Bank läßt Überziehung trotz fehlenden Limits zu

15. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Bank läßt Überziehung trotz fehlenden Limits zu

Sachverhalt: für ein Girokonto wurde bewußt auf die Einrichtung eines Überziehungsrahmens verzichtet, d.h. das Limit für Überziehungen steht auf 0 Euro.
Bei einer Online-Überweisung wird vesehentlich das Komma nicht richtig eingegeben, d.h. anstatt 60,00 Euro werden 6000 Euro eingegeben. Auch bei der TAN-Eingabe fällt das fehlende Komma nicht auf.
Durch die Überweisung von 6000 Euro rutscht das Konto von + 500 Euro auf - 5.500 Euro, d.h. das Limit von 0 wird deutlich verletzt.

Frage 1: Hat die Bank hier etwas falsch gemacht, indem eine Kontoüberziehung über das Limit hinaus zugelassen wurde?

Frage 2: Falls der Empfänger der Überweisung das Geld nicht sofort zurücküberweist, wer ist dann für die anfallenden Überziehungszinsen verantwortlich?

Frage 3: Wenn der Empfänger des Geldes pleite ist und das Geld nicht zurückgeben kann, wer muß den Schaden tragen: der Kontoinhaber, oder die ausführende Bank?


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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Davon ausgehen, dass kein Dispo-Vertrag vereinbart wurde (Vertrag genau angucken!) würde ich sagen:
1. Ja
2. Die Bank
3. Die Bank
Die Überweisung hätte nie durchgeführt werden dürfen, wenn im Vertrag das Limit 0 vereinbart wurde. So einfach ist das.
Kein Limit kann allerdings auch bedeuten: Angemessen (in der Regel beispielsweise 3Monate Gehalt). Insofern wirklich genau gucken, was man da vereinbart hat.
BGB Schadensersatz besagt: Bei einem Mangel (hier eine Nicht-Abweisung einer Überziehung trotz anderslautendem Vertrag muss der andere (hier die Bank) den Zustand wiederherstellen, der vor der Überziehung vorlag.

Es gibt beispielsweise bei den meisten V+R-Banken generell zwei Limite: Das über das der Kunde verfügen kann und dann weitere Limite, über die die Bank selbst verfügen kann, also der Bankberater usw.
Es ist also nicht unbedingt wichtig, ob in den AGBs oder im Produkt eine Dispo-Vereinbarung möglich war, sondern was wirklich zum Limit geregelt wurde, über das der Kunde selbst ohne Hilfe des Bankberaters am Automaten oder im Online-Banking verfügen darf. Denn ein Dispo-Vertrag selbst existiert bei gängigen Girokonten immer, um beispielsweise wichtige Lastschriften zu ermöglichen oder dergleichen.

Kann natürlich von Bank zu Bank abweichen, müsste man ggf. bei der Bafin nachfragen oder auch abwarten, was die Bank selbst zu diesem Faux-Pax zu sagen hat und ob und wie sie sich rausredet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich hoffe mal, das sich am Montag alles schnell rückabwickeln läßt, der Empfänger ist ein (vermutlich solider) Internethändler. Dessen Buchhaltung dürfte häufiger mit unaufmerksamen Kunden zu tun haben.

Bei Lastschriften (z.B. Handyrechnung am Monatsende) hat das Limit immer hervorragend funktioniert, das hat schon jede Menge Zusatzgebühren des Netzbetreibers wegen der nicht ausgeführten Lastschriften und der darauf folgenden Mahnung gekostet. Und dabei ging es nicht um 5.500, sondern nur um 60 - 80 Euro.


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#3
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Also ich sehe das anders.

Es wurde dem Kunden kein Dispo eingeräumt. Dann gibt der Kunde einen Auftrag über den Kontostand hinaus Geld zu überweisen. Die Bank führt den Auftrag aus - warum auch immer. Da der Auftrag eindeutig vom Kunden kommt, sehe ich hier kein Problem.

Du siehst bei der Eingabe den Betrag, bei den meisten Banken mit Tan aufs Handy oder SmartTan siehst du den Betrag nochmal.
Von daher:
- Die Bank hat nichts falsch gemacht
- du trägst die Kosten
- wenn der Händler die Kohle nicht zurücküberweist, ist das dein Problem

Einzige Möglichkeit die ich sehe, wäre ggf Sittenwidrigkeit, wenn du zB. nur 200 EUR im Monat verdienst, dann kann man der Bank unterstellen gewusst zu haben, dass du das Geld nie zurückzahlen kannst. Solltest du allerdings einen "normalen" Verdienst haben, sehe ich hier kein Verschulden der Bank.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
- Die Bank hat nichts falsch gemacht

Doch, sie hat etwas ausgeführt, was dem Kunden nicht vertraglich zugestanden wurde, was vertraglich nicht hätte möglich sein dürfen. Limite sind verbindlich für alle Verfügungen und dürfen nicht maschinell überschritten werden oder ohne Bestätigung eines Bank-Mitarbeiters. Näheres erfährt man ggf. bei der Bankenaufsicht (www.bafin.de). Online-Banking muss diese Limite in aller Regel einhalten.
Bis zur Bafin muss man aber nicht direkt gehen.

Wenn die Überweisung nach Buchungsschluss war (also Samstag vormittag), könntest du vielleicht wirklich Glück haben. Zwischen Banken verschiedener Rechenzentren würde der Betrag dann ggf. vielleicht sogar erst mit Buchungstagabschluss Montag abend verbucht und mit viel viel Glück kann die Bank das sogar noch zurückholen, bevor es über die Zentralbank geht.

Aber nochmal: Für die rechtliche Frage ist auf jeden Fall wichtig, was im Vertrag steht und was vereinbart wurde. Nur weil man denkt, man hat kein Limit heisst das noch lange nicht, dass man wirklich keines hat.

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-- Editiert mepeisen am 15.12.2012 23:42

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich habe fürs Online-Banking den Online-Ausführungsbetrag

limitiert( online verfügbarer Betrag )um evtl. Missbrauch vorzubeugen.

Größere Beträge muss ich per Überweisung oder direkt vom Bankschalter aus tätigen.

Dies sollte hier unbedingt vorgenommen werden.

lg
edy



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durch."

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#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Mich würde dann bei Zeiten mal interessieren, was dabei rumgekommen ist.

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#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

aktueller Stand:

1. Die Buchhaltung des Empfängers hat heute telefonisch mitgeteilt, das die Rücküberweisung des überzahlten betrages in die Wege geleitet ist.
2. Die Bank hat zugesagt, eventuelle Schäden auszugleichen, zumindest keine Überziehungszinsen zu berechnen. Ob auch Folgeschäden wie z.B. Mahngebühren wegen nicht ausgeführter Lastschriften auch beglichen werden muss man abwarten.
3. Die Bank hat zugesagt, das Konto wieder 'freizuschalten', damit in der Zeit vor Weihnachten Geld für Einkäufe zur Verfügung steht.

Es sieht also nach einem Happyend aus...


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Die Kuh ist vom Eis:

Der Empfänger hat zurücküberwiesen, die Bank hat auf die Überziehungszinsen und Lastschriftschriftrückgabegebühren verzichtet und zusätzlich auch noch die Kartenzahlung während der Wartezeit auf die Rücküberweisung ermöglicht.

Und auf dem Konto ist jetzt ein Online-Limit eingetragen, damit eine solche Situation nicht noch einmal eintreten kann!

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