Bankauskünfte

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Brody
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)
Bankauskünfte

guten Tag online,

kann man als Erbengemeinschaft bei den kontoführenden Banken des Erblassers den jeweiligen Stand abfragen?

Wir wollten zunächst einen Erbeschein beantragen, doch das Gericht meinte, der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist gleichbedeutend mit der Erbannahme.

Nun möchten wir doch aber zunächst die Informationen und Sachstände zusammentragen, damit wir entscheiden können, ob Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.

Was können wir tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brody
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Vater verstarb am 8ten März

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Nach Kenntnis des Erbfalls habt ihr 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Hat denn keiner der Erben eine Vollmacht über den Tod hinaus und kann die Kontostände erfragen?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Brody
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

neink niemand hat vollmacht.

die sechs wochen sind mir bekannt. ich ziele darauf ab, ob ich einen erbschein beantragen kann, zum erfragen der kontostände, um dann ergebnisentscheidend das erbe abzulehnen oder anzunehmen.

im bgb habe ich nicht gelesen, daß man ein erbe dann nicht ausschlagen kann, wenn ein erbschein erteilt wurde. demnach scheint der erbschein eine spätere ausschlagung nicht auszuschliessen, oder?

3x Hilfreiche Antwort

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