Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
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von musi-kuss am 14.05.2012 18:23
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
Hallo,schwierige Sache! Denn es geht um Beweise!Hast du dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, verfügst du auch über entsprechende Unterlagen! Dann wäre die Bank in der Haft!Auch ein P-Konto kann gepfändet werden! Nur halt nicht über den Pfändbaren Betrag hinaus - ist das vielleicht hier der Fall?Einen Pfändungsschutz kannst du jederzeit beim zuständigen Amtsgericht beantragen! von CBW am 14.05.2012 20:31
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
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von musi-kuss am 14.05.2012 21:01
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
quote:
Nun sagte man mir aber, das gepfändete Konto sei gar kein P-Konto! Anscheinend hat meine Bank also mal eben meinen Antrag verschlampt und nun steh ich da.
§ 850k VII ZPO
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen
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von Dieter25 am 15.05.2012 12:59
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
quote:
Nun sagte man mir aber, das gepfändete Konto sei gar kein P-Konto! Anscheinend hat meine Bank also mal eben meinen Antrag verschlampt und nun steh ich da.
§ 850k VII ZPO
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen
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von Dieter25 am 15.05.2012 12:59
Status: Unsterblich (2459 Beiträge)
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
Danke für die Info! @Dieter25Das habe ich gestern abend auch noch gefunden.War heute bei meiner Bank und wir haben einen neuen Antrag fertig gemacht. Wenn ich Glück habe, könnte morgen Nachmittag mein Konto schon wieder (bis zur Pfändungsgrenze) frei sein.An der Pfändung selbst kann ich aus bestimmten Umständen erstmal nichts machen...Eine Entschädigung wollte meine Bank mir aber nicht für ihren verschlampten Antrag geben. Könnte man denn den Gesetzestext auch als Grundlage für eine Klage auf Schadensersatz heranziehen? -----------------
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von musi-kuss am 15.05.2012 13:08
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
quote:Welcher bezifferbare Schaden ist denn entstanden?
Könnte man denn den Gesetzestext auch als Grundlage für eine Klage auf Schadensersatz heranziehen?
quote:Der Betroffene wusste also nichts von möglichen Titeln gegen die Person? Gab es Mahnbescheide? Wurde Diesen nicht widersprochen?
habe ich keine Ankündigungen oder irgendwas erhalten und konnte darauf nicht reagieren. Also fiel ich heute sozusagen aus allen Wolken.
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von Steffen Meier am 15.05.2012 15:05
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
quote:- Zwei Tage Verdienstausfall, um sich um den Sachverhalt zu kümmern - ca. 120 Euro
Welcher bezifferbare Schaden ist denn entstanden?
- zzgl. Fahrtkosten ca. 10 Euro
- Voraussichtlich drei Tage kein Zugriff auf das Konto, damit Rückbuchungen zzgl. Gebühren von laufender Rechnungen - geschätzt ca. 120 Euro
- außerdem mind. drei Tage lang keine Möglichkeit auf einen angemessenen Lebensstandard (Verpflegung usw.) - ca. 100 Euro
- Reputationsverlust - 10.000 Euro (geschätzt)Da die entsprechende Bank außerdem keine Bestätigung zur Umwandlung in ein P-Konto vergibt, und man damit im Glauben gelassen wird, es wäre alles in Ordnung, empfinde ich dies als Betrug. Zudem fehlt seit August 2011 demnach der entsprechende Eintrag bei der Schufa, dass es sich um ein P-Konto handelt.Ich bin kein Anwalt - ich kenne die Chancen nicht und kann ideelle bzw. immaterielle Schäden nicht schätzen.
quote:Durch besondere Umstände, die außerordentlich und nachweisbar sind, nein - zu den ersten beiden Fragen. Der Rechnung wurde widersprochen. Aber mir geht's hier nicht so sehr um den Gläubiger, sondern um das Verhalten der Bank. Verhandlungen mit dem Gläubiger laufen bereits.
Der Betroffene wusste also nichts von möglichen Titeln gegen die Person? Gab es Mahnbescheide? Wurde Diesen nicht widersprochen?
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von musi-kuss am 15.05.2012 15:34
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
Da wir hier in Deutschland sind und nicht in den USA...gibt es keine Entschädigung für einen Reputationsverlust. Schäden die im Rahmen eines derartigen Verlustes entstanden sind, sind ihm Rahmen der Schadensersatzpflicht der Bank zu begleichen.Einfaches Beispiel:Aufgrund des Vorfalls hätte man Dir einen Kredit gekündigt und Du hättest einen neuen aufnehmen müssen, der teurer wäre als der vorherige.
Die Differenz müsste die Bank tragen, die die Umwandlung in ein P-Konto und den Schaden in Sachen Reputation Dir zugefügt hat. Die Kosten für Rückbuchungen muss die Bank tragen, ebenso ist der Verdienstausfall von der Bank zu tragen, wobei ich daran zweifle, dass bei Dir insgesamt 15 Arbeitsstunden draufgegangen sind, mit anderen Worten, 2 KOMPLETTE Arbeitstage wirst Du bestimmt nicht bei der Bank gewesen sein. Sollten zum Beispiel Mahngebühren wegen Rückbuchungen und/oder Zahlungsverzug entstehen, müssen auch diese von der Bank getragen werden.
Wegen der Verpflegung ist Dir ja nicht direkt ein Schaden entstanden, du konntest halt nur nix einkaufen, aber da man eigentlich für mind. 2 oder 3 Tage Nahrungsmittel zu Hause haben sollte, wirst Du auch da leer ausgehen. Es sei denn, Du hättest um Nahrungsmittel zu kaufen, ein Darlehen von einem Freund aufnehmen müssen und der Hätte dafür Gebühren verlangt. Diese müssen im normalen Rahmen dann erstattet werden.Nach grober Schätzung sehe ich ggf. einen Schadensersatzanspruch von maximal 200 vielleicht 250 Euro
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von Albarion am 19.05.2012 00:51
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
Im Leben nicht. Eigene aufgewendet Zeit ist, abgesehen vom unrealistischen Rahmen hier, nicht ersatzfähig, Schadensersatz wird es max. für das bisschen Porto für die Zuwendung der Kopie und vielleicht Telefonkosten geben. Dazu noch für nachweisbare Rücklastgebühren, da muss ja aber zum Glück nachgewiesen werden, dass das 120 € in 3 Tagen waren. Unglaubwürdig. Und zwar genauso unglaubwürdig wie das quote:
Da ich momentan durch einen Umzug vorübergehend wohnungslos bin, habe ich keine Ankündigungen oder irgendwas erhalten
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von florian3011 am 19.05.2012 08:01
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>Bank verschlampt P-Konto, Pfändung - was nun?
Ja es wirkt alles sehr dubios. Sofern kein Nachweis gegenüber der Bank erfolgt ist das (meiner Meinung nach) alles Hinfällig. Am besten direkt die Bank anrufen und den Vorfall schildern (ohne Vorwürfe). Vielleicht können die dann noch etwas machen.
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von IrminaDingler am 24.05.2012 10:29
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