Bankauskunft für Pflichtteilberechtigen

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bienchen 2012
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Bankauskunft für Pflichtteilberechtigen

Ein Pflichtteilberechtigter bekommt vom Erben keine oder eine falsche Auskunft über das hinterlassene Vermögen. Ist der Pflichtteilberechtigte berechtigt, bei der Bank um eine Auskunft zu bitten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ist der Pflichtteilberechtigte berechtigt, bei der Bank um eine Auskunft zu bitten?
Um Auskunft bitten darf er natürlich. Er wird nur keine Auskunft bekommen, da das eine verletzung des Bankgeheimnisses darstellen würde.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luggi61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe folgende Erfahrung gemacht, zum einen bin ich zum Nachlasgericht gegangen und hab mir einen Erschein ausstellen lassen der bekommt jeder Erbberechtigter ausgestellt, diesen Erbschein kannst du bei der Bank zusammen mit deinem Personalausweis vorlegen, dort wird man dir dann die Auskunft betreffend der Konten geben. Ohne diese Unterlagen erteilt die Bank keine Auskunft.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.04.2010 20:35:07
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

ich denke, wenn man sich durch erbschein und personalausweis legitimiert, kann die bank durchaus auskunft geben... was spricht dagegen?

3x Hilfreiche Antwort

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