Balkonfliesen (Niemals endende Thema)

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Balkonfliesen (Niemals endende Thema)

Also, man nehme eine ETW-Anlage mit etwa 16 Eigentümern, die sich mehr oder weniger immer einig sind.
Die Rücklagen sind angemessen, es gibt keine größeren Instandhaltungen. Mit der HV gibt es auch keine Probleme

Vor etwas mehr als 10 Jahren brachte ein Eigentümer einen TOP ein:

Sanierung meiner Balkonfliesen, da diese
der Witterung ausgesetzt sind, und evtl. den Untergrund, also Gemeinschaftseigentum beschädigen könnten.


Dieser Eigentümer hat aber in der ETV dramatisch argumentiert, dass eine Sanierung unbedingt erforderlicht ist. Diese wurde dann mehrheitlich beschlossen. Die Kosten betrugen damals ca. 3.500 EUR.

Tatsächlich sind aber alle anderen Balkone auch dieser Witterung ausgesetzt. ;)

Jetzt stellt ein anderer Eigentümer fest, dass seine Balkonfliesen auch sanierungsbedürftigt sind und bringt einen TOP bei der Hausverwaltung ein. Diese lehnt diesen mit der Begründung ab, dass Balkonfliesen

Sondereigentum sind und die Gemeinschaft für die Reparatur/Instandhaltung nicht aufkommen muss.

Könnte sich dieser Eigentümer auf eine Beschlussfassung von mehr als 10 Jahren berufen?


-- Editier von doppelpunkt am 16.08.2017 16:33

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Vor etwas mehr als 10 Jahren brachte ein Eigentümer einen TOP ein:

Sanierung meiner Balkonfliesen, da diese
der******rung ausgesetzt sind, und evtl. den Untergrund, also Gemeinschaftseigentum beschädigen

Dazu fällt mir nichts ein, ausser: Selbst Schuld wenn man so einen Blödsinn beschließt.


Zitat (von doppelpunkt):
Jetzt stellt ein anderer Eigentümer fest, dass seine Balkonfliesen auch sanierungsbedürftigt sind und bringt einen TOP bei der Hausverwaltung ein. Diese lehnt diesen mit der Begründung ab, dass Balkonfliesen

Klar das es da Nachahmungstäter gibt. Der hofft natürlich das alle anderen weiterhin dumm genug sind.


Zitat (von doppelpunkt):
Diese lehnt diesen mit der Begründung ab, dass Balkonfliesen

[i]Sondereigentum sind und die Gemeinschaft für die Reparatur/Instandhaltung nicht aufkommen muss.

Womit die HV in diesem Fall absolut Recht hat.


Zitat (von doppelpunkt):
Könnte sich dieser Eigentümer auf eine Beschlussfassung von mehr als 10 Jahren berufen?

Natürlich kann der Antragsteller sich darauf berufen. Das besagt aber nichts, solange damals nicht beschlossen wurde in den nächsten 22 Jahren sämtliche Balkone auf Kosten der WEG neu zu Fliesen.
Davon abgesehen können sich alle anderen darauf berufen das Fliesen zum Sondereigentum gehören.


-- Editiert von Tobias F am 16.08.2017 18:39

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#2
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Ok, alles klar.

Nebenbei, hat vielleicht jemand eine Idee, warum beim Einstellen das Wort: "Witterung" zu ****rung wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Nebenbei, hat vielleicht jemand eine Idee, warum beim Einstellen das Wort: "Witterung" zu ****rung wird?

Nicht nur eine Idee, ich weis es ...

Eine Filtersoftware ersetzt bestimmte Buchstabenfolgen (wie z.B. ******* oder ****************) durch *.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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