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Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?

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Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?

Hallo,

ich hatte von einem Mieter eine Bankbürgschaft als Mietkaution bekommen. 2 mal Kaltmiete. Die Bürgschaft der Bank ist mir gegenüber selbstschuldnerisch und bezieht sich auf das unbefristete Mietverhältnis. Das Mietverhältnis ist ungekündigt und es stehen keine Mietzahlungen aus.
Jetzt hat die Bank die Bürgschaft gekündigt und verlangt innerhalb von 14 Tagen die Bürgschaftsurkunde von mir zurück. Begründung der Bank: Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgschaftsnehmers (Mieters) haben sich erheblich verschlechtert, so dass die Grundlage für diese Bürgschaft nicht mehr gegeben ist.

Ich dachte Bürgschaften sind unkündbar, wenn die Verpflichtungen aus der Bürgschaft weiterhin bestehen, nämlich das Mietverhältnis.

Meine Fragen:
1. Darf die Bank die Bürgschaft kündigen?
2. Wenn ja, wie lang ist dann die Kündigungsfrist?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!



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von Fritz109 am 04.06.2011 14:31
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
Die Vorstllung ist lustig, dass eine Bürgschaft, die den Gläubiger vor der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners schützen soll, gerade dann gekündigt werden könnte, wenn sie anfängt, einen Sinn zu machen.

Aber im Ernst: Das ist möglich, aber hier wohl kaum. Der BGH hat mehrfach die Kündigung einer Bürgschaft für die gesamte Geschäftsbeziehung gegenüber einer Bank mit Wirkung für zukünftig entstehende Verbindlichkeiten zugelassen mit der wesentlichen Begründung, "Der Gläubiger wird durch die Einräumung des Kündigungsrechts nicht unangemessen benachteiligt; denn es steht ihm frei, ob er unter diesen Umständen dem Hauptschuldner weitere Kredite gewährt."
(BGH III ZR 15/92; BGH IX ZR 135/84).

Aha.

Dem Vermieter steht es hingegen nicht frei, ob er den Mieter weiter die Mietsache nutzen lässt.

Entsprechend hat das (OLG Düsseldorf, 24 U 264–97) argumentiert und entschieden, die Mietbürgschaft sei mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündbar, zu dem der VM das Mietverhältnis erstmals ordnungsgemäß kündigen könne (es ging offensichtlich um Gewerberaum).

Dass es dem VM nicht freisteht, den Mieter zum Kündigungszeitpunkt auch tatsächlich herauszusetzen, und die Entstehung weiterer Verbindlichkeiten zu verhindern, erörtert, das OLG nicht. Aber wir wollen ja nicht kleinlich sein.

Bezieht man obige Thesen auf ein Wohnraummietverhältnis ist eine Kündigung der Mietbürgschaft praktisch unmöglich.

Die Bank gewinnt doch nicht immer!


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"Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren."


von Wladimir Iljitsch am 04.06.2011 16:26
Status: Senior (107 Beiträge)
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>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
Es muss vorstehend natürlich heißen: "ordentlich kündigen"
nicht: "ordnungsgemäß kündigen"


von Wladimir Iljitsch am 04.06.2011 16:55
Status: Senior (107 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
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>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
Hallo,
ob mein Vorredner die Urteile verstanden hat? Offensichtlich geht es im ersten Urteil um eine Bürgschaft gegenüber der Bank und um Zukünftige Kreditmittel!!! Das hat nichts mit deiner Frage zu schaffen!!!
Auch das weitere Urteil trifft nicht im geringsten auf dich zu!
Letzlich musst du das Kleingedruckte in deiner Bürgschaft lesen! Grundsätzlich - und darauf beruft sie die Bank - vereinbaren Banken in ihren Verträgen, das "bei erheblicher Verschlechterung der Bonität des Kunden", die Bank ein Kündigungsrecht hat! Eine Bank wird niemals eine slbstschuldnerische Bürgschaft abgeben, wenn sie diese nicht kündigen kann! Ergo - eine Bürgschaft ist nicht Grundsätzlich unkündbar, dies ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Hierzu kann dir nur ein Anwalt, nach Vorlage der Bürgschaft genau Auskunft geben!
Die Kündigungsfrist wäre im übrigen angemessen...
Welche Rechte hast du?
Wurde eine Kaution im Mietvertrag vereinbart, entfällt diese mit der Kündigung. Du kannst den Mieter in Verzug setzen, damit dieser dir wieder eine neue Sicherheit bietet. Da der Mieter jedoch seinerzeit die Kaution nicht in Geld zahlen konnte und es mit seiner Bonität jetzt schlechter gestellt ist, waage ich zu bezweifeln das diese noch mal irgendwie gestellt werden kann. Damit wäre der Mieter dann Vertragsbrüchig und du kannst ihm Kündigen. Ob dies sinnvoll ist, solange die Miete noch kommt - das musst du selber entscheiden!



von CBW am 04.06.2011 17:54
Status: Unsterblich (1482 Beiträge)
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>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
ich würde mir auch wünschen, dass Fritz109 zum Anwalt geht, und uns dann verrät, wer hier was nicht verstanden hat.


von Wladimir Iljitsch am 04.06.2011 18:37
Status: Senior (107 Beiträge)
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>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
quote:
Letzlich musst du das Kleingedruckte in deiner Bürgschaft lesen!



Ich glaube auch, daß TE das entspannt sehen kann.

Sinn und Zweck der Bürgschaft ist es doch gerade Bonitätsrisiken des Hauptschuldners abzusichern.

Das "Kleingedruckte" wären AGB, eine überraschende Kündigungsklausel wäre in jedem Fall nach den §§ 305 ff. BGB unwirksam.

Ich könnte mir das nur für den Fall vorstellen, daß das Sicherungsbedürfnis entfallen ist, das ist ja hier gerade nicht so.

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von flawless am 05.06.2011 09:46
Status: Tao (6246 Beiträge)
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>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Hier handelt es sich um Wohnraum.

Mittlerweile habe ich eine Antwort von meiner Bank
bekommen, die ich konsultiert hatte.
Nach Mitteilung des Filialleiters der Bank, der mit seiner Rechtsabteilung gesprochen hatte, fanden sie diesen Vorgang ungewöhnlich. Meine Bank hätte diese Art von Bürgschaft noch nicht gekündigt. Weiterhin bekam ich die Auskunft, ja, die Bürgschaft ist lt. § 775 BGB kündbar, aber die Kündigungsfrist beträgt lt. BGB 8 Wochen. Den Bezug zum BGB, woraus die Kündigungsfrist hervorgeht, habe ich nicht mitgeteilt bekommen.

Die Bürgschaftsurkunde der Bank des Mieters enthält folgenden Text,
Anfang des Zitats:

"Meine Anschrift"

Wir verbürgen uns Ihnen gegenüber selbstschuldnerisch – und zwar unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB – bis zum Höchstbetrage von

„Bürgschaftsbetrag in Euro"

für Ihre Ansprüche aus Mietverhältnis für Wohnung im Hause
„Anschrift der Wohnung" gemäß Mietvertrag vom 27.09.2008

gegen Hauptschuldner „Name und Anschrift des Mieters"

Die Verpflichtungen aus der Bürgschaft enden, wenn die Forderung erlischt oder wenn uns diese Bürgschaftsurkunde zurückgegeben wird, spätestens aber wenn Ansprüche gegen uns aus der Bürgschaft nicht bis zum -------------- geltend gemacht worden sind.

"Unterschift der Bank"

Ende des Zitats.

Das ist der gesamte Text der Bürgschaftsurkunde, kein Hinweis auf AGB etc.

Über weitere Antworten würde ich mich freuen.

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-- Editiert am 05.06.2011 14:42


von Fritz109 am 05.06.2011 14:40
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Bank-Bürgschaft als Mietkaution Kündigungsfrist?
quote:
Weiterhin bekam ich die Auskunft, ja, die Bürgschaft ist lt. § 775 BGB kündbar, aber die Kündigungsfrist beträgt lt. BGB 8 Wochen.



Das werde ja ich stocksauer.

Die "Künstler" sollen sich mal § 775 BGB durchlesen:

(1) Hat sich der Bürge im Auftrag des Hauptschuldners verbürgt oder stehen ihm nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Übernahme der Bürgschaft die Rechte eines Beauftragten gegen den Hauptschuldner zu, so kann er von diesem Befreiung von der Bürgschaft verlangen : ...

"Von diesem" , das ist der HS = M, doch nicht der Vm.

War das der Filialleiter??? Wie kommt der zu dem Job?? Was ist das für eine Bank?? Die sind gefährlich, Vorsicht.

Mehr kann man sich nicht blamieren. Da ist eine dicke Entschuldigung angebracht, Kuli, Sparbüchse.

Schöne Grüße von mir. Schicke dem Meister den link zu diesem thread.

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-- Editiert am 05.06.2011 17:41


von flawless am 05.06.2011 17:40
Status: Tao (6246 Beiträge)
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