Bank des Verstorbenen macht Ärger

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
kc muc
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Bank des Verstorbenen macht Ärger

Hallo,

folgender Sachverhalt: Letztes Elternteil verstirbt vor 6 Tagen und hat schon 1 Jahr im Voraus die Vollmacht an 2 Kinder übertragen. Das dritte Kind lebt 800 Kilometer entfernt. Nun will 1. Kind anfallende Rechnungen überweisen und die Bank stellt sich quer. Schon klar, sie benötigen u.a. die Einwillung vom 3. Kind. Jetzt will die Bank das Scheidungsurteil, obwohl der Vater vor 14 Jahren verstorben ist und selbst dort Kunde war und das Verhältnis klar war.
Wofür braucht die Bank ein Urteil, was sie eigentlich nichts angeht?? Reicht da nicht die Sterbeurkunde des Vaters?

Grüße

KC

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Um welche Rechnungen handelt es sich denn? Wenn es um die Beerdigung geht, zahlt die Bank eigentlich problemlos bei Vorlage der Rechnung.
Wenn die Kinder eine Vollmacht über den Tod hinaus hatten, dann können die auch in diesem Sinne verfügen (wo läge sonst der Sinn in so einer Vollmacht) und sogar das Konto auflösen.
In diesen Fällen lässt sich die Bank eigentlich eine Freihalteerklärung unterschreiben und gut ist. Handelt es sich aber um ein größeres Vermögen, dann solltet ihr 3 Kinder den Erbschein beantragen und der Bank vorlegen.
Handelt es sich hier um ein kleines Institut? Eventuell mal eine Ebene höher in der Hierarchie gehen und die AGBs einsehen.

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