BaFin-Bescheid: Pro Ventus GmbH muss Gelder an die Anleger zurückzahlen

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Weiteres unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft

Zunächst die BWF-Stiftung, dann die Expert Plus GmbH und jetzt die Pro Ventus GmbH: Innerhalb weniger Wochen gab die Finanzaufsicht BaFin den Edelmetallhändlern die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf.

Wie die BaFin am 21. Juli 2015 mitteilte, hat sie der Pro Ventus GmbH mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden. Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen erwerben. Lukrativ wurde dies auch dadurch, da sich mit dem Kaufvertrag die Pro Silber GmbH mit Sitz in Winterthur, Schweiz, verpflichtete, die Münzen zu einem festen, ggfs. auch höheren Betrag als den ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Dieses Anlageangebot sei als einheitliches Geldanlagemodell zu sehen, bei dem auch das Rückkaufsversprechern der Pro Ventus GmbH zuzurechnen sei, so die BaFin. Damit betreibe das Unternehmen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ohne die entsprechende Lizenz dafür zu haben. Die Konsequenz liegt auf der Hand: Das Einlagengeschäft muss abgewickelt und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückgezahlt werden.

Ob die Pro Ventus GmbH die Anlegergelder umgehend zurückzahlen kann, muss abgewartet werden. Sollte es dabei zu Schwierigkeiten kommen, sollten sich die Anleger anwaltlichen Rat einholen empfiehlt die Kanzlei Kreutzer.

In Betracht könnte dann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommen. Diese können sich gegen Vermittler und Unternehmensverantwortliche richten. Wer ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betreibt, macht sich nämlich auch persönlich haftbar.

 Bei den Vermittlern könne geprüft werden, ob sie hätten wissen müssen, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt und die nötige Erlaubnis dafür nicht vorliegt. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität zu prüfen und die Anleger auch umfassend über die Risiken aufzuklären.

Die Fälle der BWF-Stiftung und der Expert Plus GmbH zeigen leider, dass es bei der Rückzahlung der Gelder zu Problemen kommen kann. In diesen Fällen wurden Insolvenzanträge gestellt und die Anleger müssen um ihr Geld bangen. Das muss bei der Pro Ventus GmbH natürlich nicht so sein. Anlegern ist zu empfehlen in Anbetracht der Risiken anwaltliche Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.

 

Mehr Informationen: www.kanzleikreutzer.com

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