Delikte wie Mord, Vergewaltigung oder fälschliche Anzeigen wurden generell mit dem Tod geahndet. Ähnlich verhielt es sich beim Diebstahl. Der Schuldige konnte jedoch verschont werden, wenn er einem Bürgerlichen das zehnfache und einem Adligen oder der Priesterschaft das dreißigfache des entstandenen Schadens ersetzte. Konnte ein Dieb nicht gefasst werden, bekam der Geschädigte aus der Staatskasse einen Ausgleich für seinen Verlust.
Die Zauberei wurde besonders schwer bestraft. Wer sich dessen verdächtig machte, musste sich einem Gottesurteil, einem so genannten Flussordal unterziehen. Dabei wurde der Verdächtige unter Wasser getaucht. Wenn er ertrank, war er schuldig, sollte er jedoch überleben, wurde er rehabilitiert.
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