Bank gibt einfach Geld an Familienangehörige

8. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Klaus23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Bank gibt einfach Geld an Familienangehörige

Hallo,

ich wollte euch mal um Rat fragen. Es geht um meine Bank, genauer um die A-Bank.

Ich bin 22 und habe keine Vollmachten auf meinem Konto. D.h. nur ich habe Zugriff darauf. Trotz dessen gibt die Bank jedes mal meinem Vater Geld aus meinem Konto, wenn er am schalter ist. Er hat natürlich den gleichen Nachnamen und ist bei der gleichen Bank und ist auch bekannt dort.

Letztens war ich bei meinem Berater und habe das angesprochen, weil das nun 5-6 mal vor kam und es wurde eine Ausweispflicht eingeführt. Nun habe ich festgestellt, dass mein Vater wieder Geld abgehoben hat nach der Ausweispflichtsmethode.

Was kann ich denn nun unternehmen? Ich habe schon mit meinem Vater geredet und es wurde alles intern geklärt. Das Geld bekomme ich auch wieder aber ich kann es einfach nicht verstehen warum das die Bank macht obwohl ich volljährig bin und am kommenden Montag zum 3. mal mit meinem Berater sprechen werde. Es geht mir einfach ums Prinzip. Die Bank kriegt das einfach nicht hin.

Ich habe einen Bankwechsel in betracht gezogen, weil die B-Bank das besser kann, aber das muss ich mir noch überlegen, ob sich das lohnt.

Was kann ich in diesem Fall machen? Gibt es da ein Paragraf, mit dem die sich strafbar machen? Schließlich dürfen die nicht einfach Geld am "fremde" herausgeben und meinem Vater wird ja dann auch gesagt, wie viel noch auf dem Konto ist, wo wir dann beim Datenschutz wären.


Mit freundlichen Grüßen

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-- Editiert Klaus23 am 08.03.2015 19:46

-- Editiert von Moderator am 09.03.2015 12:54

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Frage ist zunächst einmal, wieso dein Vater weiterhin Geld anhebt, wenn das doch intern geklärt wurde. Sprich: Wieso macht dein Vater so etwas überhaupt?
Rein rechtlich kannst du natürlich das Geld von deiner Bank zurückverlangen. Das war eine Verfügung ohne Vollmacht. Relevant ist hier §675u.

Auch könnte man die BaFin hinweisen, dass die Bank hier wiederholt und trotz Ausweispflicht und Versprechen, dass es nicht mehr vorkommt, deinem Vater ohne Vollmacht Zugriff auf dein Konto erlaubt.

Oder man wendet sich erst mal schriftlich an den Bankvorstand, dass man auffordert, das sofort zu unterlassen, andernfalls würde man die BaFin einschalten und die Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Wie die Bank das dann mit deinem Vater klärt, ist nicht dein Problem.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.03.2015 21:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaus23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Die Antwort auf deine Frage ist mir ein wenig Peinlich, aber ich werde es dir/euch erläutern.

Mein Vater ist Spielsüchtig, sprich er spielt diese Automaten und wirft jedes Geld, was in seine Hände kommt, hinein. Deswegen übernehme ich auch seine Finanzgeschichten für ihn, damit nicht sein ganzes Gehalt da rein fließt. Ich habe natürlich Vollmacht auf seinem Konto und das ist auch von ihm so gewollt, weil er sich manchmal nicht kontrollieren kann. So schlimm ist das aber nicht, wie sich das anhört. Zum Glück.

Das war es zu dieser Geschichte.

Nun zu meiner: Hätte meine Bank ihre Sache ordentlich getan, würde es solche Probleme nicht geben. Ich bekomme das ganze Geld, was mein Vater bei mir abhebt, von ihm zurück, aber trotzdem regt es mich immer wieder auf, weil dies geschieht.

Hier nochmal etwas genauer. Ich wohne noch bei meinem Vater und studiere. Da ich nun seine Finanzgeschichten übernehme und er ein Haus abbezahlt, darf halt meinem Vater keine Anzeige zu schulden kommen und auch ihm keine Geldstrafen seitens der Bank angehängt werden, da ich ja alles trotz dessen zurück von ihm bekomme.
Wenn ich mich nun bei der Bank auf die §675u berufe, weiß ich nicht, ob sie das Geld vom "Abheber" zurück fordern.

Ich werde jetzt erstmal einen Brief an den Vorstand schicken und nebenbei morgen nochmal zum Berater gehen, weil das mit dem Brief zu lange dauert/dauern wird. Ansonsten hätte ich noch die Möglichkeit in eine Direktbank zu wechseln, da man keine Filialen hat und diese Probleme nicht entstehen, wenn ich die Karte immer bei mir habe.

MfG

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-- Editiert Klaus23 am 08.03.2015 21:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das muss dir nicht peinlich sein. Allerdings solltet ihr nachdenken, euch professionelle Hilfe hinzu zu holen, sprich eine Therapie anzufangen. Zumindest scheint mir das doch an der Schwelle zu sein, wo es außer Kontrolle gerät.
Das eigene Geld zu verspielen ist eine Geschichte. Aber fremde Gelder und noch dazu, wenn es bereits aufgeflogen ist...
Aber gut, das ist nur meine Meinung dazu. Denn eines ist mal klar: Die Sucht verschwindet in seltensten Fällen einfach von selbst und noch ist es die Situation, dass er Haus und Hof nicht verspielt hat. Wenn das bereits passiert ist, ist alles zu spät. Wenn du offen mit deinem Vater reden kannst, dann rege das an. Er muss die Hilfe wollen und er muss sie sich holen. Das aufzuzwingen ist nur die aller letzte Möglichkeit.

Natürlich wird die Bank das Geld zurückfordern wollen vom Vater. Es geht vielleicht auch weniger darum, dass man die Drohung durchzieht, es geht mehr darum, die Bank dazu zu bringen, deinem Vater die Verfügungen nicht mehr zuzugestehen. Dazu sollte man sich klar positionieren.

Eine weitere Alternative wäre, deinen Vater finanziell zu entmündigen. Das ist allerdings nochmal eine Nummer schlimmer. Je nachdem, in welche Richtung sich die Sucht entwickelt, sollte man aber das auch mal ins Auge fassen.

Ein Bankwechsel wäre natürlich auch eine Möglichkeit.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.03.2015 06:04

-- Editiert mepeisen am 09.03.2015 06:05

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Glaub mir, ich habe schon so oft probiert mit ihm zu reden. Ich schaffe es auch, aber er wimmelt mich immer wieder ab, wenn ich eine Therapie anspreche. Ihm ist auch klar, das man Haus und Hof nicht verspielt und würde das meiner Meinung nach nicht tun. Er ist schon froh, wenn er paar €'s zum spielen hat und ist nicht auf großes Geld hinaus. Er war mal eine zeit lang im Christophsbad in Göppingen und hat sich seitdem verbessert. Früher hat er sein das ganze Gehalt verzockt, heute nicht mehr, aber trotzdem mache ich seine Finanzen, damit es nicht so weit kommt.

Das zu diesem Thema.

Ich war heute wieder in der Bank und habe mit dem Berater geredet und er meinte, er wird mit dem Chef sprechen. Ich habe auch mit einem Brief an den Vorstand gedroht. Kurz danach habe ich mich aber entschieden, zur B-Bank zu wechseln, weil ich langsam keine nerven mehr für die A-Bank habe.

Morgen habe ich einen Termin und werde denen alles genau schildern, dass sie aufpassen sollen.

Danke euch !

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-- Editiert Moderator am 09.03.2015 12:57

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Als ob Menschen, die den Beruf "Bankkaufmann" erlernen, für immer und alle Zukunft fehlerfrei handeln. Menschen sind Menschen und wo Menschen arbeiten, passieren mitunter auch mal Fehler.
Aber klar, du bist dir 100%ig sicher, dass der TE lügt.

Davon abgesehen: Wir diskutieren hier im Endeffekt im Forum immer auch Beispielszenarien. Ob der TE dieses Szenario in Ich-Perspektive schildert oder nicht, ist egal. Wir betreiben hier KEINE Rechtsberatung anhand von REALEN Fällen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klaus23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@TomRohwer

Dann lade ich dich gerne mal in meine Stadt ein und wir können den Berater fragen, ob das so war oder nicht. Das war haargenau so, wie ich das geschildert habe. Ob du es glaubst oder nicht.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

quote:
Insofern: so wie beschrieben ist es mit Sicherheit nie passiert. Sorry, aber das gehört in die Rubrik "Die Spinne in der Yucca-Palme"...


Mal eine reale Geschichte von mir in der Kurzfassung:

Meine Oma lebt im Heim, mein Vater hatte längere Zeit noch keine Vollmacht, trotzdem konnte er Überweisungen im Namen meiner Oma tätigen und das obwohl er unterschrieben hat und diese unterschriftenprobe nirgends hinterlegt war.



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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:
Als ob Menschen, die den Beruf "Bankkaufmann" erlernen, für immer und alle Zukunft fehlerfrei handeln.


Einmal macht er den Fehler. Ein weiteres mal, nachdem der Kunde sich schon beschwert hat? Dann dürfte die Karriere vorüber sein. Und die Bank könnte ihn wegen grober Fahrlässigkeit auch in Regreß nehmen für den entstandenen Schaden (das Geld, das sie jetzt dem TE ersetzen dürfen, weil es vom Vater sicherlich nicht eintreibbar ist).

Trotzdem ist es *möglich*, daß das passiert. Ich habe in der Familie auch schon die "tollsten" Sachen mit einer großen Bank erlebt, von "statt auf das Konto des Vaters auf das Konto des Sohnes überwiesen" (obwohl die Kontonummer korrekt war) bis hin zu "hoher Barauszahlung ohne Dokumente, weil die Bankangestellte der Vorgesetzten nur telefonisch durchgab 'der Herr ... ist hier und will ... abheben' und diese antwortete 'den kenne ich persönlich, das geht in Ordnung'"...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Einmal macht er den Fehler

Wer sagt denn, dass es zweimal derselbe Banker war? Wer sagt denn, dass der Vater beim zweiten Mal nicht erklärt hat, dass er eine Vollmacht hätte? Spielsüchtige sind manchmal erfinderisch... Mir geht es halt zu weit, die Banker für grundsätzlich unfehlbar zu erklären und deswegen müsse der TE ja lügen.

quote:
Und die Bank könnte ihn wegen grober Fahrlässigkeit auch in Regreß nehmen für den entstandenen Schaden (das Geld, das sie jetzt dem TE ersetzen dürfen, weil es vom Vater sicherlich nicht eintreibbar ist).

Vorausgesetzt der TE kann es nicht erstreiten. Da er allerdings mit Vollmacht Zugriff auf das Konto des Vaters hat, kann er es dort wieder ersetzen. Damit muss man sich den ganzen Ärger, die Bank in Regress zu nehmen, nicht antun.

Ganz ehrlich: Ich finde es super bequem, dass ich mit "meinem Banker" auch viel kurz per Mail oder per Telefon abklären kann. Dass bei kleineren Dingen kein Aufhebens gemacht wird, weil man sich seit Jahren kennt. Auf dem Dorf kennt man sich nicht selten auch privat. Aber der Gefahr, die du beschreibst, muss man sich bewusst sein. Natürlich, am Ende haftet die Bank für Verfügungen ohne Auftrag. Aber so ist halt die Realität. Das passiert tagtäglich. Märchen sind das nicht :-)


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1x Hilfreiche Antwort

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