Babyklappen - Fluch oder Segen? Seite 1 - puz vom 31.05.2001
Babyklappen - Fluch oder Segen?
In vielen Ländern erlaubt, in Deutschland noch immer strafrechtlich verfolgt: Mütter, die ihr Neugeborenes anonym durch eine Babyklappe in ärztliche Obhut und Pflege geben, wenn Sie sich mit der neuen Situation überfordert fühlen. Die Babys werden dort zunächst betreut, bis sich eine geeignete Pflegefamilie gefunden hat, die die Erziehung übernimmt.
In Deutschland verstößt eine Mutter, die eine solche Einrichtung in Anpruch nimmt, gegen das Personenstandsgesetz, nach dem eine Geburt zwingend angezeigt werden muss. In den letzten Wochen ist nun eine heftige Diskussion über eine Änderung des Gesetzes entfacht, nachdem immer mehr Politiker erkannt haben, dass das Gesetz durch die Realität eingeholt wurde. Denn mittlerweile existieren in der Bundesrepublik schon mehr als 20 Babyklappen, in denen Mütter ihr Kind abgeben können. Viele Familienpolitiker fordern nun eine Gesetzesänderung, die Müttern eine straflose Inanspruchnahme sichert.
In der Tat stellt oberflächig gesehen eine Babyklappe eine Alternative zum umstrittenen Schwangerschaftsabbruch dar. Werdene Mütter, die ihr Kind nicht behalten möchten, aber eine Abtreibung moralisch nicht vertreten können, sollen so vor Kurzschlusshandlungen nach der Geburt bewahrt werden. Ein guter Gedanke an sich, aber was ist mit den Tagen und Jahren danach?
Erfahrungen aus Frankreich zeigen die Probleme einer anonymen Generation: Über 50.000 Kinder sind dort seit den 60er Jahren in Babyklappen abgegeben worden. Viele von ihnen quält nun die Ungewissheit über ihre biologische Herkunft. Wer bin ich, wo komme ich her, wo sind meine Wurzeln? Für fast alle von uns selbstverständliche Fragen, die wir einfach beantworten können. Für die anonymen Klappenkinder jedoch Fragen ohne Antworten, und die Suche danach wird für viele von ihnen eine selbstzerstörerische Lebensaufgabe. Dies macht deutlich, dass es in der Diskussion um die anonyme Geburt nicht nur um die Straflosigkeit der Mütter gehen kann, sondern besonders auch das Recht der Kinder auf uneingeschränkte Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) gewahrt werden muss. Und die Entfaltung der Persönlichkeit setzt eine lückenlose Kenntnis über die Wurzeln und Herkunft voraus.
Es bleibt also festzuhalten, dass für die anonyme Geburt Mechanismen geschaffen werden müssen, die es den Kindern ermöglichen, auch Jahrzehnte nach der Geburt ihre biologische Identität zu finden. Jedem muss das Recht erhalten bleiben, alles über seine Herkunft zu erfahren. Nur wenn dies durchgesetzt wird, bleiben die Babyklappen Segen für die Mütter und stellen keinen Fluch für die Kinder dar, der sie das Leben lang verfolgen wird.
Ralf Thormann, Recklinghausen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Arztrecht und hat Interessensschwerpunkte: Baurecht, Straßen- und Verkehrsrecht.