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Bahngleisüberquerung

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Bahngleisüberquerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.12.2009 machte man mich und meine Freundin einer Ordnungswidrigkeit schuldig, da am Bahngleis (2 ebenerdige Gleise) zwei Beamte in Zivil standen und behaupten, dass wir die Gleise überquert hätten während das Signallicht schon rot war.

Ich und meine Freundin sagten, dass noch kein Rotlicht zu sehen war, sondern es war erst gelbes Licht (Gelbes Licht bleibt ca. 2 Sekunden)! Zudem gingen die Schranken (knapp) hinter uns runter. Der Zug kommt allerdings erst 4 Minuten später nachdem die Schranken unten sind!

Im Moment als uns die Beamten am Bahnhof vernahmen, hatten Sie bereits vorher schon 2 junge Leute dabei erwischt wie sie über die Gleise rannten (bei denen war rot und die standen bei unserer Vernehmung auch noch in Sichtweite), sodass die Beamten sagten, dass sie bei uns keine Ausnahme machen dürften (obwohl unserer Meinung keine Ordnungswidrigkeit vorlag).

Nun bekamen wir den zweiten Brief von der zuständigen Stadt, da wir im ersten Brief die Tat nicht zugegeben hatten. In diesem wird ein Bußgeld von insgesamt 143,50 Euro verlangt pro Person.

Da ich noch Azubi bin mit einem Netto von 600 Euro und mir dies so auf einmal nicht leisten kann, frage ich mich was ich nun tun soll.

Haben die Beamten ein besonderes Recht, dass unsere Meinung irgendwie egal ist, oder gibt es die Möglichkeit, dass wir doch noch ohne Strafe davon kommen? Und falls nicht, was dann?

Vielen Dank




von guest-12319.03.2010 09:57:08 am 08.02.2010 21:06
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>Bahngleisüberquerung
Ich vergaß zu erwähnen, dass nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides 4 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen werden!

Ich habe noch keinen Führerschein. Wir wirkt sich dies aus?


von guest-12319.03.2010 09:57:08 am 08.02.2010 21:17
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Bahngleisüberquerung
Welche Ziffer des Bußgeldkatalogs wird Ihnen als Verstoß vorgeworfen?

Ich verstehe Sie so, dass Sie als Fußgänger den Verstoß begangen haben. Ist das korrekt?

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von Stefan 5 am 09.02.2010 02:29
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>Bahngleisüberquerung
--- editiert vom Admin


von guest-12309.02.2010 15:12:49 am 09.02.2010 07:37
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>Bahngleisüberquerung
quote:
Der Zug kommt allerdings erst 4 Minuten später nachdem die Schranken unten sind!

Darauf kommt es ja nun nicht an. Ein Rotlichtverstoß ist auch dann einer, wenn überhaupt nichts kommt.

quote:
Haben die Beamten ein besonderes Recht, dass unsere Meinung irgendwie egal ist

Man wird erst mal davon ausgehen, daß die Beamten keinen Grund zu einer bewußten Falschaussage haben. Sie haben davon schließlich keinen Vorteil.

Solange man also nicht begründen kann, wieso sie sich geirrt haben müssen, reicht es halt nicht aus, nur zu sagen "nein, das war anders". Das sagen schließlich alle, die bei einer OWi oder Straftat erwischt wurden.

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von Jennifer_A am 09.02.2010 13:43
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>Bahngleisüberquerung
--- editiert vom Admin


von guest-12309.02.2010 15:12:49 am 09.02.2010 15:10
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>Bahngleisüberquerung
Vielen Dank für die Antworten! (vor allem von Jennifer_A)

Ich hab das Bußgeld nun einfach bezahlt, da ich keine Lust habe mich mit der Polizei vor Gericht auseinanderzusetzen, da ich es sowieso schlecht beweisen kann, dass es eben nicht so war wie die Polizei behauptet..

Naja was solls..

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von guest-12319.03.2010 09:57:08 am 15.02.2010 17:35
Status: Frischling (4 Beiträge)
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