Bank erkennt Vorsorgevollmacht nicht an, wie gegen bank vorgehen?

8. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Bank erkennt Vorsorgevollmacht nicht an, wie gegen bank vorgehen?

Hallo,
wir haben ein Problem:
Schon zu Lebzeiten meines Opas habe ich, der Enkel, eine Generalvollmacht von meinem Opa und Oma erhalten dass ich Sie praktisch bei Allem vertreten kann.
Dafür haben wir sogar den für diese Zwecke bestimmten Vordruck des Amtsgerichtes verwendet.
Nun gab es bereits in der Vergangenheit Probleme mit der Bank.
Meine Großeltern bekamen seltsame Dinge auf ihr Konto gebucht und andere Dinge abgebucht, bei denen zu 99% feststeht dass es mit Ihnen gar nichts zu tun hat.
Es steht der recht wahrscheinliche Verdacht im Raum, dass ein bestimmtes Kind von Ihnen da teilweise ohne ihr Wissen Verträge auf ihren Namen gemacht hat und Dergleichen.

Problem nur:
Großeltern selbst erkennenes nicht bzw. es interessiert sie nicht.
"Die Banken gucken da schon dass da nichts falsch läuft"
"Wir haben das noch voll im griff, sind doch noch nicht ********"
etc.

Sie selber unternehmen jedenfalls rein gar nichts gegen diesen, mehr oder minder, Betrug.

Mein Problem liegt nun aber eher bei der Bank:
Obwohl ich, der Enkel, von beiden Großeltern eine Vorsorgevollmacht habe, die mir erlaubt, sie bei praktisch allem zu vertreten, erkennt das die Bank nicht an.
Da kommen dann AUsreden in der Art "Das ist keine richtige Vollmacht. Wir akzeptieren nur unsere bankeigenen Formulare.
Sollen doch die großeltern herkommen und ne Bankvollmacht bei uns machen.
So akzeptieren wir das jedenfalls nicht."

Den Großeltern, die wie erwähnt den Betrug als solchen gar nicht wahrnehmen, entgegnen dazu nur "Warum macht ihr auch so einen Aufstand?
Ist doch Alles in Ordnung. Wir haben noch Alles im Griff.
Wozu wollt ihr denn jetzt noch eine Vollmacht?
Wir haben euch doch schon eine gegeben."
etc.

Jedenfalls stellt sich die Bank komplett quer, Großeltern sehen sowieso keinen Handlungsbedarf geschweige denn würden die die Bank mal ordentlich zurechtstutzen dass die die vollmacht zu akzeptieren haben.

Und wir können nur hier sitzen, zugucken wie die großeltern ausgenutzt und ausgenommen werden.
Sie selbst verstehen es nicht dass sie ausgenutzt werden, kümmern sich im Prinzip auch viel zu wenig um ihre Finanzen.
Und wir können nur zugucken weil uns die Bank den Weg versperrt.
Andernfalls hätte man schon längst mal ne Auflistung machen lassen können mit den ganzen mysteriösen Ein- und Ausgängen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen können.

Darum nun die Frage:
Wie kann man da praktishc gegen die Bank vorgehen?
An wen müsste man sich da wenden, um die Bank da mal an den Pranger zu kriegen?
Damit ihnen verbindlich auferlegt wird, dass sie das zu akzeptieren haben?

Was kann man da wo unternehmen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Obwohl ich, der Enkel, von beiden Großeltern eine Vorsorgevollmacht habe, die mir erlaubt, sie bei praktisch allem zu vertreten, erkennt das die Bank nicht an.

Logisch.
Eventuell sich mal mit dem Thema beschäftigen? Insbesondere wann so eine Vorsorgevollmacht überhaupt wirkt.



Zitat (von amenius):
Wie kann man da praktishc gegen die Bank vorgehen?

Gar nicht, da die Bank sich vollkommen korrekt verhält.
Die Gründe das eine Vorsorgevollmacht greifen würde liegen anscheinend noch nicht mal ansatzweise vor



Zitat (von amenius):
An wen müsste man sich da wenden, um die Bank da mal an den Pranger zu kriegen?

Legale Pranger wurden vor ein paar Jahrhunderten abgeschaft.



Zitat (von amenius):
Damit ihnen verbindlich auferlegt wird, dass sie das zu akzeptieren haben?

Man kann ja vor Gericht klagen. Außer sinnlos Geld verbrennen wird da aber nicht viel rum kommen.



Zitat (von amenius):
Was kann man da wo unternehmen?

Man könnte bei Gericht anregen das die Großeltern unter Betreuung gestellt werden und man selbst der Betreuer wird.
Der Schuss dürfte aber gewaltig nach hinten losgehen, da kein Betreuungsgrund vorliegt.



Es ist das Leben und das Geld der Großeltern. Sie sind noch vollgeschäftsfähig und es ist deren freier Wille womit sie sich beschäftigen wollen und womit nicht.

Eventuell haben sie ja auch die Erlaubnis erteilt, das derjenige dort abbuchen darf?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich zitiere aus der Volllmacht :
"Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich
im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.
Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei
Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann."

Also entweder hat hier Jemand von uns eine geistige Schwäche oder ich bin blind und lese den Satz
"Voraussetzung ist aber dass die großeltern geistig schon komplett umnachtet sind"
hier irgendwie nicht? O_o

Anscheinend tut sowieso gar nix und die Vollmacht ist ab der Sekunde gültig ab der sie unterschrieben wurde.
Auch wenn es der Bank und manchen anderen Leuten offenbar nicht passt.

Leider wurden die pranger vor Längerem abgeschafft, insbesondere für gewisse betrüger wären sie jetzt bestens geeignet und notwendig.

Ich behaupte mal, wenn einem der namen einer Person nicht mal was sagt, dan wird man ja wohl auch sicher nicht irgendwann mal ne schriftliche Erlaubnis gegeben haben, dass dem jeden Monat mind. 500 Euro gerade mal so übverwiesen werden, oder?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Anscheinend tut sowieso gar nix und die Vollmacht ist ab der Sekunde gültig ab der sie unterschrieben wurde.

Das kann man anhand von Fragmenten nicht beurteilen. Man weis ja nicht mal im welcehm Umfang die Vollmacht für Finanzgeschäfte erteilt wurde.


Selbst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weist in seinem offiziell downloadbaren Vordruck darauf hin, das dieser Vordruck für Bankgeschäfte eher nicht geeignet sei und man auf die Vollmachtsformulare der Banken zurückgreifen soll.

Ich wette, das ist keine notariell erstellte und beglaubigte Vollmacht sondern nur so ein Vordruck aus dem Internet?



Eine Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation die in der Vollmacht bestimmten Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Von einer Notsituation ist hier nichts zu lesen.



Aber wie gesagt, man kann Dank Rechtsstaat vor Gericht ziehen und klagen, dann erhält man eine rechttsichere Aussage, wer denn nun Recht hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Handelt es sich um eine notariell beurkundete / beglaubigte Generalvollmacht?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Es ist Usus bei den Banken, nur Vollmachten die mittels ihrer eigenen Formulare erstellt werden, anzuerkennen. Unter anderem muss man dort persönlich erscheinen, um die Unterschrift zu leisten.

Damit stellt die Bank auch sicher, dass die Vollmacht vom Kontoinhaber erteilt wird und dieser auch bei Sinnen ist. Die müssen irgendeinen geschriebenen Zettel mit irgendeiner Unterschrift nicht anerkennen. Mindestens eine notarielle Beurkundung tut Not.

Schauen Sie zur Sicherheit aber nochmal in die AGB der Bank, dort sollte eigentlich etwas zum Thema Kontovollmacht stehen.

Ausnahme wäre, wie schon bereits geschrieben, eine gesetzliche Betreuung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Den Großeltern, die wie erwähnt den Betrug als solchen gar nicht wahrnehmen, entgegnen dazu nur "Warum macht ihr auch so einen Aufstand?
Dem kann ich mich nur anschließen. Was geht es euch an was die Großeltern mit ihrem Geld machen (lassen)? Und selbst wenn sie alles verschenken, ihr Ding.

Nach deinem Text hier kann man nur froh sein, dass es die Bank recht genau nimmt und diese Vollmacht nicht akzeptiert, ihr handelt nämlich eindeutig nicht im Interesse der Großeltern (hast du ja selber zugegeben).
Und ich tippe, dass sie ganz genau wissen was da auf ihrem Konto abläuft, nur mit euch besprechen wollen sie es halt nicht.

Wenn ich der Vollmachtgeber wäre hätte ich die übrigens schon wieder zurückgefordert (eines meiner Kinder einer Straftat zu bezichtigen, das geht ja gar nicht).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Vielleicht noch was Grundsätzliches zur Vollmacht. Eine Vollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willeserklärung, nicht mehr aber auch nicht weniger. Dies bedeutet, dass hier die Großeltern das Enkelkind bevollmächtigt haben. Welche Wirkung eine solche Vollmacht im Außenverhältnis entfaltet, das ist eine ganz andere Frage. Niemand muss eine Vollmacht die ihm vorgelegt wird, auch anerkennen, es sei denn, er hat sich dazu verpflichtet oder es gibt andere Gründe hierfür. So ist im anwaltlichen Standesrecht z.B. ausdrücklich festgelegt, dass Anwälte untereinander die Vollmachten der Kollegen anzuerkennen haben, und nicht mehr direkt mit dem Vollmachtgeber korrespondieren sollen. Aber selbst da gibt es Ausnahmen.

Banken haben ein eigenes Regelwerk. Dieses ist mit Kontoeröffnung akzeptiert worden. Womit alles klar ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
G.Recht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Banken und Sparkassen haben Vorsorgevollmachten zu akzeptieren. Dies wurde bereits 2015 vom LG Detmold klargestellt. Schließlich ist es ja eben gerade Sinn und Zweck einer solchen Vollmacht, rechtsverbindlich handlungsfähig zu bleiben, z.B. nach Unfall mit Koma, Schlaganfall mit vorübergehender oder dauernder Schädigung der kognitiven Fähigkeiten, Eintritt des Pflegefalles etc.

Zum Urteil des LG Detmold vom 14.01.2015: https://openjur.de/u/761971.html

Urteil des LG Hamburg vom 30.08.2017 zur grundlosen Zurückweisung einer Vorsorgevollmacht:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE180001924&st=ent

Nach letzterem haften die Kreditinstitute nicht nur für Schadensersatz aus Nichtanerkennung einer Vorsorgevollmacht, sondern auch in vollem Umfang für die Kosten eines von ihnen geforderten Betreuugsverfahrens.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Dieser Beitrag über über 2 Jahre alt!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

//Edit//Nach dem lesen weiterer Beiträge sehe ich das der Beitrag schon ein bissel älter ist... //Editend//

-- Editiert von Heisenzwerg am 11.09.2019 21:00

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Was kann man da wo unternehmen?
Lass dir eine Generalvollmacht ausstellen, keine Vorsorgevollmacht. Damit ist das Problem erledigt. Wenn deine Großeltern das nicht wollen, dann geht es dich schlicht und ergreifend nichts an was die Großeltern mit deren Geld und dem Konto anstellen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32275 Beiträge, 5673x hilfreich)

8.5.2017
es dürfte erledigt sein.
;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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