>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Hier handelt es sich um Wohnraum.
Mittlerweile habe ich eine Antwort von meiner Bank
bekommen, die ich konsultiert hatte.
Nach Mitteilung des Filialleiters der Bank, der mit seiner Rechtsabteilung gesprochen hatte, fanden sie diesen Vorgang ungewöhnlich. Meine Bank hätte diese Art von Bürgschaft noch nicht gekündigt. Weiterhin bekam ich die Auskunft, ja, die Bürgschaft ist lt.
§ 775 BGB kündbar, aber die Kündigungsfrist beträgt lt. BGB 8 Wochen. Den Bezug zum BGB, woraus die Kündigungsfrist hervorgeht, habe ich nicht mitgeteilt bekommen.
Die Bürgschaftsurkunde der Bank des Mieters enthält folgenden Text,
Anfang des Zitats:
"Meine Anschrift"
Wir verbürgen uns Ihnen gegenüber selbstschuldnerisch – und zwar unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage gemäß §§
770,
771 BGB – bis zum Höchstbetrage von
„Bürgschaftsbetrag in Euro"
für Ihre Ansprüche aus Mietverhältnis für Wohnung im Hause
„Anschrift der Wohnung" gemäß Mietvertrag vom 27.09.2008
gegen Hauptschuldner „Name und Anschrift des Mieters"
Die Verpflichtungen aus der Bürgschaft enden, wenn die Forderung erlischt oder wenn uns diese Bürgschaftsurkunde zurückgegeben wird, spätestens aber wenn Ansprüche gegen uns aus der Bürgschaft nicht bis zum -------------- geltend gemacht worden sind.
"Unterschift der Bank"
Ende des Zitats.
Das ist der gesamte Text der Bürgschaftsurkunde, kein Hinweis auf
AGB etc.
Über weitere Antworten würde ich mich freuen.
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-- Editiert am 05.06.2011 14:42
von Fritz109 am 05.06.2011 14:40
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