>Bafög Rückzahlung Ehegatte Lebenspartner
Also, für alle die sich irgendwann mal mit der gleichen Problematik konfrontiert sehen und hier in diesem Forum Rat suchen, fasse ich zusammen:
1) Ausganggsfrage war: Werden bei der Rückzahlung von Bafögdarlehenschulden eheähnliche Gemeinschaften genauso behandelt wie tatsächliche Ehen? Das Gesetz spricht immer von "Ehegatte". Das würde also bei wörtlicher Interpretation bedeuten, dass nur Verheiratete zusammen veranlagt werden. Nun gibt es aber bekannterweise in anderen Bereichen der Rechtsprechung durchaus Auslegungen des Gesetzestexts, die nicht wörtlich sind; sprich in bestimmten Fällen wird stillschweigend eine eheähnliche Gemeinschaft einer tatsächlichen Ehe gleichgesetzt. Darum gings bei meiner Frage.
Dies wurde leider bisher hier nicht geklärt.
2) Für Verheiratete gilt:
Die Einkommen beider Ehepartner werden herangezogen. Für den Darlehensschuldner ist ein Freibetrag von netto 960 € festgesetzt. Dieser erhöht sich um einen Freibetrag für den Ehegatten von 460 EURO. Dazu kommen noch eventuelle Freibeträge für Kinder, je 435 EURO. Einkommen von Kindern werden ebenfalls zum Haushaltseinkommen gerechnet. Übersteigt das Haushaltseinkommen das der summierten Freibeträge, kann keine Befreiung der Rückzahlung gewährt werden.
3) Für Alleinstehende gilt:
Es wird ein Freibetrag von 960 EURO gewährt.
Dieser erhöht sich um evtl. Freibeträge für Kinder (ebenfalls wie oben je 435 EURO). Übersteigt die Summe der Freibeträge das Einkommen von Schuldner und Kindern, so kann keine Freistellung gewährt werden.
Soweit meine Nachforschungen.
Ein letztes Wort zu mendozer:
1) Das ist kein Forum zum Labern (dafür gibts andere), sondern eines für konstruktive Sachbeiträge.
2) Ich wiederhole mich nur ungerne. Für dich mach ichs in der Hoffnung, dass du es vielleicht doch begreifst, trotzdem: Wenn ich soviel Vermögen hätte, mir ein Haus zu kaufen bzw. wenn ich einen Job hätte, durch den mir Banken die dafür notwendigen Kredite gewähren würden, dann wäre es für mich so wie für dich kein Problem 100 EURO mehr im Monat aufzubringen. Dass das BVA nicht einsieht, Leuten die sich ein Eigenheim leisten können und dafür SChulden machen von der Rückzahlungspflicht freizustellen ist SEHR einsichtig und überdies auch meiner Meinung nach GERECHT;von dem abgesehen das man auf diese Art jede Schulden durch neue Schulden machen aufschieben könnte. Erst mal muss man halt seine alten Schulden abzahlen bevor man neue macht. Wenn man sich deshalb übernimmt, ist man wirklich selbst schuld.
So, damit basta und nochmal vielen dank an alida.
von catfish am 09.12.2004 22:15
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