BWF-Stiftung: Erste Verhaftungen im Anlegerskandal

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Anmeldung von Insolvenzforderungen, Schadensersatzansprüche der Anleger

Vier Verdächtige sind im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung festgenommen worden. Sie sollen die Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein. Die Ermittler gehen von rund 6.000 Anlegern aus, die in das vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben und nun vor dem Totalverlust ihres Geldes stehen.

Im Februar flog der mutmaßliche Schwindel mit dem Gold der BWF-Stiftung auf. Bei einer groß angelegten Razzia wurde u.a. tonnenweise Gold sichergestellt. Der Haken: Zu großen Teilen ist das Gold wahrscheinlich nicht echt. Da nutzt es den Anlegern auch nichts, dass die Finanzaufsicht BaFin der BWF-Stiftung die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hatte. Denn die angenommenen Gelder konnten nicht zurückgezahlt werden. Der zuständige Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT), befindet sich inzwischen im Insolvenzverfahren.

Nun hat die Polizei vier mutmaßliche Verantwortliche im Alter zwischen 45 und 67 Jahren verhaftet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz laufen weiter. Rund 54 Millionen Euro sollen Anleger für den Ankauf von physischem Gold investiert haben. Von dieser Summe soll ein zweistelliger Betrag zweckentfremdet und betrügerisch vertragswidrig verwendet worden sein, berichtet u.a. der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

Den Anlegern empfiehlt die Kanzlei Kreutzer aus München auf zwei unterschiedlichen Wegen vorzugehen. Zum einen sollten die Forderungen im Insolvenzverfahren über die BDT angemeldet werden. Da aber nicht davon auszugehen ist, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen zu bedienen, sollten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler richten, falls sie die Anleger falsch beraten und nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben.

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