Ball im Garten und Ruhestörung

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
sunshine21123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Ball im Garten und Ruhestörung

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage. Und zwar haben wir Nachbarn die haben 3 Kinder die spielen jeden Tag im Garten auf ihrem Trampolin mit einem Ball. Wir bekommen am Tag gefühlt 100 mal den Ball in unserem Garten. Die Kinder sind sogar so dreist, dass sie einfach ohne Fragen in den Garten gehen und sich den Ball holen. Ich habe nicht mal die Chance mich bei diesem Wetter nach draußen zu setzen weil man Angst haben muss, dass man einen Ball abbekommt. Wir haben schon mal versucht mit deren Eltern zu reden, aber denn kann man was erzählen und die vergessen das sofort wieder. Heute war sie sogar so dreist, dass sie zu uns kam und uns persönlich angegriffen hat, von wegen das unser Garten nur für den Hund zum *******n benutzt wird und wir ja sowieso 3 oder 4 mal am Tag in den Garten gehen dann können wir ja schließlich mal den Ball rüber werfen. Ich bin sehr kinderlieb aber ich sehe es nicht ein immer wieder den Ball rüber zu werfen.Ich muss mir sogar von ihr sagen lassen, dass ich damit klar kommen muss. Schließlich sind das Kinder und die kann man nicht einsperren. Ich meine das verlange ich auch garnicht aber ein bisschen Vorsicht kann doch erwartet werden oder? Ich saß den einen Tag mit Freundinnen auf der Terrasse und habe Kuchen gegessen und auf einmal hatten wir den Ball mitten auf dem Tisch. Und heute habe ich Wäsche rausgestellt und schon lag ganz schnell wieder ein Ball auf der frisch gewaschenen Wäsche. Die haben unsere Pergola kaputt geschossen und unser Schuppen Dach und wer bleibt auf den Kosten sitzen? Wir. Habt ihr vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für mich? Ich bin mit meinem Latein am Ende.


Liebe Grüße S. Petersen

-- Editier von sunshine21123 am 11.05.2016 20:33

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Die haben unsere Pergola kaputt geschossen und unser Schuppen Dach und wer bleibt auf den Kosten sitzen? Wir.

Die muss man dann halt notfalls einklagen.



Desweiteren kann man die Nachbarn auch auf Unterlassung bezüglich der Bälle verklagen. Wobei das kein Selbstläufer ist.
Erstmal sollte man als Grundlage ein detailliertes Protokoll fertigen, möglichst mit Fotos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunshine21123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort ich werde so schnell es geht so ein Protokoll anfertigen :)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38341 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und nicht nur das. Schäden haben je nach Alter der Kinder (ab 7) die Kinder selbst zu regulieren, oder bei Verletzung der Aufsichtspflicht auch die Eltern. Schaden auf Schuppen u.s.w. geltend machen, sollte eigentlich durch die Haftpflicht der Eltern abgedeckt sein.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Und wenn die erstmal Schriftverkehr mit der Haftpflicht machen müssen und vielleicht 150 Euro Selbstbeteiligung haben, dann tut sich vielleicht was.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38341 Beiträge, 13980x hilfreich)

So in der Richtung dachte ich auch. Und - zwar haften Kinder ab 7 Jahren selbst - aber wenn permanente Verstöße zu beobachten sind, dann können auch mal die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht herangezogen werden.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 192x hilfreich)

Hallo, einen Hund habt ihr?
Cool - so einen der niemals bellt und vor lauter Übergewicht den Garten nicht nutzt.

[UNAGEMESSENER INHALT ENTFERNT]

Übrigens....Kinder lieben Hunde und ein bischen Freundlichkeit macht oft die liebsten Nachbarn.
Grüßele Farnmausi

-- Editiert von Moderator am 17.05.2016 20:02

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38341 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, besonders nett ist der Ball, wenn er wie hier das Schuppendach und andere Sachen beschädigt oder auf der Kaffeetafel landet. Zerstörungswut hat nichts, aber gar nichts damit zu tun, dass diese von Kindern ausgeübt wird. Es geht nicht um Krach, darüber reden wir gar nicht. Es geht um Zerstörungen. Und die muss niemand akzeptieren. Und mit Altersheim hat das schon mal gar nichts zu tun.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sunshine21123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
Hallo, einen Hund habt ihr?
Cool - so einen der niemals bellt und vor lauter Übergewicht den Garten nicht nutzt.
[UNAGEMESSENER INHALT ENTFERNT]
Übrigens....Kinder lieben Hunde und ein bischen Freundlichkeit macht oft die liebsten Nachbarn.
Grüßele Farnmausi
-- Editiert von Moderator am 17.05.2016 20:02


Hallo Farnmausi,

es geht nicht darum das unser Hund den Garten nicht nutzt. Es geht darum, dass meine Nachbarin mich beziehungsweise meine Familie persönlich angegriffen hat. Und sowas soll ich dulden?? Außerdem hab ich mehr ein Problem mit der Mutter der Kinder und nicht mit den Kindern. :) Trotzdem danke für deine Meinung :)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Bei allem was man macht immer bedenken, von deinem Ehepartner kannst du dich scheiden lassen, von deinen Nachbarn eher nicht. Davon ausgehend, dass es Hauseigentum ist würde ich versuchen, einen Konsenz mit den Nachbarn zu finden.

Bezüglich der angezeigten Schäden, finde ich das mit der Wäsche zwar ägerlich, aber mein Gott, dann wird die nochmal gewaschen. Bei der Pergola und dem Dach sieht es etwas anders aus, wenn du beweisen kannst, dass es die Nachbarskinder waren, einfach die Eltern in Haftung nehmen, die werden ja haftplichtversichert sein.

Allerdings im Hinblick auf eine gute Nachbarschaft würde ich immer erst versuchen, eine Miteinander zu finden, auch wenn das bedeutet, dass man selber etwas zurückstecken muss. Beschädigungen am Eigentum gehen allerdings über das Zumutbare hinaus.

Viel Erfolg.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38341 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn die Kinder über 7 sind, dann sind die Kinder direkt in Anspruch zu nehmen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38341 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, ein Automatismus, den gibt es nun mal nicht. Und wenn jemand was will, dann muss er es geltend machen. Hier sind es die Geschädigten. Wie soll das sonst funktionieren? Nur, sie können doch. Ist doch kein Problem.

wirdwerden

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