hallo,
wir wohnen in zweiten stock eines mehrfamilienhauses. wir haben vor ca. 2 Jahre neue Balkone bekommen und die Tauben haben daran jetzt gefallen gefunden. Die Träger vom Balkon über uns sind ein geeigneter Nistplatz da diese von einer Seite auch noch windgeschützt ist. Vor ca. 6 Wochen haben wir durch die Hausmeisterin anfragen lassen, dass bitte jemand kommen soll um das Nest wegzumachen und damit diese auch nicht mehr kommen. Antwort der Hausverwaltung: ich soll mich auf ne Leiter stellen und das Nest selber wegmachen. Die Träger sind aber genau Am Ende des Balkonen und ich möchte da nicht auf eine Leiter steigen. Wir machen mit einen Besenstiel von unten die Stöcke soweit es geht weg und scheuchen diese auch regelmäßig davon aber die sind ganz schön hartnäckig. Mit Essig haben wir auch schon probiert. Jetzt haben wir schon 4 Tauben die da oben gemütlich machen. Da empfohlen wird das Nest so schnell wie möglich zu empfehlen da Gesundheitsgefährtend und einmal gelegt kommen sie immer wollten wir nachfragen ob der Vermieter dazu verpflichtet ist dieses wegzumachen - der Balkon gehört auch mit zum Mietvertrag und was wir unternehmen könne? Bedanke mich im Voraus für die Hilfe. MfG Sabrina Chluba
Balkon -Taubenplage
Fragen zur Miete?
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@scalar das ist auf der Seite mit den Statistiken ganz unten
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@Nr. 1: wenn Sie den Hintergrund nicht wissen dann lassen Sie diese Aussagen - wir haben in keinster Weise diese Vicher angelockt - nicht gefüttert oder ähnliches - auf einmal waren Sie da!!!!!!! Man kann nicht alle über einen Kamm scheren - wenn Sie Vermieter sind und schlechte Erfahrungen gemacht haben dann tut es mir leid - wir gehören nicht zu den Mietern die sowas machen!!!!!! Es ist von Ihnen eine Frechheit sowas zu behaupten - da Sie auf meinen Beitrag dieses geschrieben haben nehme ich es auch persönlich.
@Gisela_Lommel: auf diesen Wege vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Hilfe - das wird uns sehr weiterhelfen, da meine HV doch sehr engstirnig ist und mit dem Hinweis auf das BGB werden wir auf jedenfall weiterkommen. Und wenn nicht bei denen dann spätestens wenn wir den Vermieter direkt kontaktieren.
Vielen Dank für die Antworten an alle (ausgeschlossen die letzte Antwort)
Grüße Sabrina Chluba
quote:
Zur fristlosen Kündigung ist berechtigt:
Die Mieter/innen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Stimmt schon, nur muss man erst das Mittel wählen das geeingneter wäre. Einfach den Balkon nicht betreten und schon gibt es keine Gesundheitsgefahr.
Bleibt noch die Mietminderung.
K.
P.S. Platikraben anschaffen (10 Euro, ebay)
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
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hallo an alle - es ist wirklich so, dass wir die Tauben nicht gefüttert habe oder was aushängen haben weg. finken amseln oder ähnliches - die waren auf einmal da.
Nr. 1 kann seine Meinung schreiben, aber ehrlich, diese paßt mir nicht in den Kram - weil es einfach eine andre Sachlage ist. Ich laß mir nichts vorwerfen was ich definitiv nicht mache.
@Mustermann2000: wenn wir daheim sind scheuchen wir die Tauben regelmäßig weg - Raben haben wir schon bestellt, weil ich hier einfach keinen zu kaufen bekomme aber was ist wenn das nicht hilft? Daher wollte ich eure Meinung dazu hören. Ich zahl nicht gerade wenig Miete und halte mich an die Spielregeln, daher möchte ich auch dass der Vermieter oder HV seinen Pflichten nachkommt.
Und meinen Balkon nicht betreten kommt für mich nicht in Frage, weil es doch ein größerer ist und ich diesen auch nutzen möchte.
zu meiner letzten Stellungnahme: mit der letzten Antwort meinte ich die von
Nr. 1 - aber bei der Antwort war Scalar2 schneller als ich - diesen Beitrag meinte ich nicht
Hab nichts gegen die Tauben - aber als "Mitbewohner" steh ich nicht drauf.
hallo an alle - es ist wirklich so, dass wir die Tauben nicht gefüttert habe oder was aushängen haben weg. finken amseln oder ähnliches - die waren auf einmal da.
Nr. 1 kann seine Meinung schreiben, aber ehrlich, diese paßt mir nicht in den Kram - weil es einfach eine andre Sachlage ist. Ich laß mir nichts vorwerfen was ich definitiv nicht mache.
@Mustermann2000: wenn wir daheim sind scheuchen wir die Tauben regelmäßig weg - Raben haben wir schon bestellt, weil ich hier einfach keinen zu kaufen bekomme aber was ist wenn das nicht hilft? Daher wollte ich eure Meinung dazu hören. Ich zahl nicht gerade wenig Miete und halte mich an die Spielregeln, daher möchte ich auch dass der Vermieter oder HV seinen Pflichten nachkommt.
Und meinen Balkon nicht betreten kommt für mich nicht in Frage, weil es doch ein größerer ist und ich diesen auch nutzen möchte.
zu meiner letzten Stellungnahme: mit der letzten Antwort meinte ich die von
Nr. 1 - aber bei der Antwort war Scalar2 schneller als ich - diesen Beitrag meinte ich nicht
Hab nichts gegen die Tauben - aber als "Mitbewohner" steh ich nicht drauf.
@heritec es versteht mit Sicherheit jeder, dass Tauben als Mitbewohner nicht erwünscht sind. Trotzdem musst du aufpassen, dieses Giselawesen ist ein Vertreter des Mieterschutzbundes, deshalb sind auch 95 % seiner Antworten nur als Werbung anzusehen. Auch sind die Antworten manchmal einfach nur grottenfalsch!
quote:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält in § 535 ausdrücklich als Pflicht des Vermieters fest: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Natürlich hat der Vermieter die Plicht "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten" Aber die Frage ist doch gehört das Entfernen von dem Taubennest dazu? Also stütz dich nicht auf so eine Aussage!
-- Editiert am 23.04.2009 12:22
die Frage die sich immer stellen sollte ist: was will ich - und danach eine Strategie überlegen.
Wenn das nur paar Meter sind, die ich schützen muss, könnte sich Taubendraht, Taubennägel oder ein Netz lohnen. Auch Raben funktionen mehr oder weniger. Ist man handwerklich nicht völlig unbegabt findet man bei Ebay, Hornbach, Obi alles was man braucht für kleines Geld.
Man kann ja dann den "Vermieter fragen ob er die Materialkosten übernimmt", am besten hinterher mit der Einstellung "mir doch egal".
Oder man nimmt den juristischen Weg bei dem man evtl. vor Gericht muss, sich vergleichen wird und dann erst in 2 Sommer wieder die Terasse betreten kann.
Ob man sich nun selbst vertritt oder einen Anwalt nimmt, oder erst noch Mitglied im Mieterverein wird um dann den Anwalt zu nehmen ist alles ein Frage was man kann oder nicht.
Der Hausverwalter ist nur dann interessant wenn er die Mietverwaltung hat, ein WEG Verwalter ist nicht Ansprechpartner der Mieter.
Übrigen kann man das auch mal rechnen. Wenn ich 50 Euro im Monat für meinen Balkon zahle, wieviel geht mir flöten wenn ich den 2 Jahre nicht wirklich entspannt nutzen kann. Was sind da 200 Euro für ne Taubenabwehr.
K.
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--- editiert vom Admin
Blumenwiese bekommt Freibrief, wieso nicht die Tauben, Silberfischer usw. Sie sind ja auch Natur. Wieso soll der Vermieter schuld an Dasein der Tauben sein ?
Mieter sollen sich an Vermieter, Vermieter an Eigentümergemeinschaft, WEG an Hausverwalter wenden.
quote:
Mieter sollen sich an Vermieter, Vermieter an Eigentümergemeinschaft, WEG an Hausverwalter wenden.
Dan wird im nächsten Jahr beschlossen das der verwalter bis zum übernächsten Jahr Angebote einholt und nach Beschluss im dritten Jahr eine Taubenabwehr hinkommt. Es sei denn.........
K.
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--- editiert vom Admin
quote:
Es ist eine Frechheit ... meine jahrelangen Erfahrungswerte anzuzweifeln
Nur getroffene Hunde bellen, gelle.
Die Taubenabwehr ist Sache der Eigentümergemeinschaft, sodass der betroffene
Eigentümer bei Hausverwaltung den Beschlussantrag zu stellen hat.
Taubendreck gefährdet sowohl die Gesundheit als auch den Substanz des Gebäudes.
Ebenso mit der Reinigung: Taubendreck beseitigen ist vergleichbar mit Herbstlaub kehren. Reinhaltung des Gebäudes ist Sache der Gemeinschaft.
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