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Bahn muss Verwendung öffentlicher Gelder erklären

AFP VOM 7.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 426 Aufrufe
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Eisenbahnbundesamt, Bahn, Gelder

Gericht: Eisenbahnbundesamt hat Recht auf Überwachung

Das Eisenbahnbundesamt darf von der Deutschen Bahn AG umfassende Informationen über die Verwendung öffentlicher Gelder in Milliardenhöhe anfordern. Das Amt sei als Aufsichtsbehörde berechtigt, sich für seine Überwachung alle nötigen Informationen zu beschaffen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das Bundesamt hatte Auskunft über die Verwendung von 3,2 Milliarden Euro an Investitionszuschüssen im Jahr 2006 angefordert, die die Bahn an ihre Tochter, die DB Netz AG weitergeleitet hatte. Das Amt wollte diese Auskunft, da es der Bahn laut Gesetz verboten ist, öffentliche Gelder zugunsten des Infrastruktur- oder des Verkehrsbereichs auf den jeweils anderen Bereich zu übertragen.

Die Bahn verweigerte jedoch die vom Bundesamt erbetene Aufschlüsselung der Zuschüsse von Dritten nach Gebern und Projekten. Als die Behörde daraufhin einen förmlichen und vollstreckbaren Auskunftsbescheid erließ, zog die Netz AG vor Gericht. Vergeblich: Laut Urteil hat das Eisenbahnbundesamt das Recht, solche Bescheide zu erlassen, um ihrer Überwachungsaufgabe nachkommen zu können.

07.12.2011 - 15:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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