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Baden-Württemberg führt elektronische Fußfesseln ein

AFP VOM 29.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2646 Aufrufe
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Fußfessel

Polizisten kritisieren Kontrolle durch Privatfirma

Baden-Württemberg führt als erstes Bundesland elektronische Fußfesseln für Strafgefangene ein. Der Landtag in Stuttgart stimmte mit den Stimmen von CDU und FDP für einen von der schwarz-gelben Landesregierung geplanten vierjährigen Modellversuch. Insgesamt 75 Straftäter können ihre sonst im Gefängnis zu verbüßende Strafe mit Hilfe der elektronischen Aufsicht zu Hause absitzen oder dort den Rest einer Haftstrafe verbringen. Geortet werden die Verurteilten etwa über GPS-Signale, aber auch andere Techniken.

Die Kosten des Pilotprojekts betragen 85.000 Euro, zum Einsatz kommen sollen die Fußfesseln ab Ende des Jahres. Durch die Föderalismusreform hatten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz beim Strafvollzug bekommen. Vor Baden-Württemberg hatte bereits Hessen elektronische Fußfesseln eingeführt, diese werden dort aber nur bei zu Bewährungsstrafen Verurteilten eingesetzt.

Die Landesregierung in Stuttgart will mit Hilfe der Technik vor allem zu Geldstrafen verurteilte Täter vor dem Gefängnis verschonen, die nicht zum Begleichen dieser Strafen in der Lage sind, wie Justizminister Ulrich Goll (FDP) erklärte. "Das Gefängnis ist nicht der richtige Ort für den, der eigentlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht bezahlen kann." Außerdem könnten als zweite Gruppe Inhaftierte kurz vor dem Ablaufen ihrer Haftstrafe so auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden. Voraussetzung für das Anlegen der Fußfessel ist das Einverständnis des Gefangenen, eine feste Unterkunft und eine feste Arbeitsstelle.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte das Modellprojekt. Dabei lehnte die GdP nicht die Art der Bestrafung als solche ab, sondern die Überwachung der Straftäter durch private Firmen. Damit schaffe Baden-Württemberg ein Einfallstor zur Privatisierung des Strafvollzugs, erklärte GdP-Chef Konrad Freiberg. "Der Strafvollzug insgesamt ist eine staatliche Aufgabe mit dem Ziel der Resozialisierung, also Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Diese Aufgabe hat ihren Preis." Wo da noch Profit für private Unternehmen herausgeschlagen werden solle, erschließe sich ihm nicht.

29. Juli 2009 - 16.50 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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