Hallo,
habe mir vor 1 Jahr eine Wohnung zugelegt. Mir war aufgefallen, dass die Balkone einer anderen Wohnung komplett vermüllt war. Augenscheinlich wurde der Balkon bereits seit Jahren nicht mehr gereinigt bzw. Müll beseitigt.
Ich rede da auch nicht von einem einzigen Müllstuhl oder Schrank sondern wirklich komplett vermüllt, so dass der Boden völlig mit Müll bedeckt ist (Pflanzen, Laub, Müllsäcke, etc.)
Der "Mangel" wurde der Hausverwaltung gemeldet. 1 Jahr später ist nun eine Betonsanierung der betroffenen Balkone notwendig da die Fugen der Fließen irgendwann nachgegeben haben.
Muss die WEG die Sanierung bezahlen da Bodenbeläge & Beton der Balkone Gemeinschaftseigentum sind?
Laut $14 WEG muss ein Eigentümer doch sein Sondereigentum (Balkon) so nutzen, dass den anderen Eigentümer kein Nachteil entsteht - das steht für mich im Widerspruch dazu, dass nun alle die Kosten der Sanierung tragen müssen.
Wie schaut es mit der Nachweispflicht aus? Der Schaden wurde wohl nur von mir vor 1 Jahr gemeldet aber der Zustand bestand wohl seit mehreren Jahren.
Grüße
Balkonsanierung - Schuld- und Kostenfrage
4. Mai 2015
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Frage vom 4. Mai 2015 | 11:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Balkonsanierung - Schuld- und Kostenfrage
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#1
Antwort vom 4. Mai 2015 | 12:03
Von
Status: Bachelor (3883 Beiträge, 2383x hilfreich)
Es wäre zunächst der Nachweis zu erbringen, dass der Müll ursächlich für die defekte Balkonabdichtung war. Die Sanierungskosten sind zunächst von der WEG zu tragen. Wenn vorgenannter Nachweis gelingt, kann ein Beschluss gefasst werden, die Sanierungskosten als Schadensersatz zu fordern. Anwaltliche Hilfe ist anzuraten.
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