Bahncard 100 - zu versteuernder Wert - bitte um Erkärung.

14. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
schaetti
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Bahncard 100 - zu versteuernder Wert - bitte um Erkärung.

Hallo Community,

hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen und dabei bin ich auch zuversichtlich.
Der Arbeitgeber bietet mir eine Bahncard 100 1.Klasse - da sie vor allem dienstlich auch benötigt und benutzt iwrd. Kann natürlich auch privat genutzt werden.
Nun habe ich die Info das der zu versteuernder Wert (Sachbezugswert) dafür 1130,89 beträgt.

Was heißt das für mich? Wie ist der Steuersatz dafür? Oder muss ich komplett 1130,89 bezahlen das dies schon der Steueranteil des Realwerts der Bahncard ist evtl...
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von schaetti):
Nun habe ich die Info das der zu versteuernder Wert (Sachbezugswert) dafür 1130,89 beträgt.


Das heißt, dass man auf diesen Betrag noch Steuern zahlt. Mit seinem eigenen Steuersatz. Wie man auf die 1.130,89 Euro kommt, sollte man mal in der Personalabteilung nachfragen. Eventuell wird damit auch der Weg zur Arbeit gefahren und/oder man hat den Dienstanteil geschätzt? Die 5.000 Euro für die Bahncard passen schonmal nicht.

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#2
 Von 
schaetti
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Ja dachte mir auch irgendwie das evtl. der Dienst-/Privatanteil geschätzt wurde. Und das die 5k nicht übereinstimmen mit dem aktuellen Preis ist mir auch aufgefallen.
Naja ich werde am besten mal nachfragen - mit einem Österreicher im Deutschen Steuersystem wird man ja Verständnis haben :)

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

wird denn der Weg zur Arbeit auch mit der Bahn zurückgelegt? Und wenn ja wie weit ist das denn (einfache Strecke)?

Zitat:
einem Österreicher
Heißt das, dass du in Ö wohnst?

Stefan

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#4
 Von 
schaetti
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist nicht klar definiert wie oft die Bahn für den Arbeitsweg genutzt wird (da mit Auto deutlich schneller).
rund 35km einfache Strecke.

Nein stamme nur aus Ö und wohne seit paar Jahren hier.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist nicht klar definiert wie oft die Bahn für den Arbeitsweg genutzt wird (da mit Auto deutlich schneller).
rund 35km einfache Strecke.
Dann geht es wohl darum auszurechnen, ab wann die Kombi Bahncard/Auto billiger ist als die Alternative Bahn ohne Karte/Auto. Wobei du für die Bahncard nur die Steuer ansetzen musst (grob würde ich mit 400 bis 450 Euro rechnen - wenn du es genauer möchtest musst du deinen Grenzsteuersatz ermitteln, und das dann mal 1130).

Zitat:
Nein stamme nur aus Ö und wohne seit paar Jahren hier.
OK, war auch nur eine Frage zur Sicherheit (man erlebt nämlich manchmal schon seltsame Dinge in einem deutschen Forum).

Stefan

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich die Info das der zu versteuernder Wert (Sachbezugswert) dafür 1130,89 beträgt.


Woher stammt diese Info?

Nach meiner Kenntnis muss nichts versteuert werden, wenn die dienstlich gemachten Bahnfahrten ansonsten die Kosten der Bahncard 100 überschritten hätten. Das muss allerdings dokumentiert werden. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen nicht dazu.

Erreichen die Kosten aus Dienstreisen nicht die Kosten der Bahncard, so muss die Differenz in vollem Umfang versteuert werden. Der genannte Sachbezugswert ist mir nicht bekannt.

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#7
 Von 
schaetti
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
diese Info stammt aus dem Angebot des Arbeitgebers.
Aber habe die Tage eh nochmal einem Termin mit der Personalverantwortlichen Person zur Erläuterung.

ist jetzt keine gravierender Unterschied wie es gehandhabt wird möchte es nur verstehen um damit bei Steuererklärung z.b. auch keine Fehler zu machen oder für mich Nachteile entstehen lassen.

Beste Grüße
b.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Aber habe die Tage eh nochmal einem Termin mit der Personalverantwortlichen Person zur Erläuterung.


Dann frage diese Person bitte, woher der angebliche Sachbezugswert stammt. Den gibt es nämlich für Bahncards gar nicht.

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