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BaFin muss Unterlagen über Banken herausgeben

AFP VOM 9.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1116 Aufrufe
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BaFin, Bank

Verwaltungsgerichtshof stärkt Informationsrecht der Bürger

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) muss interessierten Bürgern Unterlagen über einzelne Banken und Dienstleister herausgeben. Das entschied am Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Geschäftsgeheimnisse kann die BaFin danach selbst schwärzen oder dies auch den Gerichten überlassen. (Az: 6 A 1684/08)

Der Kläger will gegen eine Bank vorgehen, der er Spekulationsgeschäfte zu seinen Lasten vorwirft. Aufschlüsse und Beweismaterial erhofft er sich aus den Unterlagen der BaFin zu dieser Bank. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssen Bundesbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen gewähren. Die BaFin lehnte dies aber mit dem Argument ab, die Institute seien dann nicht mehr im bisherigen Umfang zur freiwilligen Zusammenarbeit bereit. Zudem mache es schlicht zu viel Arbeit, hier 7500 Seiten zu prüfen und wo nötig zu schwärzen.

Der VGH ließ diese Einwände nicht gelten. Die reine Befürchtung einer nachlassenden Kooperationsbereitschaft könne den Informationsanspruch des Bürgers ebenso wenig aushebeln, wie ein angeblich unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand. Im Streitfall muss nun ein anderer VGH-Senat die BaFin-Unterlagen sichten und entscheiden, welche Teile geheimhaltungsbedürftig sind. In künftigen Fällen kann die BaFin diese Teile aber auch doch selbst schwärzen.

9. März 2010 - 14.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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