Bafög in Alg II bg Fahrtkosten

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maylin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Bafög in Alg II bg Fahrtkosten

Folgendes... wie bereits in einem vorherigen Beitrag erwähnt erhalte ich alg II und mein Freund besucht ab nächstem Monat eine FOS übre 60 KM entfernt und wird vorraussichtlich Bafög erhalten... nun ist es so, dass wir beide kein Auto besitzen und auf die öffentlichen verkehrsmittel angewiesen sind. Eine Fahrkarte zur Schule kostet 150 Euro als Schüler ... nun ist es aber so: von den ca.650 Euro (Bafög+Kindergeld) bleiben nach überhangsabzug noch ca. 550 (inkl. 20% selbstbehalt) abzüglich der Miete (125) ergibt das einen Betrag von 430 mit der Fahrkarte komme ich dann ja auf 280 Euro. einem Satz, der unter dem alg II liegen würde... muss das amt einen mehrbedarf durch die fahrkarte akzeptieren und diesen erstatten? Bzw. habe ich gehört, dass das Jugendamt in solchen Fällen auf kuLanz wohl sachleistung in form einer fahrkarte leistet... er ist aber 20 Jahre und meines wissns nach gilt dies nur für kinder im wirklichen sinne, also
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