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Baden-Württemberg und DRB für Reform der Bundesrichterwahl

AFP VOM 26.7.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 4113 Aufrufe
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Bundesgerichtshof, Bundesrichterwahl, Bundesrichter, Richter

- Goll: Parteipolitik darf nicht im Vordergrund stehen

(afp/123recht.net) Baden-Württemberg will die Richterwahl an den Bundesgerichten reformieren und hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet. Nicht "parteipolitische Gesichtspunkte" sondern die persönliche und fachliche Eignung müssten bei der Wahl eines Richters künftig im Vordergrund stehen, begründete der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) am Donnerstag in Karlsruhe den Vorstoß. Hintergrund ist der Streit um die Wahl zweier Richter an den Bundesgerichtshof (BGH), die vom Präsidialrat des BGH als "fachlich nicht geeignet" bewertet worden waren. Bei den beiden Juristen handelt es sich um den von den Grünen nominierten Richter Wolfgang Neskovic aus Lübeck und die von der SPD nominierte Birgit Vézina vom Landgericht Mannheim.

Goll forderte nun ein transparentes Wahlverfahren, bei dem Richtern die Möglichkeit gegeben werden soll, sich um freie Planstellen an den Bundesgerichten zu bewerben. Die Prüfung der Qualifikation eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuss solle zudem anhand eines rechtlich verbindlichen Anforderungsprofils erfolgen. Zudem sollten die Rechte des Präsidialrats am jeweiligen Gericht bei der Bewertung der Kandidaten gestärkt werden. Goll appellierte an die anderen Länder, sich dieser Initiative anzuschließen.

Auch der Deutsche Richterbund hat bereits Anfang Juli in einer Pressemitteilung Vorbehalte gegenüber der gängigen Wahl eines Bundesrichters geäußert. Insbesondere die jüngsten Auseinandersetzungen um die Ernennung eines gewählten Richters lassen nach Ansicht des Richterbundes eine Erneuerung der Vorschriften als notwendig erscheinen. "Die Vorschriften über diese Wahl stammen aus dem Jahre 1950. Sie tragen in der Praxis Züge einer Investitur, die dem Stellenwert der Gerichte in der verfassungsrechtlichen Ordnung nicht gerecht wird. Sie sind zudem rechtlich fragwürdig, jedenfalls aber eines Rechtsstaates unwürdig", so ein Auszug aus der Pressemitteilung.

Bislang werden die Richter an den fünf Bundesgerichten durch ein kaum überschaubares Verfahren bestimmt. Richter können sich bislang nicht um eine Stelle bewerben, sondern werden vorgeschlagen. Das Vorschlagsrecht haben die jeweils fachlich zuständigen Bundesminister sowie der so genannte Richterwahlausschuss, der sich aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Ländervertretern zusammensetzt. Bei dieser Vorauswahl spielt der Parteien-, Geschlechts- und Länderproporz eine wichtige Rolle. Gewählt werden die Richter dann wiederum durch den Richterwahlausschuss.

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