Bafög für die private Kosmetikschule?
Hallo ,
leider habe ich ein Problem und möchte deshalb hier für die Lösung meines Problems um Hilfe bitten.
Meine Tochter ist 16 Jahre alt und hat ihre Realschulausbildung beendet.
Nun möchte sie gerne zur privaten Berufsfachschule für Kosmetik, bei dem Kosmetikinstitut Dr.Med. Christine Schrammek in der Stadt Essen, eine 18monatige Ausbildung machen (Vollzeit-Unterricht).
Diese Schule ist anerkannt als Ergänzungsschule im Sinne des § 44 des Schulordnungsgesetzes NRW (SchOG) BASS1-1 (Bezirksregierung Düsseldorf, AZ 49.2-21.10 vom 12.04.199)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) : Die verlängerte, aktuelle Anerkennung der Gleichwertigkeit unseres 18monatigem Ausbildungsganges mit dem Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule (§ 2 Abs. 2 BaföG) datiert vom 10.07.2001 (AZ 2.9.21-E-13), Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen, Aachen ).
Nun zu meinem Problem:
Die Schule kostet für die 18monatige Ausbildung ca. 5.500 Euro.
Für diese Ausbildung wollte ich gerne für meine Tochter, Schüler BaföG beantragen, hierfür wurde ich zum Jugendamt der Stadt Essen verwiesen.
Der zuständige Herr beim Jugendamt lehnte meine Antragsstellung ab, mit der Begründung:
die angestrebte Ausbildung beträgt nur 18 Monate, die geförderte Ausbildungszeit müsse aber mindestens zwei Jahre betragen und zudem würde meine Tochter ja auch zuhaue bei ihrer Mutter leben und nicht der Sonderausnahme entsprechend einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sein oder einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Nachdem ich mich dann mit der Kosmetikschule beraten habe, wurde mir gesagt, dass die Aussage des Herrn vom Jugendamt nicht richtig wäre und das viele der Schüler, obwohl sie bei ihren Eltern leben, BaföG erhalten.
Die Schule bemerkte, dass ich eine Bescheinigung erhalten habe, aus der hervorgeht das man trotz 18 Monate Ausbildungszeit, BaföG beantragen kann:
Diese Schule ist anerkannt als Ergänzungsschule im Sinne des § 44 des Schulordnungsgesetzes NRW (SchOG) BASS1-1 (Bezirksregierung Düsseldorf, AZ 49.2-21.10 vom 12.04.199)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) : Die verlängerte, aktuelle Anerkennung der Gleichwertigkeit unseres 18monatigem Ausbildungsganges mit dem Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule (§ 2 Abs. 2 BaföG) datiert vom 10.07.2001 (AZ 2.9.21-E-13), Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen, Aachen ).
Nun zu unserer Situation:
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und erhalte Sozialhilfe.
Der Vater meiner Tochter ist Arbeitslos.
Sie fragen jetzt sicherlich, wie soll den dann die Ausbildung überhaupt finanziert werden?
Ihre beiden Opa`s würden ihr, ihren Traumberuf über eine Art Privatdarlehen ermöglichen, also sie muss später das Geld zurückzahlen, was ja auch so in Ordnung ist.
Jedoch möchte ich versuchen die Kosten für sie so weit es geht zu reduzieren, denn das ist im Moment alles was ich für sie tun kann.
Leider weiß ich jetzt absolut nicht was meiner Tochter nun wirklich zusteht und hoffe darauf, dass schon jemand Erfahrung damit gemacht hat und mir helfen kann.
Gruß Pharao
-- Editiert von Pharao am 14.07.2004 19:59:53
von Pharao am 14.07.2004 19:58
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