Bad"sanierung" oder Instandhaltung/Reparatur?

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)
Bad"sanierung" oder Instandhaltung/Reparatur?

Hallo und Guten Tag werte Ratgeber,

leider muss auch ich eine Frage zur Bad"sanierung"(?) stellen.

Folgender Sachverhalt:

vor ca. 4 Jahren teilten wir der Verwaltung unseres Miethauseigentümers mit, daß sich in unserem Bad unter der Wannenverkleidung Schimmel befindet, welches sich dadurch bemerkbar gemacht hat, daß sich erst eine Fliese, später weitere Fliesen bei leichter Berührung lösten, wodurch der schwarze Schimmel deutlich zu sehen war (was vorher nur durch modrigen/muffigen Geruch zu erahnen war).
2 Jahre lang unternahm die Verwaltung zur Beseitung des Mängels trotz mehrfacher Aufforderung nichts. Auf Grund bereits eintretender Gesundheitsbeeinträtigungen ergriffen wir Eigenintiative, beseitigten die gesamte Wannenverkleidung, als auch eine Fliesenwand, da sich der Schimmel auch bereits dort ausgebreitet hatte.
Nach geraumer Zeit stellten wir dann fest, daß von der Deckenverkleidung tropfte. Nach Beseitung der Paneelen mussten wir sehen, daß das Entwässerungsrohr der über uns befindlichen Wohnung (welches aufgrund der alten Bauweise (1956) durch unser Bad verläuft) durchgerostet war; somit das in dem Rohr befindliche Gemisch aus alten Ablagerungen + Gebrauchswasser immer fleißig in unsere Wanne tropfte. Weiterhin befanden sich durch den wohl schon lang vorhanden Defekt ein eckl..... Gebilde aus Kalk+Mikroorganismen (wenn man es nett ausdrücken möchte). ;)
Wiederholt teilten wir dies der Verwaltung mit und baten um Beseitigung des Mangels.
Die Verwaltungsmitarbeiter beehrten uns temporär mit einer "Vor-Ort-Besichtigung" - immer mit dem Ergebnis, ".... ja, daß müssen wir machen ...". Demnach sollten alle Reparaturarbeiten Ende April 2016 abgeschlossen sein. :rock: Nur .... es tat sich trotz mehrfacher mündlicher Nachfrage nichts, bis .... wir Anfang August 2017 einmal das Wort "Mängelbeseitigungsklage" bei einem der vielen Telefonate fallen ließen. ...
Daraufhin erhielten wir eine Woch später einen Anruf von der bauausführenden Firma, welche von der Verwaltung beauftragt wurde, daß sie in der 32. oder 33. KW mit den Bauarbeiten (Rohrleitungen) als auch alle Sanitäranlagen austauschen beginnen wollen und anschließend die Fliesenarbeiten gemacht werden sollen.
Da ich eine chronische Darmerkrankung habe, uns von der Verwaltung für den Zeitraum aber keine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung gestellt wurde, sind wir für eine Woche (angekündigte Arbeitszeit) ausgezogen und haben alle damit in Verbindung entstandenen Kosten allein getragen.
Als wir nach einer Woche zurückgekommen sind, mussten wir feststellen, daß lediglich die Rohre ausgetauscht waren. Die Fliesenarbeiten waren noch nicht einmal angefangen, als auch keine Badewanne/Dusche, Waschbecken oder ein angeschlossenes Toilettenbecken vorhanden war. :???:
Die Fliesarbeiten fingen erst eine Woche später an und zog sich über 2 Wochen hin.
In der Zeit haben wir die Fliesen von dem Fußoden abgestemmt, wodurch ein gut erhaltener Terrazzoboden zum Vorschein kam. Ich bat darum, diesen nicht mit Estrich zuzuschütten und zu verfliesen, da ich diesen von einem Fachmann aufarbeiten lassen und damit erhalten möchte. Der Fliesenleger hielt (soweit ich es verstanden habe) Rücksprache mit dem Vertreter des Entscheiders der Verwaltung und es wurde (vorerst!) "abgenickt". Zusätzlich haben wir seit zwei Jahren gegenüber der Verwaltung zum Ausdruck gebracht, daß wir eine Badewanne und Waschbecken mit einbringen; sie somit Kosten sparen. ;) War bis dato auch ok. Fliesen hatten wir auch schon gekauft, welche erst (obwohl neutral) nicht rein sollten, dann doch, was ich dann jedoch verneint habe, da ich dieses nicht schriftlich hatte und es mir zu vage erschien.

Nun sind die Arbeiten "erledigt" (was so manch eine Firma unter erledigt versteht ;) ). Da der Heizkörper bis zum heutigen Tage nicht wieder montiert ist, habe ich mir heute erlaubt, bei der Verwaltung nachzufragen, wann und von wem der Heizkörper nun angebracht wird. Dabei erhielt ich Informationen, die mich mehr als verwundern:
".... wir haben bei Ihnen eine Sanierung gemacht, da können Sie nicht IHRE Badewanne reinhaben wollen; WIR wollen eine Einbaubadewanne! Sie können auch nicht einfach den Terrazzoboden behalten wollen, weil der nicht Wasserdicht ist. Wir wollen den Boden fliesen! .... Wir machen das bei allen Sanierungen nach Standart .... das ist unser Standart .... " und, und, und. :???: :???: :???:
Meinen Einwand, die Wohnung über uns als auch unter uns verfügen ebenfalls über einen Terrazzoboden, welcher genauso ist, wie der unsrige und dieser dann ja ebenfalls verfliest werden müsste, um eine Wasserdichtigkeit zu erreichen, warum nun ausgereichnet über unser eine bisher nicht nachgewiesene Wasserundichtigkeit verfügen soll, blieb unbeantwortet. Jedoch wurde mir sofort in einem sehr ernergischen Ton mitgeteilt, daß bauliche Veränderung ihrer Genehmigung unterliegen.
Es entzieht sich dabei meinem Verständnis, was damit gemeint ist (da wir nichts dergleichen vorhatten), aber .... ???

Meine Frage:

1. Ist es richtig, nach (meiner Auffassung nach) angekündigten Reparaturarbeiten dies plötzlich als "Sanierungsarbeit" zu deklarieren? Dementsprechend im Anschluß mit einer Mietzinserhöhung rechnen zu müssen?
2. Ist eine Sanierung nicht in einem gewissen Zeitraum vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen?
3. Wie verhält es sich mit dem Boden? Muss ich mir die Verschandelung mit Estrich und Fliesen gefallen lassen, obwohl es dazu keinen Grund gibt, dies jedoch dann zu den "Sanierungsarbeiten" zählt? Kann ich mich (soweit eine Wasserdichtheit nachgewiesen werden kann) auf Vergleichswohnungen (gleicher Zustand) berufen?

Ich bitte für die ausführliche Darstellung der Sachlage um Entschuldigung. Jedoch ist es mein Anliegen, einen vollständigen Einblick darzulegen.

Für Informationen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Beste Grüße

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13 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Als Sanierungsmaßnahme sehe ich das schon an, nur löst diese keine Mieterhöhung aus.

Die längerfristige Ankündigung kann in diesem Fall wohl entbehrlich sein, das Sie völlig zu Recht einen oder mehrere Mängel meldeten und wegen des undichten Rohres eigentlich Eile geboten war.

Über den Fußbodenbelag entscheidet der Vermieter, ebenso über Wanne und Waschtisch.
Auf ihr Angebot kann, muss er aber nicht eingehen. Es mag gute Gründe für den Verzicht auf Ihre Gegenstände geben oder, was ich eher glaube, ist dieser auf ein zwischenzeitlich gestörtes Verhältnis zurückzuführen. Ändert aber nichts an der Sachlage.

Berry


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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von kalukos):
Ist es richtig, nach (meiner Auffassung nach) angekündigten Reparaturarbeiten dies plötzlich als "Sanierungsarbeit" zu deklarieren? Dementsprechend im Anschluß mit einer Mietzinserhöhung rechnen zu müssen?

Schaut nach erst gedachter Reparatur und danach Sanierung aus.
Mieterhöhung wohl eher nicht, es sei denn der Wohnwert hätte sich dadurch erhöht.
Zitat (von kalukos):
Wie verhält es sich mit dem Boden?

Hier hat der Vermieter das Sagen, also es waren Fließen drin, und kommen wieder welche rein. Passt doch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

" .... Als Sanierungsmaßnahme sehe ich das schon an, nur löst diese keine Mieterhöhung aus. ...."


Bitte entschuldigen Sie meine Nachfrage:
bisher dachte ich, daß bei Modernisierungs/Sanierungsmaßnahmen anteilig der Mieter mit "im Boot ist". Lediglich bei Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten (also sog. Erhaltungsmaßnahmen) der Vermieter die Kosten alleine trägt.
Was habe ich da falsch verstanden?
Warum sollte diese Sanierungsarbeit keine Mieterhöhung auslösen? ???

" ... Die längerfristige Ankündigung kann in diesem Fall wohl entbehrlich sein, das Sie völlig zu Recht einen oder mehrere Mängel meldeten und wegen des undichten Rohres eigentlich Eile geboten war. ..."

Rein theoretisch ja, rein praktisch war zwei Jahre zuvor bereits Eile geboten.
Allein das leise ausgesprochene Wort "Mängelbeseitigungsklage" brachte erst nach vier Jahren Mängelanzeige Bewegung in die Angelegenheit. Somit hätte die Verwaltung sozusagen vier Jahre Zeit gehabt, eine Sanierung anzukündigen. Oder sehe ich das falsch?

Leider muss ich bei unsere Verwaltung vom Schlimmsten ausgehen. Denn bisher hat diese noch nie etwas frewillig ohne Druck erledigt. (feuchte Kellerlegung - Trockenlegung nein; ".... Sie nutzen den ja, dann kann er nicht feucht sein. ) Und wie es offensichtlich bei vielen VM ist, wird die Möglichkeit der Kostenumlegung zu gern in Anspruch genommen, wo es geht.

Wir versuchen der Verwaltung so viel wie möglich aus den Weg zu gehen und Dinge selber zu erledigen. ;-)

" .... Über den Fußbodenbelag entscheidet der Vermieter, ebenso über Wanne und Waschtisch.
Auf ihr Angebot kann, muss er aber nicht eingehen. Es mag gute Gründe für den Verzicht auf Ihre Gegenstände geben oder, was ich eher glaube, ist dieser auf ein zwischenzeitlich gestörtes Verhältnis zurückzuführen. Ändert aber nichts an der Sachlage. ..."

Ja, da haben Sie mit Sicherheit Recht. Fraglich bleibt dabei, auf welche Zusage ich mich dann verlassen darf, denn vor zwei Jahren erhielten wir noch die Zusage, dieses verwenden zu dürfen. Selbst noch vor den Fliesenarbeiten war dies die Sachlage. Da erhielten wir noch die Auskunft von einem Mitarbeiter der Verwaltung, daß wir die Teile von der Verwaltung in den Keller stellen sollten und bei Auszug einbauen lassen sollen. Von mir kam daraufhin das Angebot, daß, wenn sie es möchten, es schriftlich bekommen können, daß ein Einbau bei Auszug zu meinen Lasten vorgenommen wird. .... Hmmmmm, wenn von der Zeit vor den Fliesenarbeiten (Ende August) bis heute kein schriftlicher oder telefonischer Kontakt bestand, hat wer jetzt durch was das Verhältnis so negativ beeinflusst ?






-- Editiert von kalukos am 19.10.2017 19:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von kalukos):
Ist es richtig, nach (meiner Auffassung nach) angekündigten Reparaturarbeiten dies plötzlich als "Sanierungsarbeit" zu deklarieren? Dementsprechend im Anschluß mit einer Mietzinserhöhung rechnen zu müssen?

Schaut nach erst gedachter Reparatur und danach Sanierung aus.
Mieterhöhung wohl eher nicht, es sei denn der Wohnwert hätte sich dadurch erhöht.
Zitat (von kalukos):
Wie verhält es sich mit dem Boden?

Hier hat der Vermieter das Sagen, also es waren Fließen drin, und kommen wieder welche rein. Passt doch.


Die Fußbodenfliesen wurden von den verstorbenen Vormietern verlegt. Ursprünglich ist lediglich Terrazzoboden in den Bädern dieses Hauses. Weder über uns, noch unter uns ist der Fußboden gefliest.
Ob die Vormieter nun eine Genehmigung für die Bodenfliesen vor 1980 hatten, .... wir wissen es nicht, da zwischenzeitlich die Eigentümer mehrfach gewechselt haben. NUR: da unser Nachbar über uns von den Reparaturarbeiten genauso betroffen war, wie wir, ist doch die Frage, warum soll bei uns der Terrazzoboden zuge"maddert" werden, während bei unserem Nachbarn dies in keinster Weise relevant oder jemals diskutiert wird? :???: :???: ;)

Sie werden bitte verzeihen, jedoch sie ich es so, daß es zu gern gesehen wird, das Mieter mit Altverträgen nur gern gesehen, wenn sie ihre Mietvertragskündigung einreichen, da es sonst recht schwer ist, sie aus ihrer "Beständigkeit" herauszubekommen.
Da den Mitarbeitern bekannt ist, daß ich sogar den Aufwand betreibe, vier Lagen Lackfarbe von der Türzarge mit Abbeizer und Schleifmaschine herunterzuholen, BEVOR ich neue Grundierung und Farbe auftrage, wissen auch nur zu gut, daß ich es absolut nicht für gut heiße, Räume, welche zuvor mit Schimmel befallen waren, ohne jegliche Vorbehandlung mit Regipsplatten zu versehen und einfach zu verfliesen, dabei jedoch ein Zwischenraum zwischen der unbehandelten Wand und Platte von ca. 3 cm entsteht. Was braucht ein Schimmelpilz, um sich zu entwickeln und auszubreiten? : Feuchtigkeit, Wärme und Dunkelheit. Unsere Badwände sind nun nach der "Sanierung" der perfekte Brutofen dafür. Darauf hingewiesen werden natürlich die ausführenden "Fachleute" ziemlich grantig. .... ;-(

-- Editiert von kalukos am 19.10.2017 19:47

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von kalukos):
denn vor zwei Jahren erhielten wir noch die Zusage, dieses verwenden zu dürfen.

In 2 Jahren kann sich sehr viel ändern...
Natürlich auch Meinungen.

Offenbar ist man nun folgender Meinung:
Zitat (von kalukos):
Wir machen das bei allen Sanierungen nach Standart .... das ist unser Standart .... " und, und, und.




Zitat (von kalukos):
hat wer jetzt durch was das Verhältnis so negativ beeinflusst ?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kalukos):
denn vor zwei Jahren erhielten wir noch die Zusage, dieses verwenden zu dürfen.

In 2 Jahren kann sich sehr viel ändern...
Natürlich auch Meinungen.

Offenbar ist man nun folgender Meinung:
Zitat (von kalukos):
Wir machen das bei allen Sanierungen nach Standart .... das ist unser Standart .... " und, und, und.




Zitat (von kalukos):
hat wer jetzt durch was das Verhältnis so negativ beeinflusst ?




:grins: :grins: :grins: mit dieser Antwort bringen Sie mich an dem heutigen, sonst für mich so trüben Tag, tatsächlich noch zum :grins: :grins: :grins:
Danke!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Als Sanierungsmaßnahme sehe ich das schon an


Das sehe ich aber mal komplett anders. Es ist eine Reparatur, welche aufgrund der Verschleppung erhebliche Nacharbeiten nach sich gezogen hat.

@TE
in welchem Rahmen haben SIe die Miete gemindert?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Sir Berry):
Als Sanierungsmaßnahme sehe ich das schon an


Das sehe ich aber mal komplett anders. Es ist eine Reparatur, welche aufgrund der Verschleppung erhebliche Nacharbeiten nach sich gezogen hat.

@TE
in welchem Rahmen haben SIe die Miete gemindert?


Ja, so hatte ich bisher auch gedacht. Nach dem heutigen Telefonat mit dem Verwaltungsmitarbeiter war ich ..... ääääähm ..... ääääähm ... na, ich würde mal sagen, Mus im Hirn.
Es ist ja nicht nur eine Reparatur gewesen:
- die Folgen der Schimmelbeseitigung durch uns, da die Verwaltung selbst nach zwei Jahren keine Beauftragung an dementsprechende Firmen erteilt hat
- Rohrleitung erneuern, die durchgerostet waren und komplett neue Zu- und Abläufe gelegt
- über 40 Jahre alte Sanitäranlagen (Toilette, Wanne, Waschbecken) ausgetauscht

Nein, eine Mietminderung haben wir die ganzen Jahre nicht beansprucht. Auch die zusätzlichen Aufwendungen durch den zeitweiligen Auszug zum Zwecke der Reparatur- und Fliesenarbeiten nicht. Da wir keine Auseinandersetzungen mit der Verwaltung wünschen, haben wir es dabei belassen und lediglich immerwieder die Beseitigung der Mängel schriftlich als auch mündlich gefordert. Die Boxhandschuhe haben wir in der Ecke liegen lassen. Im Gegenteil: wir haben angeboten, die Fliesenanbeiten mit eigenen Mitteln selbst zu machen und die Sanitäranlagen zu stellen. Vielleicht sind wir ihnen zu weit entgegengekommen? ..... (wer mag uns als Mieter haben? ;-))))))))

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich empfehle den Gang zum Anwalt, lassen SIe sich ausführlich beraten, man kann auch für die Vergangenheit mindern, der Anwalt wird auch dabei behilfilich sein, dass die Arbeiten zügig abgeschlossen werden. ... nein er wird nicht selber Hand anlegen, aber er wird gewiss den richtigen Ton treffen um die Dinge zu forcieren.

Viel Erfolg.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich empfehle den Gang zum Anwalt, lassen SIe sich ausführlich beraten, man kann auch für die Vergangenheit mindern, der Anwalt wird auch dabei behilfilich sein, dass die Arbeiten zügig abgeschlossen werden. ... nein er wird nicht selber Hand anlegen, aber er wird gewiss den richtigen Ton treffen um die Dinge zu forcieren.

Viel Erfolg.


Vorab vielen Dank für die Empfehlung und die Wünsche. :)

Ja, ich drücke uns die Daumen, daß es für uns einen positiven Verlauf nimmt. ;)

"... ... nein er wird nicht selber Hand anlegen, ..." - nein?, er wird es nicht selber machen? :sad: ooooooch ... :sad: .... schaaaaaaaaade :sad: .... ich habe sooooo gehofft, einen so tollen Anwalt zu finden, welcher neben dem :fight: und dem :zoff: auch so etwas kann. :) Da könnte man (Frau) doch glattweg .... :dance: + :love: . ;) :grins: :grins: :grins:
Vielen lieben Dank für die Schmunzeln verursachenden Worte! :grins: :grins: :grins:

-- Editiert von kalukos am 20.10.2017 00:46

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von kalukos):
Auf Grund bereits eintretender Gesundheitsbeeinträtigungen ergriffen wir Eigenintiative, beseitigten die gesamte Wannenverkleidung, als auch eine Fliesenwand, da sich der Schimmel auch bereits dort ausgebreitet hatte.


Nach deiner Beschreibung habt ihr viel Zeit und Mühen auf Veränderungen am Vermietereigentum investiert. Aber was ihr da gemacht habt, das könnte auch eine Sachbeschädigung darstellen.
Ob das Ganze bzw. bis zu welchem Punkt eure Arbeiten als "Ersatzvornahme wegen Verzug des Vermieters" einzuordnen wären, kann man aufgrund der mageren sachlichen Schilderungen der Vorgehensweise und des Ablaufs nicht einschätzen (z.B. liegt Verzug vor? beweisbare Mängelanzeige? Fristsetzung? Ersatzvornahme angekündigt?)
Wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist, dann sollte man eben besser auf Mängelbeseitigung klagen.

Jedenfalls solltest du ganz dringend mal in der Realität ankommen.

Durch das Mietverhältnis erwirbt sich der Mieter ein Nutzungsrecht und kein Umgestaltungsrecht. Sämtliche bauliche Maßnahmen (sei es Instandhaltung oder Verbesserung oder eben "Bad auseinandernehmen") liegen alleine beim Vermieter und der Vermieter muss hier nicht auf irgendwelche Wünsche oder Wahnvorstellungen des Mieters eingehen.
sollte "Wohnvorstellungen" heißen - aber mit Tippfehler ist es ja auch nicht ganz unpassend :devil:

Die Begriffe haben jedenfalls völlig unterschiedliche Bedeutung (wobei das viele Leute falsch verwenden)
Sanierung (Wieder-Instandsetzung mit Beseitigung etwaiger Schadensursachen)
Renovierung (Beseitigung von Abnutzungen, einfach Verschönerungen)
Modernisierung (Verbesserung des vorherigen Zustands)
https://www.baulinks.de/webplugin/2009/2153.php4

Dann versteht man vielleicht auch besser, warum nur Modernisierungen (Verbesserungen) eine Mieterhöhung begründen > am besten ab BGB 555 a lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555a.html

Zitat (von kalukos):
Vielleicht sind wir ihnen zu weit entgegengekommen? ..... (wer mag uns als Mieter haben? ;-))))))))

Niemals - ich würde mir doch nicht "den Feind" ins Haus holen, der mir mein Eigentum demoliert, weil er andere Vorstellungen davon hat, wie mein Eigentum beschaffen sein soll.
Ich sehe hier nichts von "entgegengekommen". Bei selbst herbeigeführten Mängeln/verursachten Beschädigungen/unerlaubten baulichen Veränderungen hat der Mieter weder einen Aufwendungsersatzanspruch, noch einen Mietminderungsanspruch und auch keinen Anspruch auf Beseitigung dieser selbst verursachten Mängel.
Vielmehr hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch. Im beschriebenen Fall wäre z.B. denkbar, dass der Vermieter seine Gebäude(wasser)versicherung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, weil ihr im Vorfeld schon unabgesprochen Veränderungen vorgenommen habt - oder dass die vorgenommenen Veränderungen des Mieters wieder beseitigt und der vorherige Zustand wieder hergestellt wird - auf Kosten des Mieters.

Ich habe hier zugegebenermaßen den worst-case geschildert. Aber hier solltest du dich ganz dringend mal einlesen - z.B.
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/wohnungsuebergabe-mit-maengeln/

Deine Befürchtungen (Rigipsplatten - Abstand - neuer Schimmel droht) in allen Ehren; deine Ansicht mag ja sogar zutreffend sein - aber es ist eben allein die Entscheidung des Eigentümers/Vermieters WAS er WIE macht.

Wenn ihr so gerne renoviert/verändert, dann wäre Wohneigentum für euch viel besser geeignet als eine gemietete Wohnung, die ihr nur benutzen dürft.

Die jetztige Situation ist verfahren - aber nicht allein durch das Verhalten des Vermieters.
Bevor du da noch mehr verschlimmerst, lasse dich besser durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten.



-- Editiert von Lolle am 20.10.2017 12:00

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat:
Nach deiner Beschreibung habt ihr viel Zeit und Mühen auf Veränderungen am Vermietereigentum investiert.

Nein, das haben wir nicht.
Vielmehr haben wir viel Geduld aufgebracht. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was in meiner Sachdarstellung nicht deutlich genug ausgeführt war. Wir haben 4 Jahre die Verwaltung unseres Vermieters gebeten/aufgefordert, die bestehenden gravierenden Mängel zu beseitigen. Und: ja, selbstverständlich haben wir das auf dem schriftlichen Wege mit Fristsetzung, Ankündigung der Mietzinskürzung und Ankündigung der Ersatzvornahme gemacht, als auch immerwieder telefonisch nachgefragt, wann die Beseitigung der Gesundheitsschädigenden Mängel erfolgt.

Somit
Zitat:
(z.B. liegt Verzug vor? beweisbare Mängelanzeige? Fristsetzung? Ersatzvornahme angekündigt?)

darf ich Ihnen dies mit "ja" beantworten.

Bereits auf der Pflicht des Mieters ergibt es sich, daß Mängel nach Kenntnisserlangung durch den Mieter dem Eigentümer unverzüglich angezeigt werden müssen, wir dieses auch gemacht haben. Dies nützt nur nichts, wenn der Vermieter die Beseitigung des Schadens nicht vornimmt.

Vielleicht hilft ja nochmals die Information, daß in den Jahren mehrerere "Vort-Ort-Beischtigungen" von den Mitarbeiteren der Verwaltung stattgefunden haben, begleitend mit der Aussage: " .... ja, das müssen wir machen ...". Somit war der Verwaltung die Schäden als auch das Ausmaß der Schäden bekannt.
Man darf davon ausgehen, daß, auch wenn der Sachverstand nicht allzu ausgeprägt ist, jeder weiß, daß, wenn ein Rohr aus Eisen ein Rostloch hat, dieses sich nicht auf wundersame Weise von allein verschliest, sondern die Korrosion durch Sauerstoff und Feuchtigkeit unaufhaltsam vorangeht. ;)



Zitat:
Jedenfalls solltest du ganz dringend mal in der Realität ankommen.

Ich bitte höflichst um Entschuldigung; jedoch denke ich, dass ich das bin.
Wir gestalten hier nicht einfach um, wie es uns gefällt. Wir reissen keine Wände ein (reissen ab- bauen auf, reissen ab- bauen auf), wir bauen nicht einfach Fenster ein, wie es uns gefällt, .... kurzum : wir nehmen KEINE bauliche Veränderungen vor, wenn diese vom Eigentümer nicht genehmigt sind, was bisher nicht der Fall war. Wir feiern keine excizive Party's oder leiden unter sonstigen Anfällen von Zerstörungswut.

Vielleicht noch einmal zur Info: wir wohnen in dieser Wohnung seit knapp 40 Jahren. Das Baujahr dieses Hauses ist 1953. An der Substanz dieses Hauses wurde in all den Jahren NICHTS gemacht. Das Bad unsere Mietwohnung war bereits so, als wir hier eingezogen sind. Woraus konnten Sie entnehmen, daß wir gestaltungswütig sind? :???:

Zitat:
Sämtliche bauliche Maßnahmen (sei es Instandhaltung oder Verbesserung oder eben "Bad auseinandernehmen") liegen alleine beim Vermieter und der Vermieter muss hier nicht auf irgendwelche Wünsche oder Wahnvorstellungen des Mieters eingehen.


Richtig, muss er nicht; kann er aber, wenn er ein gutes Verhältnis zu seinen Mieter haben möchte, was im Eigeninteresse des Vermieters sein sollte/könnte/dürfte. Je mehr sich ein Mieter miteinbringen kann, um so mehr wird er pfleglich mit dem umgehen, womit er sich indentifizieren kann. Einfachste Psychologie.

Zu Ihrer Info: wir haben der Verwaltung vor 4 Jahren vorgeschlagen, wir übernehmen die Kosten der Fliesarbeiten und alle Sanitäranlagen (Fliesen, die Wanne, Toilettenbecken, Waschbecken). Antwort: Nein. Neuer Vorschlag: wir zahlen die Kosten der Rohrerneuerung. Antwort: nein. Er möge dann nun aber BITTE endlich den Auftrag zur Reparatur zur Beseitigung der vorhanden Schäden erteilen! .... Tja, .... und das hat nun 4 Jahre gedauert. So lange, bis ich am Telefon das Wort "Mängelbeseitigungsklage" fallen lassen habe. Antwort: Gegenklage.

Wir können und dürfen nicht eine durchgerostete Fußbodenentwässerung der über uns befindlichen Wohnung eigenmächtig entfernen! Da hingen weit aus mehr bauliche Maßnahmen dran, als nur einmal schnell ein Loch in der Decke "zuzukitten". Glauben Sie wirklich, das hätten wir einfach so gemacht? Woher entnehmen Sie das? :???:

Zitat:
sollte "Wohnvorstellungen" heißen - aber mit Tippfehler ist es ja auch nicht ganz unpassend :devil:

Ansichtssache. Vielleicht ja in Ihren schlechten Erfahrungen begründet? :augenroll: Bedauerlich für Sie. ...

Zitat:
Die Begriffe haben jedenfalls völlig unterschiedliche Bedeutung (wobei das viele Leute falsch verwenden)
Sanierung (Wieder-Instandsetzung mit Beseitigung etwaiger Schadensursachen)
Renovierung (Beseitigung von Abnutzungen, einfach Verschönerungen)
Modernisierung (Verbesserung des vorherigen Zustands)
https://www.baulinks.de/webplugin/2009/2153.php4


Vielen Dank; da war ich bereits.

Zitat:
Dann versteht man vielleicht auch besser, warum nur Modernisierungen (Verbesserungen) eine Mieterhöhung begründen > am besten ab BGB 555 a lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555a.html

Da die Übergänge von Instandsetzung zur Modernisierung schleichend sind, können Sie mir doch nun bestimmt sagen, was bei uns zutrifft? Instandsetzung oder Sanierung?
Eine Schimmelbeseitigung ist immer eine Verbesserung des vorherigen Zustand. Ist es dann nun eine Modernisierung oder eine Instandsetzung? ...
Die Beseitigung eines durchgerostetes Abwasserrohr, welches seinen Inhalt temporär in die darunterliegende Wohnung abgibt, ist eine Instandsetzung oder doch eine Modernisierung? Schadenursachenbeseitigung oder Verbesserung des vorherigen Zustandes? ....

Vielleicht habe ich mich in meinen Ausführungen unverständlich ausgedrückt. Aber genau das war meine Frage. Instandhaltung/Instandsetzung oder Sanierung?
Meiner Meinung nach, muss eine Modernisierung mindestens 3 Monate vorher mit Ankündigung der Mietzinserhöhung schriftlich dem Mieter zur Kenntnis gebracht werden und eben nicht erst nach Abschluss der Arbeiten. Da der Schaden nun aber beiden Parteien über einen langen Zeitraum bekannt war, ist die Frage, ob eine derartige schriftliche Ankündigung aufgrund der bereits vorhandenen Kenntnis entbehrlich ist. ;)

Zitat:
Niemals - ich würde mir doch nicht "den Feind" ins Haus holen, der mir mein Eigentum demoliert,


Da darf ich froh sein, Sie nicht als mein Vermieter zu haben, da ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass sich Ihnen die Bedeutung der Worte und der gesamte Sachverhalt nicht erschließt. :sad:

Deutlich wird dies durch Ihre folgenden Ausführungen:

Zitat:
Bei selbst herbeigeführten Mängeln/verursachten Beschädigungen/unerlaubten baulichen Veränderungen

Sie meinen, ich habe mir dem schwarzen Schimmel aus dem Labor im Reagenzglas mitgenommen, ihn in mein Bad getragen und die zur Vermehrung besten Bedingungen geschaffen und dadurch vorsätzlich eine Eigenschädigung herbeigeführt? Sie glauben, wir haben (was und wodurch auch immer) dafür gesorgt, daß alte Rohrleitungen rosten? Hex bex oder was?
Was für Erfahrungen haben SIE denn bloß gemacht? :???: :???: :???:

Natürlich kann man dem Mieter alles Schlechte andichten, muss man aber nicht!

Zitat:
Im beschriebenen Fall wäre z.B. denkbar, dass der Vermieter seine Gebäude(wasser)versicherung nicht mehr in Anspruch nehmen kann,

Für was? .... Hatte ich irgendetwas von Rohrbruch geschrieben? :???: Wo?
Schon einmal etwas davon gehört?: steter Tropfen höhlt den Stein
Worauf hat er gewartet? Bis das Rohr ganz durchgerostet ist und bricht und er dann die Gebäuderversicherung in Anspruch nehmen kann und somit die Versicherung die Kosten der Reparatur übernimmt? Das bei einem dem Versicherungsnehmer lang bekannten Schaden? :???: (nennt man das dann nicht Versicherungsbetrug? ;) )

Die Verwaltung des Vermieters hätte 4 Jahre (!!!) lang seine Gebäuderversicherung in Anspruch nehmen oder informieren können!
Nochmals: die Mitarbeiter der Verwaltungen standen MEHRFACH in unserem Bad und konnten die Schäden sehen (und riechen), BEVOR wir die Ursache und die Auswirkungen des Schimmels beseitigt haben. Ebenfalls konnten sie das durchgerostete Abwasserrohr und deren Auswirkungen sehen. Ich durfte jedenfalls die Ausirkungen dessen, was aus dem Rohr in unser Badezimmer gelang, erneut sehr deutlich spüren: ein erneuter Notfall- Krankenhausaufenthalt im Januar diesen Jahres aufgrund einer Luftröhrenverengung auf 0,5 cm bedingt durch ein Larynxödem verursacht durch Streptokokken. (Versuchen Sie es doch einmal, Tag und Nacht nur durch ein Trinkstohhalm zu atmen. Mal sehen, wie lange Ihnen das gelingt. ) Was meinen Sie, woher die kamen? .... Na? ... Direkt aus dem an der Decke befindlichen Rohr in die Badewanne. Ob Ihnen das gefallen würde? :???:

Vielleicht wäre es auch einmal hilfreich, wenn Sie einmal versuchen würden, auf der anderen Seite stehen; den Blickwinkel ein wenig ändern. ;)

Zitat:
Deine Befürchtungen (Rigipsplatten - Abstand - neuer Schimmel droht) in allen Ehren; deine Ansicht mag ja sogar zutreffend sein - aber es ist eben allein die Entscheidung des Eigentümers/Vermieters WAS er WIE macht.

Selbstverständlich ist es das! Nur: wenn SIE jemals die Auswirkungen von Schimmel und Lebensbedrohlichen Bakterien gemacht haben, werden auch Sie umdenken, bestimmte Dinge mit anderen Augen sehen.
Oftmals verstehen die Menschen leider erst dann, wenn es sie selbst betrifft. ;)

Zitat:
Die jetztige Situation ist verfahren

Sehe ich nicht so. Miteinander reden soll schon desöfferten geholfen haben.

Zitat:
aber nicht allein durch das Verhalten des Vermieters.

Ich bitte um Entschuldigung; ich durfte nichts anderes erwarten. (Blickwinkel ;) ) Ich bedaure es sehr, wenn ich nach Ihren Ausführungen zu keinen anderen Schluss kommen kann.

Denken Sie doch bitte nicht, daß es nur noch Mieter mit dem Anspruch einer Luxus- sanierten Wohnung mit möglichst 150-200 qm Wohnfläche zum Sozialwohnungsmietpreis gibt. Nein, es soll tatsächlich noch Mieter geben, den Bescheidenheit und Demut keine Fremdwörter aus der Antike sind. Es gibt tatsächlich auch noch Mieter, welche bereit sind, auch fremdes Eigentum zu achten und es zu pflegen. ;)
Da in meiner Familie Immo-Eigentum vorhanden ist, kenne ich somit beide Seiten. Also auch die Seite des Eigentümers. ;) Ich habe Verständnis dafür, wenn der Eigenümer Eigenleistung des Mieters ablehnt. Fraglich bleibt für mich jedoch dabei , warum, wenn es ihm zu Vorteil reicht. Keine sofortige finanzielle Belastung und bei Auszug des Mieters - nach vorheriger Absprache - überlässt der Mieter ihm die vom Mieter eingebrachte Eigenleistung oder (je nach Zustand) wird diese vom Mieter entsorgt oder zu Lasten des Mieters entsorgt. ;)

Zitat:

Bevor du da noch mehr verschlimmerst, lasse dich besser durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten.

Vielen Dank für den Tipp. Jedoch durfte ich diesen bereits zuvor von einem sehr netten Ratgeber erhalten.
Trotzdem vielen Dank für Ihren Rat.



















-- Editiert von kalukos am 20.10.2017 16:17

-- Editiert von kalukos am 20.10.2017 16:43

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#13
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 180x hilfreich)

Sehr geehrte/r Frau/Herr Lolle,

Zitat:
Niemals - ich würde mir doch nicht "den Feind" ins Haus holen, der mir mein Eigentum demoliert, weil er andere Vorstellungen davon hat, wie mein Eigentum beschaffen sein soll.

Es soll doch tatsächlich Mieter geben, die Fliesen, welche durch den Vermieter angebracht worden sind, komplett für die bereits gesamt gefliesten Qm noch einmal gekauft haben, für den Fall, daß beim Auszug aus der Wohnung Fliesen, welche durch Bohrlöcher oder andere "Missgeschicke" unansehnlich oder kaputt sind, ersetzt werden können und der Vermieter sich nicht darum kümmern muss, ob er diese noch bekommt. Alternativ kann er auch das gesamte Bad mit den vorhanden Fliesen neu fliesen lassen, die im der Mieter dann zur kostenlosen Verfügung stellt. ....

Ja, so erbarmungslose und zerstörische Mieter sind wir. Was haben Sie für ein Glück, daß Sie uns nicht als Mieter haben, was? :) :) :)

-- Editiert von kalukos am 20.10.2017 18:09

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