BVerwG-Präsident: kein Spielraum für NPD-"Auftrittsverbot"
AFP VOM 21.2.2002 | Nachrichten - Aktuelles | 2134 Aufrufe Mehr zum Thema:NPD, Demonstrationsverbot, Versammlung, Versammlungsverbot
- Franßen: Schlecht begründete Verbote stärken Rechtsparteien
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Franßen, hat sich gegen Vorwürfe verwahrt, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sympathisiere mit neonazistischen Kräften. Wer dies behaupte, verkenne schlicht die Rechtslage, sagte Franßen bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts am Donnerstag in Berlin. Veranstaltungen und Kundgebungen auch der NPD seien zu tolerieren, "solange diese Partei nicht verboten ist". Auch bei der Vergabe öffentlicher Hallen könne die NPD bis dahin auf eine Gleichbehandlung mit den anderen Parteien pochen, sagte der Präsident mit Blick auf die kommenden Wahlveranstaltungen.
Damit wehrte sich Franßen gegen den Vorwurf des Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, deutsche Gerichte machten sich keine Gedanken über die politische Wirkung ihrer Entscheidungen. Es sei ein Irrtum, dass Verwaltungsgerichte "so etwas wie ein verfassungsrechtliches Auftrittsverbot für rechtsradikale Parteien erfinden könnten". Wer dies behaupte, "schädigt den Rechtsstaat und demontiert seine Justiz", sagte Deutschlands oberster Verwaltungsrichter. Die Kommunen forderte er auf, gerade im Wahljahr Verbote sorgfältig zu überlegen. Erfolge vor Gericht brächten Parteien wie der NPD mehr Öffentlichkeit als die Veranstaltung selbst. Nach geltender Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts können Veranstaltungen rechtsextremer Parteien nur dann unterbunden werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass von der Veranstaltung selbst Gewalt oder andere Straftaten ausgehen werden.
Den geplanten Umzug des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig kündigte Franßen für die zweite August-Hälfte an. Die Einweihung im ehemaligen Reichsgericht in Leipzig mit Bundespräsident Johannes Rau sei für den 12. September geplant. Nach elf Jahren als Präsident des obersten Verwaltungsgerichts geht Franßen Ende September 65-jährig in den Ruhestand.
Die Zahl der Streitfälle, die im vergangenen Jahr das Bundesverwaltungsgericht erreichten, war mit 2365 um knapp ein Viertel geringer als im Vorjahr 2000. Franßen führte dies vorrangig auf einen starken Rückgang vor allem bei Asyl- und Ausländer-Sachen zurück. Die Verfahrensdauer für Revisionen lag 2001 bei knapp zehn Monaten und war damit nur noch etwa halb so hoch wie vor zehn Jahren.
Im laufenden Jahr will das Bundesverwaltungsgericht unter anderem entscheiden, ob muslimische Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen. Weiter kündigte das Gericht mehrere Entscheidungen zu so genannten Verkehrsprojekten der deutschen Einheit an, unter anderem zur Autobahn 44 Kassel-Eisenach sowie zur Autobahn 17 Dresden-Prag. Bei diesen Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig.
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