BZR Eintrag Strafbefehl 90 Tagessätze nach §184b

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
umpf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BZR Eintrag Strafbefehl 90 Tagessätze nach §184b

Hallo,
im Bekanntenkreis wurde die Frage gestellt ob ein Strafbefehl 90 Tagessätze §184b aus dem Jahr 2000
noch in einem erweiterten Führungszeugnis sichtbar ist, oder ob dies schon gelöscht wäre.
In dem fiktiven Fall gibt es vor und nach dem Strafbefehl keine weiteren Strafen.

Viele Grüße Umpf

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Der ist lange gelöscht. Der war zwar ins erweiterte FZ aufzunehmen, aber eben auch nur für 3 Jahre. Übrigens ist auch der BZR-Eintrag gelöscht (5 Jahre Frist).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
umpf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Der ist lange gelöscht. Der war zwar ins erweiterte FZ aufzunehmen, aber eben auch nur für 3 Jahre. Übrigens ist auch der BZR-Eintrag gelöscht (5 Jahre Frist).


Vielen Dank für die Antwort.
Was hat es mit diesem Beschäftigungsverbot aufsich, erlischt dieses automatische mit der Löschung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Da es auf 5 Jahre befristet ist - ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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