BaföG für Studenten: Auslandsstudium bald ohne Einschränkungen möglich?

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Deutsche Regelung auf der Kippe - EuGH entscheidet

Studenten, die ein längeres Auslandsstudium aufnehmen, könnten bald ohne einen längeren vorherigen Inlandsaufenthalt einen unbefristeten Anspruch auf BaföG haben. Die derzeitige Regelung gewährt die Ausbildungsförderung für Auslandssemester nur dann, wenn vorher ein inländischer Wohnsitz von mindestens drei Jahren bestanden hat.

Wird durch diese Regel das Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt?

Vor dem Europäischen Gerichtshof sind derzeit zwei Verfahren anhängig, die genau diese Regelung zu Fall bringen könnten. Die deutsche Wohnsitzregel beschränke das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit, so die Ansicht der Generalanwältin im Schlussantrag (Az.: C-523/11 und C-585/11).

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Was waren die Hintergründe?

Geklagt haben zwei Studenten vor dem Verwaltungsgericht Hannover bzw. Karlsruhe. Beide Studenten haben vor dem Auslandsstudium nicht die drei Jahre in Deutschland gelebt. Die Gerichte haben zwecks Klärung europarechtlicher Fragen den EuGH angerufen.

Die deutsche Regelung könnte wegen der unverhältnismäßigen Benachteiligung einer Vielzahl von Bewerbern für europarechtswidrig erklärt werden. Durch diese Regelung werden die Studierenden abgeschreckt, ein Studium im Ausland aufzunehmen und die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit wird eingeschränkt. Das Urteil dürfte noch in diesem Jahr gefällt werden.

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