Schon 3000 Jahre vor dem Deutschen Reinheitsgebot beschäftigte sich Hammurapi mit der Qualität alkoholischer Getränke. Bei ihm heißt es: „Der Wein gehört zu den kostbarsten Gaben der Erde. So verlangt er Liebe und Respekt, wir haben ihm Achtung zu erweisen.“ Wer panschte oder gegen die strengen Vorgaben bezüglich des Vertriebs verstieß, musste mit harten Strafen rechnen. Priesterinnen, die in öffentlichen Weinhäusern dem alkoholischen Genuss frönten, drohte sogar der Verbrennungstod.
Korrupte Richter wurden mit Geldstrafen belangt. Richter waren außerdem dazu berechtigt, Fälle abzulehnen.
Ammen, denen die Bezahlung verweigert wurde, durften das Kind behalten.
Das Erbe wurde an die Söhne weitergereicht, wobei es aber die Möglichkeit gab, seinen Besitz der Frau zu vererben. Das musste jedoch urkundlich festgehalten werden.
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