Bandenmäßiger Betrug in der Anklageschrift

7. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
casual2211
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bandenmäßiger Betrug in der Anklageschrift

Hallo bräuchte mal einen Rat!

Ein bekannter von mir sollte wegen Banden mäßigem Betrug (5 Personen angeklagt) angeklagt werden,befindet sich aber derzeit auf der Flucht!
Die anderen Personen befinden sich zum Teil seit ende letzten Jahres in Untersuchungshaft und mitte Mai war Prozessbeginn.
Die Anklage lautete: Banden mäßiger Betrug,doch im laufe der Verhandlung und vor allem bei der Urteilsverkündung sind alle von diesem Vorwurf freigesprochen worden und nur wegen Betruges Verurteilt worden!
Jetzt meine Frage:
Gilt dieser Freispruch auch für ihn und vor allem was bedeutet es für ihn?
Die Verjährungsfrist Beträgt ja bei Banden mäßigem Betrug 10 Jahre,da aber beim Urteil dieser Vorwurf fallen gelassen wurde, müsste sich ja eigentlich die Frist auf 5 Jahre verringern?!
Von den Angeklagten Personen hat keiner mehr als 4 Jahre bekommen,hätte mein Bekannter auch eine Höchststrafe von 5 Jahren zu erwarten?

Mein Bekannter möchte demnächst mit der Justiz verhandeln ,wie sollte er jetzt am Besten agieren?

Danke im Vorraus


-- Editier von casual2211 am 07.10.2016 22:43

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Gilt dieser Freispruch auch für ihn


Kommt auf die Begründung an, warum nicht wegen bandenmäßigem Betrug verurteilt wurde. Wenn schon das Vorliegen einer Bande verneint wurde, wird man auch ihn nicht wegen bandenmäßigem Betrug verurteilen können.

Zitat:
Die Verjährungsfrist Beträgt ja bei Banden mäßigem Betrug 10 Jahre


Nö, 5 Jahre. Nur bei gewerbsmäßig und bandenmäßigem Betrug (§ 263, Abs. 5 StGB) sind es 10 Jahre.

Zitat:
Von den Angeklagten Personen hat keiner mehr als 4 Jahre bekommen,hätte mein Bekannter auch eine Höchststrafe von 5 Jahren zu erwarten?


Nö, das kann man so nicht sagen. Er kann auch mehr (oder weniger) bekommen, wenn das seinem individuellen Maß der Schuld entspricht.

Zitat:
Mein Bekannter möchte demnächst mit der Justiz verhandeln ,wie sollte er jetzt am Besten agieren?


Sich zunächst mal der Justiz stellen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Bei Verurteilungen von bis zu 4 Jahren von Freispruch zu schreiben, das ist schon bemerkenswert. Es scheint sich ja nur um eine andere juristische Bewertung zu handeln, wie sie sich häufig in der Hauptverhandlung ergibt. Was sich bei dem Freund in der Hauptverhandlung ergibt, das kann man jetzt nicht voraussagen. Denn jetzt sind die anderen Kriminellen ja Zeugen, müssen die Wahrheit sagen. Wenn das Gericht z.B. dadurch zu neuen Erkenntnissen kommt, kann die Bestrafung des Kumpels auch negativ von der der anderen abweichen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Engelrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Casual2211
Der Rat:Ein jeder bleibe in seinem Lande und ernähre sich redlich!
Sein Verfahren wurde abgetrennt und er ist der Kopf der Bande! ... daher kann die Höchststrafe in Bayern, da wird er ja verhandelt! ... Bis zu 10 Jahren gehen können! ( zu Recht) ...die Staatsanwältin ist schwer sauer und gewillt alles zu geben ! Ich wünsche Ihr dabei viel Erfolg! Verjähren.... auf 5 Jahre runter gegangen? ...
Der bleibt besser da, wo er ist!
Und alle sind wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt worden. ..nicht richtig zugehört? ! ... Alle ,bis auf sein Bruder wahrscheinlich, werden mit Sicherheit Zeugen der Staatsanwaltschaft!
Ich bin mir sehr sicher, dass es genau der Fall ist, den du beschreibst. Verhandelt in Passau.



-- Editiert von Engelrecht123 am 09.10.2016 10:32

-- Editiert von Engelrecht123 am 09.10.2016 10:34

-- Editiert von Engelrecht123 am 09.10.2016 10:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Es gibt kein bayerisches Strafrecht, sondern nur ein bundesweites. Und der feine Unterschied ist ja, dass es sich hier um eben keine Bande handelt, zumindest, was die bisherigen Verurteilten angeht. Und, eine ganz doofe Frage: wo ist Dein Beitrag weiterführend?

Und bei ca 170 Fällen im Jahr, die ein Staatsanwalt neu dazu bekommt, da ist kein einigermassen professioneller Staatsanwalt schwer sauer wegen eines Falles. Wirklich nicht. Das ist Job as usual. Glaub es mir mal.

wirdwerden

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#5
 Von 
Engelrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nie behauptet das es ein bayrisches Strafrecht gibt. ...Lediglich das es in Bayern verhandelt wurde.

Ich denke casual2211 weiss genau was ich meine!

Es war gewerbs und bandenmäßiger Betrug als solches verhandelt und verurteilt. Bei dem flüchtigen handelt sich um den Kopf der Bande flüchtig seit Entlassung auf Kaution und derzeitiger Sitz ...Ausland mit allen ergaunerten Geldern in Millionenhöhe.
Beim ihm schlägt noch einiges mehr zu Buche wie von casual2211 nicht beschrieben. Gründung von Scheinfirmen im Ausland unter falschen Namen um diese gewerbsmäßigen Betrügereien hier zu begehen ,es ging um Aktienhandel ... uvm

Ich denke, wenn man einen Rat haben will und Hilfe, sollte man auch alle Fakten und Tatsachen auf dem Tisch packen und verschönern hilft da nicht. Für Außenstehende also sehr schwierig zu beurteilen, weil wichtige Details fehlen.


Das Verfahren von casual2211 "Bekannten " wurde abgetrennt.
Bin mir sehr sicher, dass es dieser Fall ist.


-- Editiert von Engelrecht123 am 09.10.2016 11:23

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#6
 Von 
Engelrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem betonte man die besonders schwere kriminelle Energie des flüchtigen, da er die Familien der anderen bedrohte und zur Fluch anhielt sowie auch Anwälte zu ihnen schickte in die JVA um Falschaussagen zu seinen Gunsten zu tätigen oder bereits getätigte anzupassen an die falsch Aussage des Flüchtigen, dann würde für die auch finanziell gesorgt. ...

Die Staatsanwältin forderte Anfangs für alle 8 Jahre und ging nur runter, weil alle, bis auf der Bruder des flüchtigen, ein umfassendes Geständnis sowie zur Klärung des Falles und einigem mehr beitrugen. Deshalb blieb die Richterin im untersten Strafmaß in diesen Fällen ...

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wurde am 7.10.2016 verhandelt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
casual2211
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke für die schnellen Antworten.
Erstmal nein es geht um einen ganz anderen Fall in einem ganz anderen Bundesland und so ganz genau kann ich dazu auch nichts sagen,da ich selbst über die Sache so gut nichts weiß!
Das einzige das ich weiß, ist das was ich in meinem ersten Beitrag geschrieben habe!

Engelrecht123 beschreibt einen mir unbekannten Fall, mein bekannter ist kein Reicher Mann und wenn er es wäre würde er bestimmt einen guten Anwalt zu rate ziehen und nicht mich um Hilfe bitten!!! (oder meinen Sie nicht auch?)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Engelrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na,wenn es dieser Fall nicht ist,den ich beschrieb,dann trotzdem viel Erfolg bei dem deines Bekannten.

Zu der Aussage, er ist kein reicher Mann und hat bei dir um Hilfe gebeten,sowie du weißt nicht mehr wie beschrieben....Für so ne Nummer sollte man sich immer einen Anwalt nehmen und diesen als Pflichtverteidiger ...

Gibt auch gute!

Aber wie kommt man dann darauf nach Verjährenung zu fragen,wenn man doch vor hat mit der Justiz in Kontakt zu treten gerade um zu verhandeln mit dem Gedanken sich zu eventuell zu stellen.
Da kommt der Gedanke auf...

Wenn es nur 5 Jahre Verjährung sind,aber abzusehen ist,das das Strafmaß höher ausfällt,bleibt er Flüchtige flüchtig und kommt nach 5 Jahren zurück ins Land...taucht also wieder auf.
Sind es 10 Jahre bis zur Verjährung ,stellt er sich wahrscheinlich ,um eventuelle zur Familie früher zurück zu kommen und die Strafe bis hoffentlich maximal 5Jahre abzusitzen? !

Sehr schwierig bis unmöglich eine definitive Prognose des eventuellen Strafmaßes zu geben... Kann von 4 über 5 Jahre alles werden,selbstverständlich auch darunter...Wenn es denn machbar wäre.


Dennoch...
Viel Erfolg

-- Editiert von Engelrecht123 am 09.10.2016 13:19

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Pflichtverteidiger für jemanden der auf der Flucht ist? Ja wohl kaum. Der kommt ins Gespräch, wenn er einsitzt. Und wenn ich so richtig in meinem Gedächtnis krame, dann kann die Verjährung ja auch unterbrochen werden, so dass die Frist von vorne zu laufen beginnt.

Also, sinnvoll ist es, sich zu stellen. Keine Ahnung, ob wir einen internationalen Haftbefehl haben. Aber, wenn ja, dann kann ihm nichts schlimmeres passieren, als z.B. in Spanien oder vergleichbaren Ländern inhaftiert zu werden und dann dort auf seine Verschubung nach Deutschland zu warten. Dann doch lieber eine kontrollierte Verhaftung in Deutschland. Das sollte er sich durch den Kopf gehen lassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Engelrecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie casual2211 ,mit nicht viel Wissen darüber,eingangs schrieb,wolle sein Bekannter demnächst mit der Justiz verhandeln....

Allein?...Über casual2211? Der als Bekannter kaum was weiss... Na dann viel Glück dabei! ...

Sicherlich erst Pflichtverteidiger, wenn er denn allinklusive hinter schwedischen Gardienen gebucht hat.
Selbststeller kommt immer besser,wie einkassiert! Allerdings liest sich der Eingangsbeitrag von casual2211 vielmehr,als solle er abklopfen welche Verjährungsfrist für seinen Bekannten zutrifft, damit der Flüchtige doch am Besten die Verjährung wählen kann ,um dann wieder ins Land spazieren zu können.Also sich nicht der Strafe stellen muss und so wie seine Mittäter diese abzusitzen.

Also Einsicht liest sich ein wenig anders,zumindest meiner Ansicht nach.

Er sollte tatsächlich mal gründlich darüber nachdenken ob das so der richtige Weg ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Wieso sollte @casual als Nichttäter einsichtig sein? Für was? Einen seelischen Striptease muss der hier nun wirklich nicht machen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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