Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verkehrsrecht » 

BVerfG: Keine anlasslose Videoüberwachung des Verkehrs

Von Rechtsanwalt Alexander Biernacki
23.11.2009 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 2482 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Videoüberwachung

Bundesverfassungsgericht erklärt die anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs für rechtswidrig. Jetzt Einspruch prüfen!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 in einer vielbeachteten Entscheidung (2 BvR 941/08) festgestellt, dass eine anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs nicht zulässig war. Konkret hat das Bundesverfassungsgericht eine Videomessung mit dem Messgerät VKS in Mecklenburg-Vorpommern beanstandet. Das Gericht hat hierin eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesehen, welche nicht durch eine gesetzliche Grundlage gedeckt war.

Zwar handelt es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die vom Gericht entwickelten Grundsätze sind jedoch auf viele andere Messverfahren in nahezu allen Bundesländern anwendbar. Dies gilt sowohl für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen, als auch für sonstige Verstöße (Gurtpflicht, Handynutzung etc.).

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Alexander Biernacki
Berlin
97 Bewertungen
Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Betroffene sollten jedoch beachten, dass die Bussgeldbescheide nicht von den Behörden selbst aufgehoben werden. Es ist stets erforderlich, gegen die Bescheide rechtzeitig Einspruch einzulegen. Zudem sollte einer Verwertung der erhobenen Beweise ausdrücklich widersprochen werden.

Unabhängig vom eingesetzen Messverfahren bestehen bei Bußgeldsachen regelmäßig gute Verteidigungsmöglichkeiten. Die Bandbreite der möglichen Messfehler und sonstigen Fehlerquellen ist ausgesprochen groß. Ebenso sind die vorgeworfenen Taten häufig verjährt oder können aus sonstigen Gründen nicht verfolgt werden.

Es ist daher stehs sinnvoll, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung des Bußgeldbescheides zu beauftragen. Die Kosten für eine Überprüfung können mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden und betragen häufig nur einen Bruchteil des festgesetzten Bußgeldes. Zudem übernehmen fast alle Rechtschutzversicherer auch die Kosten für Bußgeldsachen im Straßenverkehr.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97910
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?