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Balkonsichtschutz nicht erlaubt?

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Balkonsichtschutz nicht erlaubt?

Hallo!

Ich habe einen ziemlich großen Balkon in der 2. Etage mit 11 m Balkongeländer. Der Neubau liegt auf einer Anhöhe. Auch daher stürmt es fast immer auf dem Balkon. Teilweise so stark, dass man z. B. nicht rauchen kann, weil die Asche von der Zigarette in alle Richtung fliegt. Ist schon ein Zustand, dass nicht darauf hingewiesen wurde...

Nun habe ich das Balkongeländer mit einem Kunststoffsichtschutz verkleidet. Perfekt passend von der Höhe her und auch von der Farbgebung. Das Geländer ist aus Metall und gräulich. Der Sichtschutz mit weiß/hellgrauen Streifen. (so wie üblich zu kaufen)

Die Hausverwaltung verlangt, dass ich diesen wieder entferne, weil er das Allgemeinbild beeinflussen würde. Entweder müßten alle Bewohner diesen (! - den gleichen!) anbringen oder keiner.

Nur kann man sich selten auf dem Balkon aufhalten ohne diesen, aufgrund des Sturms. Grillen im Sommer wäre dann eher undenkbar, es sei denn, man wollte, dass die Funken umherfliegen.

Was mache ich jetzt? Muss ich der Aufforderung folgeleisten?

Danke im voraus!

Wolfgang


von Wulfman123 am 03.04.2005 00:36
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Muss ich der Aufforderung folgeleisten?

Meines Erachtens ja.

Sie können nicht am Eigentum Ihres Vermieters Anbauten vornehmen.

Im Übrigen würde ich auch das grillen auf dem Balkon sein lassen, sofern es ein Holskohlegrill ist.

Das Sie nicht rauchen können, ist kein Argument.

Steffen


von stwe am 03.04.2005 13:36
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Danke, Steffen.

Es wäre jedoch hilfreich zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage der Vermieter das untersagen darf.

Wo kann man recherchieren, ob es anderslautende Urteile bisher gab?

Hinzu kommt, das öffentliche stark frequentierte Wanderwege unmittelbar am Haus vorbeilaufen und man sich ohne Sichtschutz niemals unbeobachtet auf den Balkon setzen könnte. Jeder Passant schaut hoch. Das nervt!

-- Editiert von Wulfman123 am 04.04.2005 12:58:23


von Wulfman123 am 04.04.2005 12:56
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Das gleiche Problem gibt es auch bei EIGENTÜMER einer Wohnung. Selbst als Eigentümer darf man nicht jeden Balkonsichtschutz nehmen wie man will.

Dieser Punkt muss in einer Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt zur Abstimmung gelangen.

Die Eigentümer können beschliessen, dass nur bestimmte oder auch gar kein Sichtschutz angebracht werden darf.

Und wenn das so beschlossen wurde, muss sich auch jeder, auch der Mieter, daran halten.

Also selbst wenn es keine Hausverwaltung wäre, sondern eine Eigentümer, dürfte er es Dir nicht erlauben.




von guest123-545 am 04.04.2005 21:25
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Hallo!

Ich habe das gleiche Problem, nur dass ich im EG wohne (Trotzdem Balkon, ca. 90cm über dem Boden) an der Ecke zu einer Hauptstraße und neben der Eigangstür. Bei uns wohnen 14 Parteien und jeder kann mir ständig auf den wohnzimmertisch schauen.
Draußen aufhalten im Sommer oder Wäsche aufhängen? Gar nicht mehr dran zu denken... da sieht ja jeder welche Unterwäsche ich trage...
Bei uns gibt es diese Vorschrift erst seitdem das Haus neu gestrichen wurde, vorher hatten viele so einen Sichtschutz. Jetzt ist es verboten, da es den "Gesamteindruck" des Hauses stört...
Was für ein Quatsch! Wenn man etwas passendes hat wie du, sieht doch gut aus.
Außerdem sollen die Eigentümer mal dort wohnen und sich auf den teller gucken lassen, und der Balkon ist dann ja nicht mehr wirklich nutzbar finde ich!

Aber als kleiner armer Mieter kann man da wohl nichts machen...

Wollte nur sagen, dass es nicht nur dir so geht!


von mausi_52 am 07.04.2005 01:53
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?

[ Aber als kleiner armer Mieter kann man da wohl nichts machen... ]

das ist definitiv falsch.
Auch der "arme" Eigentümer muss sich bei Eigentumswohnungen an diese Vorgaben halten. Es ist keine Mieterschikane, wie das hier dargestellt wird !


von Dreamer66 am 07.04.2005 08:17
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Aber eine Schikane ist es trotzdem, egal ob es um Mieter oder Eigentümer einer Wohnung geht. Bin ja kein "Vermieter-Feind", habe auch auf der Seite der Vermieter schon miese Erfahrungen gemacht...

Ich verstehe nicht, was an einer einheitlichen, zum Aussehen des Hauses passenden Verkleidung auszusetzen ist. Der Mieter/Eigentümer sollte sich doch wohlfühlen und die ihm überlassene Mietsache/seine Eigentumswohnung mit Freude nutzen können.
Und meiner Meinung nach sieht es wesentlich schlimmer aus, wenn man jetzt die Wäscheständer auf jedem Balkon sieht, was vorher nicht der Fall war.

Es ist schade, wenn es an solchen Kleinigkeiten scheitert... Die, die es verbieten müssen ja selbst nicht darin wohnen....


von mausi_52 am 07.04.2005 13:06
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
quote:
Die, die es verbieten müssen ja selbst nicht darin wohnen....

Entweder hast Du es immer noch nicht verstanden oder Du willst es einfach nicht verstehen.

Damit Du es vielleicht besser verstehst, kauf Dir eine Eigentumswohnung und dann kümmere Dich mal um einen Balkonsichtschutz.




von guest123-545 am 07.04.2005 14:41
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Hallo,

genau kauf dir mal ne Eigentumswohnung da ist das allgemeine Erscheinungsbild so festgelegt das äußerliche Änderungen in der Eigentümergemeinschaft festgelegt werden müssen.

Da kann dein Vermieter nix dafür.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."


von tomtom82 am 07.04.2005 19:11
Status: Legende (244 Beiträge)
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Hi Mausi! :-)

Hier geht's ja immer wieder ab! Leichte Aggressivität...

Richtig. Es ist egal, ob man Eigentümer oder Mieter einer Wohnung ist. Solange man kein Haus hat, scheint dieser absolute Blödsinn wohl einfach durchsetzbar zu sein.

Egal. Mausi hat absolut recht. Wenn der Sichtschutz optisch passt und nicht auffällt, weil er nachts leuchtet, gibt es absolut gar keinen Grund, warum man so etwas verbieten darf. Nur weil es immer so gemacht wurde...

So kommen wir in Deutschland nicht weiter. (wobei wir seit 15 Jahren ja schon Rückschritte machen und bald wieder alle Affen sein werden..., weil Menschen behandelt man nicht so.)


von Wulfman123 am 07.04.2005 23:27
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Balkonsichtschutz nicht erlaubt?
Danke Wulfman, ich denke eher die verstehen unser Problem nicht, ihr seid anscheinend nicht in so ner Situation. Wenn's euch egal ist, dass ihr euren Balkon nicht nutzen könnt oder jeder sich an eurer Unterwäsche ergötzt, bitte sehr!

Auch wenn ich's nicht ändern kann, drüber ärgern darf ich mich trotzdem, dafür sind wir ja hier oder? Tipps und Unterstützung geben, ich wollte ja nur sagen das er nicht alleine mit seinem Problem ist, geteiltes Leid ist halbes Leid :-)

lg mausi_52


von mausi_52 am 20.04.2005 17:06
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