quote:und ich füge hinzu: Das merkt man!
Ich arbeite nicht bei einem IB oder bei der Schufa
quote:Wie man seine Schulden umgeht, möchte ich auch nicht wissen...
Sie arbeiten auch nicht in der Schuldnerberatung oder im Bereich des Verbraucherschutzes! Dafür haben Sie entschieden zu wenig Ahnung
Wie man mit Titel, der berechtigt entstanden ist, diese eintreibt, weiß ich. quote:Ja ja, wie war das noch ... ?! Subjekt, Prädikat und Objekt tragen erheblich dazu bei, verständliche Sätze zu formulieren ...
Nein, nicht die Androhung, die Eintragung. Hätte ich sonst geschrieben, dass Eintragungen erst nach Zahlung gelöscht werden bzw. nach der Einrede der Verjährung und dies sogar Rückwirkend, wie das OLG Frankfurt dies schrieb? Wie war das mit dem Deutsch?
quote:Das ist völliger Quatsch! Die schufa löscht solche Daten grundsätzlich nach Ablauf des dritten Kalenderjahres - Sie wissen (ganz) offensichtlich nicht, wovon Sie sprechen!?
Die Schufa wird von sich aus nicht tätig, nicht titulierbare Forderungen, die verjährt sind und auch nicht getilgt werden, bleiben bis zum St.Nimmerleinstag bestehen, wenn der angebliche 'Schuldner' nicht selbt tätig wird.
quote:Hört hört - es gab 'Probeläufe'!? Was ist das denn!? Und wie konnte man das mit einem fiktiven Schuldner prüfen ... !?
Das wurde in dem einen oder anderen Probelauf schon durchexerziert. Fiktiver Schuldner, fiktive Forderung...
quote:Sie verwechseln materielles mit Prozeßrecht. Die Eintragung ist zulässig wenn unter Einhaltung der angegebenen Fristen zweimal gemahnt wurde.Das die Schufa bei einem Rechtsstreit ggfs. nicht in der Lage ist diese Tatsache zu beweisen ändert an der Rechtmäßigkeit zunächst einmal nichts. Das beeinflusst allein an die prozessualen Erfolgsaussichten.
Wie will man denn eine erfolgreiche Mahnung nachweisen, durch Aktenvermerk?
quote:
Sie verwechseln materielles mit Prozeßrecht. Die Eintragung ist zulässig wenn unter Einhaltung der angegebenen Fristen zweimal gemahnt wurde.
Wenn die Mitarbeiter eines Inkassobüros so arbeiten und bezahlt werden, wie sie in ihren verschlissenen Klamotten herumlaufen....quote:
Ach so: Ich arbeite auch nicht bei einem IB oder bei der Schufa ... -----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "von anephan am 15.03.2012 14:49
quote:Sie haben ein seltsames Rechtsverständnis!? Der Schuldner zahlt, weil er in Verzug ist.
...und die Schufa kloppt ungeprüft dies in die EDV....und der Rechnungsempfänger zahlt, um wieder gelöscht zu werden.
quote:Woher nehmen Sie eigentlich Ihre Weisheiten!?
Wenn die Mitarbeiter eines Inkassobüros so arbeiten und bezahlt werden, wie sie in ihren verschlissenen Klamotten herumlaufen....
quote:
Woher nehmen Sie eigentlich Ihre Weisheiten!? Waren Sie auch mal (vermeintlich) unterbezahlter Mitarbeiter oder gar nur ahnungsloser Callcenter Agent, wie die große Tao (thehellion) hier, die auch jedem ihrer früheren Kollegen jede Sachkenntnis abspricht!? Sie machen sich nur lächerlich, wenn Sie nicht nachdenken, bevor Sie schreiben ...
quote:Nein, er zahlt, weil es einen Titel gegen ihn gibt.
Sie haben ein seltsames Rechtsverständnis!? Der Schuldner zahlt, weil er in Verzug ist.