Bad/WC Ausstattung bei gleicher Mietehöhe

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Bad/WC Ausstattung bei gleicher Mietehöhe

Hallo,

wir sind vor 8 Jahren in unsere kleine Siedlung gezogen. Wegen eines Wasserschadens wurde das große Badezimmer komplett renoviert. Die Anlage gilt als angemietet mit gehobener Ausstattung.

Nun gibt es einen erneuten Wasserschaden nach Rohrbruch. Das Bad wird nun wieder komplett renoviert, jedoch nur noch mit den billigsten Fliesen und Objekten, da wohl die Versicherung nicht alles trägt.

Auch wurde in dem Bereich der Badewanne statt der verwendeten weißen Fliesen die dunklen Bodenfliesen in einem Streifen verwendet.

Muss ich das so hinnehmen oder kann ich auf Ausführung des vorherigen Standards pochen? Eine Mietminderung wird sicher nicht durchzusetzen sein, oder?

Frank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zunächst einmal das Allgemeine: Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand erhalten. Das ist normalerweise der Zustand bei Anmietung der Wohnung.

Ob sich das Bad nach der Renovierung im vertraglich vereinbarten Zustand befindet, kann natürlich keiner hier im Forum wirklich beurteilen. Das wird auch einem Gutachter vor Ort vermutlich sehr schwer fallen, sofern dieser keine Vergleichsmöglichkeiten hatten. Wenn es noch Bäder in der Anlage im Originalzustand gibt, so kann er sich darüber vielleicht einen Eindruck verschaffen.

Nun die "aber": Der Vermieter hat aktuell erstmal Stress und offenbar auch Kosten bei der Schadensbeseitigung. Wenn du ihm jetzt mit Mietminderung oder anderen Fliesen kommst, wird die Reaktion in aller Regel nicht positiv ausfallen. Von daher wird es meiner Meinung nach für dich auf zwei Varianten hinauslaufen: Das Bad so akzeptieren oder im Zweifel gerichtlich gegen den Vermieter vorgehen. Eine einvernehmliche Lösung ist glaube ich eher nicht zu erwarten.

Wenn du das Bad so nicht akzeptieren willst, dann solltest du dich also auf einen harten Weg einstellen. Es würde daher Sinn machen, vorher möglichst neutrale,ehrliche Personen zu fragen, welchen Eindruck das neue Bad auf sie macht. Vielleicht gibt es ja Nachbarn, die diesen Personen einen Eindruck vom Originalbad gewähren. Anhand deren Einschätzungen kannst du dann abschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das neue Bad nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand genügt. Erst wenn du dir einigermaßen sicher bist, dass das Bad wirklich nicht akzeptabel ist, dann kann man den Vermieter kontaktieren.

Ein persönlicher, unrechtlicher Rat von mir: Wenn der Vermieter bisher fair war (Nebenkostenabrechnungen in Ordnung, Schadensbeseitigung zügig, Mieterhöhungen moderat), dann hast du einen guten Vermieter. Dann würde ich mir genau überlegen, ob sich der Stress wirklich auszahlt.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wie alt ist denn das Haus? (ich stelle mir da gerade ein typische Siedlungshaus aus den 50-60ern vor)
Denn normalerweise macht gerade beim Bad das Einsparen an Fliesen/Sanitärobjekten wenig Sinn, denn die Arbeit macht da den Löwenanteil aus und kostet das Gleiche ganz unabhängig vom verwendeten Material.

Deswegen und auch weil es schon der zweite Wasserschaden ist kommt mir in den Sinn, dass dem Vermieter klar wurde, dass hier demnächst eine Grundsanierung der ganzen Wasser-/Abwasserinstallation ansteht > dass das Bad also nur temporär solange ihr noch dort wohnt hergerichtet wurde.

Ansonsten sehe ich es wie cauchy:
Der Mieter muss beweisen, dass er Anspruch auf die "gehobene Ausstattung" hat und er muss die Abweichung beweisen. Das ist sicher nicht einfach, bedeutet neben Stress/Zeitaufwand auch ein Kostenrisiko und macht das Verhältnis Mieter<> bestimmt nicht besser.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

OK, Danke für die Antworten. Ich habe mir das schon so gedacht.

Frank

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

Ansonsten sehe ich es wie cauchy:
Der Mieter muss beweisen, dass er Anspruch auf die "gehobene Ausstattung" hat und er muss die Abweichung beweisen. Das ist sicher nicht einfach, bedeutet neben Stress/Zeitaufwand auch ein Kostenrisiko und macht das Verhältnis Mieter<> bestimmt nicht besser.


Der Beweis ist schnell erbracht. Bilder wird es wohl geben.

Wie wäre die Alternative einfach mal mit dem Vermieter offen zu sprechen? Das macht meist mehr Sinn als blanke Theorie.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Santorin2001):
Das Bad wird nun wieder komplett renoviert, jedoch nur noch mit den billigsten Fliesen und Objekten, da wohl die Versicherung nicht alles trägt.


Warum wurden denn nach dem Wasserschaden auch die Keramiken und Amaturen ausgetauscht? Denen kann doch Wasser nichts anhaben?

Zitat (von Santorin2001):
Auch wurde in dem Bereich der Badewanne statt der verwendeten weißen Fliesen die dunklen Bodenfliesen in einem Streifen verwendet.


Wurden die anderen (weißen) Fliesen auch ausgetauscht?

Vielleicht fand das der Fliesenleger chic? Ändert das was an der Funktion (läßt es sich schlechter putzen?) oder sieht es einfach nur bescheiden aus?

Meiner Ansicht nach hat der Mieter keinen Anspruch auf "teure" Fliesen, wenn die billigeren genauso die Funktion erfüllen. Es sollte halt nur nicht unmöglich aussehen.


Zitat (von Lolle):
Denn normalerweise macht gerade beim Bad das Einsparen an Fliesen/Sanitärobjekten wenig Sinn, denn die Arbeit macht da den Löwenanteil aus und kostet das Gleiche ganz unabhängig vom verwendeten Material.


Das sehe ich auch so, das lohnt wirklich nicht. Allerdings könnte es sein, dass der Vermieter das nicht durch eine Fachfirma erledigen ließ. Fachfirmen machen keine billige Baumarktware an die Wand.

Zitat (von Lolle):
Der Mieter muss beweisen, dass er Anspruch auf die "gehobene Ausstattung" hat und er muss die Abweichung beweisen.


In den meisten Mietspiegeln ist beschrieben, was unter einer gehobenen Ausstattung zu verstehen ist.

Das sind Dinge wie:

Alle Wände gefließt, Doppelwaschbecken, Bidet, mehr als ein Badezimmer, getrenntes WC, Dusche und Badewanne.

Bisher habe ich nie von einer bestimmten Marke etwas gelesen oder ein bestimmter Preis für die Ausstattung. Auch die Farbgestaltung wird nirgendwo erwähnt.

Zitat (von asd1971):
Wie wäre die Alternative einfach mal mit dem Vermieter offen zu sprechen? Das macht meist mehr Sinn als blanke Theorie.


Was sollte das bringen? Die Fliesen und der Rest sind verbaut (vermutlich für etlichen 1000 Euro). Jetzt die neuen Fliesen durch teuere zu ersetzen, das macht doch kein Mensch.

Da hätte man bei der Ausführung einschreiten müssen. Jetzt ist es meiner Ansicht nach zu spät.

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