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Bahn muss Kunden auch über Konkurrenz-Verbindungen informieren

AFP VOM 18.12.2002 | Nachrichten - Nachrichten | 2285 Aufrufe
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Bahn, Fahrplan, Fahrpläne, Connex

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden auch über die Zugverbindungen ihrer Konkurrenten informieren. Das urteilte das Berliner Landgericht, wie eine Sprecherin am Mittwoch bestätigte. Danach muss die Bahn in elektronischen Medien wie Internet, Telefonauskunft und CD-Roms auf die Verbindungen ihres regionalen Konkurrenten Connex hinweisen. Allerdings gilt dies vorerst nicht für das Kursbuch der Bahn. Hier lehnte das Gericht eine Entscheidung aus formalen Gründen ab. Connex habe nun die Möglichkeit, auch auf die Aufnahme ihrer Verbindungen ins Kursbuch zu klagen, betonte die Sprecherin.

Die Bahn sah sich durch die Ausnahmeregelung für das Kursbuch in ihrer Auffassung bestätigt. Das Unternehmen könne nicht verpflichtet werden, "Werbung für Konkurrenzprodukte" zu machen. Connex hatte hingegen argumentiert, Kunden würde die Information über Anschlusszüge erschwert.

18. Dezember 2002 - 17.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


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