Bank bucht zurück trotz Vollmacht

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
NRW-Rudolf
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Bank bucht zurück trotz Vollmacht

Ich habe im Sommer letzten Jahres Privatinsolvenz angemeldet, woraufhin mir auch das Girokonto bei meiner Bank gekündigt wurde. Nun steht natürlich auch ein schlechter Eintrag in meiner SCHUFA, was natürlich bedeutet, dass ich so schnell kein eigenes Konto mehr bekomme. Somit habe ich als Abbuchungskonto für meine Versicherung und Telekom das Konto meiner Lebensgefährtin angegeben, wo auch dann immer abgebucht wurde. Natürlich steht auch mein Name dabei, ist ja auch logisch, denn schließlich bin ich ja auch versicherte Person bzw. Telekomkunde. Seit Oktober habe ich wieder Arbeit und den Lohn ließ ich auch auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweisen. Das ging auch gut bis zum letzten Monat, da wurde der Lohn einfach zurück überwiesen an meinen Arbeitgeber. Begründung: Meine Lebensgefährtin darf nur eigene Zahlungen über das Konto abwickeln. Irgendwie unlogisch denn ich habe ja Vollmacht für das Konto und bis jetzt ging das ja auch immer. Bank: Das wäre erst jetzt aufgefallen und meine Zahlungen sollte ich doch bitteschön über ein eigenes Konto fließen lassen... Das sagt mir ausgerechnet die Bank, die mir vor einem halben Jahr das Konto gekündigt hat!!! Naja, ich konnte mich jetzt mit meinem Chef darauf einigen, dass er mir meinen Lohn bar auszahlt. Aber seit diesem Vorfall bucht die Bank auf einmal auch alle Abbuchungen mit meinem Namen zurück. Das ginge auch nicht, weil Name und Kontobesitzer nicht übereinstimmen. Komisch, dass das bisher immer ging und jetzt nciht mehr! Wir fühlen uns richtig ver...! Vor allen Dingen kann ich die Versicherung und Telefon nicht bar bezahlen. KfZ-Versicherung und Telekom drohen schon mit Kündigung, und das alles nur, weil die Bank mal so und mal so macht. Meine Frage: Darf die Bank trotz Kontovollmacht diese Zahlungen verweigern? Schließlich kann ich ja auch von dem Konto Geld abheben, überweisen u.s.w. Und wer trägt die ganzen Mahnkosten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Die Bank muß nur Zahlungsaufträge annehmen, welche auf den Namen des Kontoinhabers lauten. Die Kontovollmacht sagt nur aus, dass Sie über das vorhandene Kapital des Kontos verfügen können sowie Geschäfte bzw. Überweisungen im Namen des Kontoinhabers tätigen können.

Sie sind nicht Inhaber des Kontos.

Fazit: Nur wenn Ihre Geldeingänge auf den Namen des Kontoinhabers laufen, müssen diese gutgeschrieben werden.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Wo ist das Problem? Sag doch allen die Geld abbuchen,sie sollen es vom Konto Deiner Frau abbuchen.Anbei legst Du eine Einverständniserklärung Deiner Frau und alle sind glücklich.Dein Gehalt läßt Du Dir auch auf das Konto Deiner Frau überweisen.Das heißt,als Empfänger steht Deine Frau und im Verwendungszweck stehst Du.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SunnyBoy
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 47x hilfreich)

Die Bank darf keine Gut- und Lastschriften über ein Konto laufen lassen, wenn diese auf einen anderen Namen ausgestellt sind. Denn in Deutschland ist der Name des Kontoinhabers entscheidend, d.h. bei uns gibt es nur sog. Namenskonten und keine Nummernkonten wie z.B. in der Schweiz.
Es könnte z.B. Folgendes passieren, wenn die Kontonummer deiner Freundin, aber dein Name angegeben ist:
Dein Arbeitgeber überweist deinen Lohn auf ihr Konto, als Zahlungsempfänger erscheint dein Name. Das Geld wird abgehoben oder anderweitig verfügt. Plötzlich zerstreitest du dich mit deiner Freundin, ihr trennt euch und sie entzieht dir die Kontovollmacht. Jetzt könntest du dennoch zur Bank gehen und verlangen, dass sie dir den auf dem Konto eingegangenen Lohn auszahlt, auch wenn das Geld schon längst wieder verfügt wurde. Begründung: Deine Freundin war gar nicht als Zahlungsempfängerin angegeben, sodass ihr das Geld gar nicht zustand. Die Bank macht sich da also schadensersatzpflichtig.
Umgekehrt verhält es sich bei Lastschriften; deine Freundin könnte von der Bank die Erstattung der Belastungen verlangen, weil sie ja gar nicht als Zahlungspflichtige angegeben war.

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