Hallo,
im Bekanntenkreis wurde die Frage gestellt ob ein Strafbefehl 90 Tagessätze §184b aus dem Jahr 2000
noch in einem erweiterten Führungszeugnis sichtbar ist, oder ob dies schon gelöscht wäre.
In dem fiktiven Fall gibt es vor und nach dem Strafbefehl keine weiteren Strafen.
Viele Grüße Umpf
BZR Eintrag Strafbefehl 90 Tagessätze nach §184b
1. August 2017
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Frage vom 1. August 2017 | 13:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
BZR Eintrag Strafbefehl 90 Tagessätze nach §184b
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#1
Antwort vom 1. August 2017 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Der ist lange gelöscht. Der war zwar ins erweiterte FZ aufzunehmen, aber eben auch nur für 3 Jahre. Übrigens ist auch der BZR-Eintrag gelöscht (5 Jahre Frist).
#2
Antwort vom 1. August 2017 | 17:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer ist lange gelöscht. Der war zwar ins erweiterte FZ aufzunehmen, aber eben auch nur für 3 Jahre. Übrigens ist auch der BZR-Eintrag gelöscht (5 Jahre Frist). :
Vielen Dank für die Antwort.
Was hat es mit diesem Beschäftigungsverbot aufsich, erlischt dieses automatische mit der Löschung?
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#3
Antwort vom 1. August 2017 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Da es auf 5 Jahre befristet ist - ja.
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