Hallo Community,
hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen und dabei bin ich auch zuversichtlich.
Der Arbeitgeber bietet mir eine Bahncard 100 1.Klasse - da sie vor allem dienstlich auch benötigt und benutzt iwrd. Kann natürlich auch privat genutzt werden.
Nun habe ich die Info das der zu versteuernder Wert (Sachbezugswert) dafür 1130,89 beträgt.
Was heißt das für mich? Wie ist der Steuersatz dafür? Oder muss ich komplett 1130,89 bezahlen das dies schon der Steueranteil des Realwerts der Bahncard ist evtl...
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
https://pl.vc/1lgn38
Bahncard 100 - zu versteuernder Wert - bitte um Erkärung.
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatNun habe ich die Info das der zu versteuernder Wert (Sachbezugswert) dafür 1130,89 beträgt. :
Das heißt, dass man auf diesen Betrag noch Steuern zahlt. Mit seinem eigenen Steuersatz. Wie man auf die 1.130,89 Euro kommt, sollte man mal in der Personalabteilung nachfragen. Eventuell wird damit auch der Weg zur Arbeit gefahren und/oder man hat den Dienstanteil geschätzt? Die 5.000 Euro für die Bahncard passen schonmal nicht.
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Ja dachte mir auch irgendwie das evtl. der Dienst-/Privatanteil geschätzt wurde. Und das die 5k nicht übereinstimmen mit dem aktuellen Preis ist mir auch aufgefallen.
Naja ich werde am besten mal nachfragen - mit einem Österreicher im Deutschen Steuersystem wird man ja Verständnis haben
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
wird denn der Weg zur Arbeit auch mit der Bahn zurückgelegt? Und wenn ja wie weit ist das denn (einfache Strecke)?
Heißt das, dass du in Ö wohnst?Zitat:einem Österreicher
Stefan
Ist nicht klar definiert wie oft die Bahn für den Arbeitsweg genutzt wird (da mit Auto deutlich schneller).
rund 35km einfache Strecke.
Nein stamme nur aus Ö und wohne seit paar Jahren hier.
Hallo,
Dann geht es wohl darum auszurechnen, ab wann die Kombi Bahncard/Auto billiger ist als die Alternative Bahn ohne Karte/Auto. Wobei du für die Bahncard nur die Steuer ansetzen musst (grob würde ich mit 400 bis 450 Euro rechnen - wenn du es genauer möchtest musst du deinen Grenzsteuersatz ermitteln, und das dann mal 1130).Zitat:Ist nicht klar definiert wie oft die Bahn für den Arbeitsweg genutzt wird (da mit Auto deutlich schneller).
rund 35km einfache Strecke.
OK, war auch nur eine Frage zur Sicherheit (man erlebt nämlich manchmal schon seltsame Dinge in einem deutschen Forum).Zitat:Nein stamme nur aus Ö und wohne seit paar Jahren hier.
Stefan
Zitat:Nun habe ich die Info das der zu versteuernder Wert (Sachbezugswert) dafür 1130,89 beträgt.
Woher stammt diese Info?
Nach meiner Kenntnis muss nichts versteuert werden, wenn die dienstlich gemachten Bahnfahrten ansonsten die Kosten der Bahncard 100 überschritten hätten. Das muss allerdings dokumentiert werden. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen nicht dazu.
Erreichen die Kosten aus Dienstreisen nicht die Kosten der Bahncard, so muss die Differenz in vollem Umfang versteuert werden. Der genannte Sachbezugswert ist mir nicht bekannt.
Hi,
diese Info stammt aus dem Angebot des Arbeitgebers.
Aber habe die Tage eh nochmal einem Termin mit der Personalverantwortlichen Person zur Erläuterung.
ist jetzt keine gravierender Unterschied wie es gehandhabt wird möchte es nur verstehen um damit bei Steuererklärung z.b. auch keine Fehler zu machen oder für mich Nachteile entstehen lassen.
Beste Grüße
b.
Zitat:Aber habe die Tage eh nochmal einem Termin mit der Personalverantwortlichen Person zur Erläuterung.
Dann frage diese Person bitte, woher der angebliche Sachbezugswert stammt. Den gibt es nämlich für Bahncards gar nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten