>Bafög bei Privater Insolvenz
Die Bedeutung der Verbraucherinsolvenz für das spätere Leben wird meist erheblich falsch dargestellt. So als besondere pfiffige Möglichkeit seine Schulden loszuwerden und dem Gläubiger eine lange Nase zu zeigen. Und mit der erträumten Restschuldbefreiung ist man dann wieder "sauber" und kann nun neue Schulden machen...
Sozusagen wie das Streichen einer Jugendsünde aus dem Bundeszentralregister.
So funktioniert es aber nicht, denn die Zuordnung "Restschuldbefreit" wird nach dem gegenwärtigen Regelungsstand auf Dauer Auskunftsmerkmal und auch Makel bleiben. Und wenn ich mir heute die Beschlüsse und Planungen der insofern infragekommenden Wirtschaftskreise ansehen, dann wird das für restschuldbefreite Personen schwierig bis unmöglich, am normalen Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Wenn hier geschrieben wird, daß es viele Gewerbetreibende gibt, die es geschafft haben, trotz Insolvenz wieder Fuß zu fassen, dann sollte auch geschrieben werden, daß die Tatsache einer Insolvenz noch immer ein Grund für die Gewerbebehörde ist, ein Gewerbeverbot auszusprechen, eine Unzuverlässigkeit anzunehmen und die Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbes zu verweigern.
Man wird in Zukunft denen, die von Anwälten oder sogenannten Schuldnerberatungsstellen in die Insolvenz gejagt wurden, sicherlich ein Ausstiegsszenario anbieten, um den Makel "restschuldbefreit" zu verlieren. Dies wird aber nur für die Zahlungswilligen gelten. Das Credo "Ich habe kein Geld, also muß der Staat dafür sorgen, daß ich meine Schulden loswerde. Und wo gibt es die nächste staatliche Leistung ??" setzt sich nicht durch.
So und nun ein Wort zum Bafög: Es ist zurückzuzahlen und daher ein staatlicher Kredit. Und wenn Sie nun einem Zahlungsunfähigen raten, eine Kreditverpflichtung einzugehen, dann läßt hier wohl der Eingehungsbetrugstatbestand doch herzlichst grüßen ? Vielleicht nicht formal strafrechtlich (Oder doch ??) aber zumindest moralisch.
Wolfgang
von guest123-57 am 05.07.2004 12:40
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