Darf die Bank einem Erben Auskunft über Kontenbewegungen, die
noch zu Lebzeiten des Erblassers getätigt wurden - hier 10 Jahre
rückwirkend - ohne Benachrichtung des anderen Erben - herausgeben?
Danke
Bankauskunft
8. November 2002
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Frage vom 8. November 2002 | 08:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankauskunft
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