Bank "verzichtet" auf Sicherheit

15. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
kbddorf
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Bank "verzichtet" auf Sicherheit

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem und hoffe hier auf Hilfe:

Ich hatte bei einer Bank einen langjährigen Darlehensvertrag - als Sicherheit wurde eine Grundschuld auf ein Haus (nicht meines!!!) eingetragen.

Nun wurde nach Jahren der Rückzahlung das Haus verkauft - die Bank seitens des beurkundenden Notars informiert und selbige hat eine Löschungsbewilligung gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr dem neuen Eigentümer zugestellt. Dies obwohl noch eine Forderung in Höhe von ca. 40.000 EUR besteht. Ich kann diese natürlich nicht zahlen - es war auch privat vereinbart, dass dieser Betrag durch den neuen Eigentümer nach Anforderung durch die Bank direkt an diese abgeführt wird.

Durch die Abgabe der Löschungsbewilligung hat die Bank doch nun "eigenverantwortlich" auf die Rückzahlungsmöglichkeit verzichtet? Bei einem Blick auf meine Schufa hätte es Ihnen direkt auffallen können, dass bei mir Nichts zu holen ist.

Nun dreht die Bank plötzlich am Rad und versucht, den Betrag von mir zu erhalten. Ferner wollen sie das Mahnverfahren gegen mich eröffnen!!! Ich bin natürlich nicht Willens, den Betrag zu zahlen, da dies privatrechtlich anders geregelt wurde (durch Vereinbarung zwischen dem Käufer und mir) und es der Bank freigestanden hätte, den Betrag vom Käufer einzufordern - der auch Willens gewesen wäre, diesen zu zahlen.

Was kann die Bank nun gegen mich unternehmen? Zwar bin ich formaljuristisch der Darlehensnehmer, aber die Bank hat eigenverantwortlich auf die Möglichkeit der sofortigen Rückzahlung verzichtet; darüber hinaus fallen ja nun auch Säumniszuschläge und Mahn-/Vollstreckungsgebühren an. Auch diese Kosten sind ja "selbstberschuldet", da sie bei Einlösung der Sicherheit gar nicht erst entstanden wären.

Übrigens ist der Bank meine Adresse nicht bekannt, da ich im Ausland lebe!

Ich wäre für fundierte Hinweise sehr dankbar!

...viele Grüsse und einen schönen Tag noch!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Durch die Abgabe der Löschungsbewilligung hat die Bank doch nun "eigenverantwortlich" auf die Rückzahlungsmöglichkeit verzichtet?
Das bedeutet keineswegs den Verzicht auf irgendwas! Entweder wurde die Bescheinigung versehentlich oder wegen des geringen Restbetrages erteilt. Man hat nur die Sicherheit aus der Hand gegeben. Warum ist es jetzt ein Problem die restlichen 40T€ aus dem Kaufpreis zu zahlen ???

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
kbddorf
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Kaufpreis habe nicht ich erhalten, da es ja nicht - wie im Thread dargestellt - MEIN Haus ist/war! Es diente lediglich als Sicherheit!

Der Sinn einer Sicherheit - hier im Grundbuch - dient doch dazu, im Falle von Zahlungsunfähigkeit den Schuldbetrag abzudecken - bedeutet, wenn ich meiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkomme, wird das Haus im worst case versteigert und aus dem Erlös der Restbetrag des Darlehens beglichen.

Hier wurde nicht seitens der Bank versteigert, sondern privat verkauft. Die Bank wurde durch den Notar offiziell informiert, hat es aber unterlassen, eine Rechnung über die Restschuld zu schicken. Das wäre aber der normale Prozess!!! Somit hat sie die aktuelle Forderung doch quasi selbst generiert - hätte sie dem offiziellen und normalen Prozess folgend gearbeitet, wäre die Restschuld schon durch den Käufer beglichen worden!

Somit trifft mich doch unmittelbar eine Schuld.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Und was ändert dieses Sicherheits-Detail am Darlehensvertrag, den Du doch wohl immer noch hast?

quote:
Ich hatte bei einer Bank einen langjährigen Darlehensvertrag


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kbddorf
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau dies führt ja das Handling einer Grundschuld ad absurdum - warum wird diese dann gefordert, wenn man doch davon keinen Gebrauch macht???

... oder will man hier VORSÄTZLICH dem Darlehensnehme schaden und weiter Kosten verursachen?

Scheint ja der Fall zu sein!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kbddorf
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wenn schon die Bank nun eigenverantwortlich die Sicherheit freigegeben hat und an mir schadlos halten will (da ich der Darlehensnehmer bin), was kann sie im Mahnverfahren gegen mich machen? Ich lebe im Ausland und meine Adresse ist auch der Schufa nicht bekannt.

Kann sie mir versuchten Kreditbetrug unterstellen und ich per Haftbefehl suchen lassen??? Wie gesagt, es war ja kein Betrugsversuch von meiner Seite, die Bank hätte ja die Möglichkeit gehabt, sich "schadlos" zu halten und auf die Sicherheit zuzugreifen; dann wäre das Thema komplett erledigt gewesen.

Also triftt mich doch keine Schuld - mindestens aus strafrechtlicher Sicht???

Danke und Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Strafrechtliches sehe ich hier erstmal nicht? Kann natürlich sein dass es aus der Sicht der Bank anders aussieht, keine Ahnung was da genau gelaufen ist.

Auch ein Mahnverfahren ist -vermutlich!- gar nicht notwendig, vermutlich ist bereits die Urkunde ausreichend, mit die Grundschuld bestellt wurde. Da kommt es auf den genauen Inhalt an.

Im zweifel solltest du dich an den neuen Eigentümer wenden, wenn du irgendwas mit diesem Vereinbart hast.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
da dies privatrechtlich anders geregelt wurde (durch Vereinbarung zwischen dem Käufer und mir) und es der Bank freigestanden hätte, den Betrag vom Käufer einzufordern - der auch Willens gewesen wäre, diesen zu zahlen.


Mit Ihrer "privatrechtlich anderen Regelung" hat die Bank aber nichts zu tun. Außerdem frage ich mich, warum der Käufer nicht einfach zahlt, wenn er doch Willens dazu ist. Ob das Geld seitens der Bank "offiziell" von ihm oder von Ihnen gefordert wird, kann ihm doch egal sein.

Stellen Sie es sich ganz einfach vor:

Sie leihen mir mit Darlehnensvertrag 10.000 €. Als Sicherheit gebe ich Ihnen den Schmuck meiner Frau. Da Sie meine Frau, von der ich mich zwischenzeitlich getrennt habe, sehr schätzen, geben Sie ihr den Schmuck zurück ohne vorher von mir das Geld bekommen zu haben.

Nun wollen Sie tatsächlich den Standpunkt vertreten, dass ich nicht mehr rückzahlungsverpflichtet bin, weil Sie meiner Frau die Sicherheit ausgehändigt habe??


Strafrechtlich haben Sie -den beschriebenen Sachverhalt als vollständig vorausgesetzt- nichts zu befürchten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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