Hallo,
angenommen ein Landesbamter geht zum Arzt. Der Arzt weiß, dass der Patient Landesbeamter ist und Leistungen zu 50% Beihilfe und 50% PKV erhält.
Nun untersucht er den Patienten mit zwei, nach den Beihilfevorschriften nicht abrechenbaren Ziffern. die eine wird anerkannt, die andere nicht, da in der Regel die einfache Methode ausreicht.
Die GKV übernehmen die teurere Untersuchung auch nicht.
Der Patient wurde vom Arzt nicht informiert, dass diese Untersuchung kostenpflichtig sein kann .
Muss der Patient die Rechnung des Betrages, der nicht erstattet wird,
bezahlen?
Bamter Land NRW, Beihilfe zahlt nicht, Arztrechnung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
quote:
Muss der Patient die Rechnung des Betrages, der nicht erstattet wird,
bezahlen?
Was hast du denn gedacht? Soll der Arzt für lau arbeiten?
dafür gibts ne Beihilfeeränzungsversicherung oder wie sich das schimpft....habe ich auch.
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Lieber Beamter frank-dort, am 09.10.wurde bereits diese Frage gestellt und beantwortet. Noch einmal:
Jeder Privatpatient hat das zu zahlen, was der Arzt für notwendig hält, zumal wenn vorher nichts über die Art der Behandlung und die Kosten vereinbart wurde. Mit deinen Privatkassen hat der Arzt absolut nichts zu tun.
Falls du so arm bist: bitte um Ratenzahlung, auch die Behörde gibt evtl. zinsverbilligte Darlehen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 17.10.2007 20:15:25
hallo!
ich hab neulich eine ähnliche frage gestellt und bekam die gleichen antworten... in der gleichen art und weise... kann es sein, dass hier viele was gegen privat versicherte haben? so kommt es einem nämlich vor. man will doch nur wissen, ob das rechtens ist, was der arzt da macht! ich bin dank eines arztes mal aus meiner krankenversicherung geflogen, weil er krankheiten bei mir abgerechnet hat, die ich gar nicht habe! da wird man vorsichtig! jeder gesetzlich versicherte bekommt gesagt, was die kasse übernimmt und was nicht. bei privat versicherten macht der arzt gerade mal gar nichts!
ich habe weiterhin bei meiner krankenkasse bzgl. einer solchen zusatzversicherung nachgefragt! gäbe es nicht! was die beihilfe nicht übernimmt ist pech! supi!
danke!
http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=3&Pos=1157.5
http://www.definance.de/artikel_4525.html
@baghira:Keiner hat was gegen Privatversicherte! Auch ich bin privatversichert!
Das, was du schreibst, ist ganz sicher unwahr: Keine private Krenkenversicherung kann und darf deinen Vertrag kündigen, wenn der Arzt etwas Falsches abrechnet. Ein privater Krankenversicherungsvertrag kann von der Versicherung grundsätzlich NIE gekündigt werden! (vorausgesetzt, die Prämien werden pünktlich gezahlt). Die Versicherung wird dieses nur nicht zahlen, das musst nämlich du zahlen, weil du 1. die Rechnung nicht geprüft hast (oder hast prüfen lassen), und 2. vor der Behandlung nicht mit dem Arzt übe die Kosten gesprochen hast oder 3. deinen Versicherungsvertrag nicht gelesen hast. Und wenn dein Arzt vorsätzlich etwas abrechnet, was nicht durchgeführt wurde, dann hast du doch viele Möglichkeiten: Rücksprache mit dem Arzt, Berichtigung verlangen, nicht zahlen, Strafanzeige, denn es kann Betrug sein.
Eine Handwerkerrechnung prüft jeder ganz genau, warum nicht auch eine Arztrechnung??
Auch ein Arzt ist überprüfbar, und wer sich das nicht zutraut, kann sich an seine Versicherung wenden.
Das, was weder die Krankenversicherung noch die Beihilfe bezahlt, das ist ganz einfach persönlicher Lebensstandard. Wie bei einer all-inclusive-Reise: Auch dort musst du deinen Cognac nach dem Essen oder deine Beautybehandlung extra zahlen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
tja, es war aber so. ich habe noch alle unterlagen zuhause! die haben mich gekickt, ich bin zum anwalt, der arzt hat eins auf den deckel bekommen und hat von mir keinen cent gesehen! ganz einfach!
ich habe kein problem mit, wenn ich vorher weiß, dass ich was dazu zahlen muss! aber man bekommt es nicht gesagt! bestes beispiel sind hier die zahnärzte!
aber hier bringen diese diskussionen nichts.... ist mir ehrlich gesagt zu blöd mich von dir hier dumm anmachen zu lassen.
Bezeichnend für Unreife: Keine zustimmende Antwort, dann wird das als dumme Anmache bezeichnet.
Und noch einmal: Private Krankenversicherungsverträge können durch die Versicherung grundsätzlich nie gekündigt werden, sofern Beiträge pünktlich gezahlt werden. Also, baghira, immer schön bei der Wahrheit bleiben und nicht nach Zustimmung suchen, wo es keine geben kann!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ich kenne das Problem "Beihilfe zahlt nicht" von beiden Seiten und kann auch beide Seiten- Patient- Arzt verstehen.
Als Patient möchte ich gerne, genauso wie als Kunde aller anderen Dienstleistungen - vorher erfahren, ob und wieviel ich aus eigener Tasche zahlen muss.
Als Arzt möchte ich natürlich für meine Leistung bezahlt werden und nicht kostenlos, bzw. zu meinen Ungunsten behandeln. Und die Ärzte/ Therapeuten können eben auch nicht immer wissen, was die Beihilfe erstattet oder nicht - und das ist das Problem bei der Sache!!!
Die Beihilfe sät meiner Meinung nach viel Misstrauen zwischen Patient und Arzt. Ich habe neulich z.B. als Patientin einen Teil meiner jährlichen Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt nicht erstattet bekommen- und wenn ich zu ner Vorsorgeuntersuchung gehe- gehe ich nicht davon aus- dass das luxuriöser Schnickschnack oder Spezialbehandung ist- sondern eben Standart.
Ich kenne das Problem "Beihilfe zahlt nicht" von beiden Seiten und kann auch beide Seiten- Patient- Arzt verstehen.
Als Patient möchte ich gerne, genauso wie als Kunde aller anderen Dienstleistungen - vorher erfahren, ob und wieviel ich aus eigener Tasche zahlen muss.
Als Arzt möchte ich natürlich für meine Leistung bezahlt werden und nicht kostenlos, bzw. zu meinen Ungunsten behandeln. Und die Ärzte/ Therapeuten können eben auch nicht immer wissen, was die Beihilfe erstattet oder nicht - und das ist das Problem bei der Sache!!!
Die Beihilfe sät meiner Meinung nach viel Misstrauen zwischen Patient und Arzt. Ich habe neulich z.B. als Patientin einen Teil meiner jährlichen Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt nicht erstattet bekommen- und wenn ich zu ner Vorsorgeuntersuchung gehe- gehe ich nicht davon aus- dass das luxuriöser Schnickschnack oder Spezialbehandung ist- sondern eben Standart.
Der Arzt muss vorher darüber aufklären, wenn bestimmte Leistungen nicht beihilfefähig sind, so dass der Patient entscheiden kann, ob er diese in Anspruch nehmen will. Versäumt der Arzt diese Information, darf er diese Leistung auch nicht abrechnen. Ich würde mit ihm sprechen und bitten, eine neue Rechnung zu erstellen, in der nur die entsprechenden Leistungen aufgeführt sind.
Ich halte die Antwort von smmerwind für falsch!
Der Arzt kann alles abrechnen, was in seiner Gebührenordnung steht (wenn er diese Leistung erbracht hat).
Will die Beihilfe nicht zahlen, ist das ein Problem zwischen Beihilfe und dem Beamten.
Mein Tipp: immer mit Klage drohen. Bei kleineren Beträgen geben die dann schnell nach.
chio
Ein Arzt sollte schon über die eventuell mögliche Nichtübernahme von Kosten durch die Beihilfe informieren. Ob da ein Zwang zu besteht kann ich nicht sagen. Mein Zahnarzt läßt sich diese Information bei größeren Maßnahmen, z.B. Kronenversorgung, auch schriftlich quittieren. Das sorgt für Klarheit und vermeidet den späteren Ärger auf beiden Seiten.
Ansonsten sind wir doch alle erwachsene Menschen, einfach vor der Behandlung nachfragen und über die möglichen verbleibenden Kosten sprechen. Immerhin ist ein Arzt auch ein Dienstleister dessen Preise in gewissem Umfang verhandelbar sind.
Gruß
noelia01
"Also, baghira, immer schön bei der Wahrheit bleiben und nicht nach Zustimmung suchen, wo es keine geben kann!"
sorry das ich das thema so spät nochmal aufleben lasse... aber ich habe jetzt erst gesehen, was noch geschrieben wurde...
es ist die wahrheit! mir wurde mein vertrag gekündigt aufgrund von (angeblich) falschen angaben bei antragsstellung... die versicherung kam darauf, da in der rechnung meines damaligen hausarztes krankheiten aufgeführt wurden, die ich, da ich sie nicht habe, auch nicht bei antragsstellung angegeben habe. in meinen versicherungsvertrag stand, dass die kündigung erfolgen kann, wenn bzgl. des gesundheitszustandes falsche angaben gemacht wurden. die versicherung musste aufgrund der angaben des arztes davon ausgehen, dass ich diese krankheiten verheimlicht habe und schon war ein kündigungsgrund da!
ich suche keine zustimmung... so ein blödsinn. ich schreibe hier nur, was mir passiert ist, auch wenn du das vielleicht nicht glaubst.
fakt ist, dass einige ärzte wirklich denken sie können mit privatpatienten schön abkassieren! ich habe daraus gelernt und kontrolliere zum einen meine rechnungen jetzt sehr genau und zum anderen frage ich vor jeder behandlung inwieweit die abrechnung beihilfefähig ist. damit fahr ich jetzt ganz gut und es klappt.
so, das musste ich jetzt einfach nochmal los werden.
@ baghira:
Jetzt wo du es so ausführlich dargelegt hast ist die Sache doch klar. Fakt ist dass man nicht "so einfach" gekickt werden kannund bisher kam das von dir so rüber als hätte die PKV dich einfach mal so eben gekickt und das ist nun mal schlicht nicht möglich.
Kündigungsgrund dagegen ist ganz klar (wenn man das Kleingedruckte liest) wenn man falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht hat (was du ja nicht gemacht hast aber was der Arzt durch falsdche Rechnungen eben so dargestellt hat).
Also ihr Lieben hier - schön Locker bleiben und nicht nur in halben Sätzen schreiben, sonst gibts eben dies "Missverständnisse" hier
Wenn ich recht informiert bin muss man bei Zahnbehandlungen (die über das stopfen eines Löchleins hinausgehen) eh einen Kostenvoranschlag bei der Beihilfe und PKV einreichen sonst ist es gut möglich dass sie NIX zahlen. (Nur mal so am Rande....)
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