Bankauskunft ohne Erbschein

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
ALISHA.en
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
Bankauskunft ohne Erbschein

folgendes Problem:

2 Parteien stehen zur Debatte um möglichen Erbschein ; Erbschein ist mal auf die eine Partei, mal auf die andere vom Gericht ausgestellt worden und jeweils aufgrund Beschwerde einer Partei wieder zurückgenommen worden ; Gericht will nun zum 3. Mal eine Entscheidung treffen, schlägt jedoch aussergerichtliche Einigung beider Parteien vor.

Um einen gerechten Vergleich beider betreffenden Parteien durchzuführen, müssten doch beide Parteien genau wissen, um welche Werte es bei der Erbmasse genau geht, z.B. Höhe der Bankkonten, u.s.w.

Bank gibt jedoch keine Auskunft darüber, weil ja noch kein Erbschein vorliegt ; Problem wurde der Bank geschildert, dass, wenn keine Auskunft der Bank an beide Parteien erfolgt, auch kein Vergleich geschlossen werden kann.

Wie kommt man aus dieser Zwickmühle raus ? Was benötigt die Bank um eine Auskunft zu geben ausser Erbschein, der ja logischerweise im Vorfeld nicht präsentiert werden kann ?

Danke im voraus für ein paar Info´s zum Thema.

MFG

Alisha

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Entweder man ist Erbe oder nicht - nur darüber kann das Gericht entscheiden. Wenn man Erbe ist oder zu einer Erbengemeinschaft gehört, wird entsprechend der Erbschein ausgestellt.
Gibt es hier ein Testament? Und wenn nicht, wie stehen die Parteien zum Verstorbenen (Verwandtschaftsgrad)?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ALISHA.en
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Gericht möchte sich nicht entscheiden, da es schon vom OLG gerügt worden ist wegen Fehler in den letzten Entscheidungen ! !!!

Da es 2 unterschiedliche Testamente sind die die unterschiedlichen Parteien jeweils begünstigen und diese beide Gültigkeit haben, gibt es laut Gericht keine gültige Rechtssprechung für diesen schwierigen Fall !

Hört sich komisch an, ist aber so, Sache läuft hin und her seit einem Jahr, daher ist Gericht an aussergerichtlicher Entscheidung interessiert !!!!!

Also es muss doch noch eine andere Möglichkeit zur Bankauskunft im Vorfeld geben als Erbschein ; es soll ja auch an beide Parteien die Auskunft gehen, damit man zu einer Einigung kommen kann .

MFG

Alisha

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ALISHA.en
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Gericht möchte sich nicht entscheiden, da es schon vom OLG gerügt worden ist wegen Fehler in den letzten Entscheidungen ! !!!

Da es 2 unterschiedliche Testamente sind die die unterschiedlichen Parteien jeweils begünstigen und diese beide Gültigkeit haben, gibt es laut Gericht keine gültige Rechtssprechung für diesen schwierigen Fall !

Hört sich komisch an, ist aber so, Sache läuft hin und her seit einem Jahr, daher ist Gericht an aussergerichtlicher Entscheidung interessiert !!!!!

Also es muss doch noch eine andere Möglichkeit zur Bankauskunft im Vorfeld geben als Erbschein ; es soll ja auch an beide Parteien die Auskunft gehen, damit man zu einer Einigung kommen kann .

MFG

Alisha

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ALISHA.en
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Gericht möchte sich nicht entscheiden, da es schon vom OLG gerügt worden ist wegen Fehler in den letzten Entscheidungen ! !!!

Da es 2 unterschiedliche Testamente sind die die unterschiedlichen Parteien jeweils begünstigen und diese beide Gültigkeit haben, gibt es laut Gericht keine gültige Rechtssprechung für diesen schwierigen Fall !

Hört sich komisch an, ist aber so, Sache läuft hin und her seit einem Jahr, daher ist Gericht an aussergerichtlicher Entscheidung interessiert !!!!!

Also es muss doch noch eine andere Möglichkeit zur Bankauskunft im Vorfeld geben als Erbschein ; es soll ja auch an beide Parteien die Auskunft gehen, damit man zu einer Einigung kommen kann .

MFG

Alisha

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie kann es sein, dass es zwei unterschiedliche Testamente gibt, die beide gültig sind?

Nach meiner Eichschätzung kann nur ein Testament gültig sein, bei Unklarheiten ist keines von beiden gültig, dann würde die gesetzliche Erbfolge eintreten.

4x Hilfreiche Antwort

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