>BVerfG: Inkassokosten sind erstattungsfähig!
Jetzt wird das wieder alles verwässert.
Es ist schlicht so, dass der BGH 2005 entschieden hat, dass Inkassokosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, wenn der Schuldner in Verzug geraten ist.
Das Wort "grundsätzlich" hat im Rechtlichen allerdings oft die fatale Konsequenz, dass vor lauter Ausnahmen vom Grundsatz wenig übrig bleibt.
Das führt hier zur Unsicherheit, weil die Rechtsprechung der Instanzgerichte uneinheitlich ist.
Das BDSG hilft dabei nicht, das hat einen anderen Schutzzweck. Bleibt bloss der Ruf nach dem Gesetzgeber, der hätte es in der Hand, hier endlich für Klarheit zu sorgen.
§ 4 Abs. 4 RDG-EG hat jedenfalls wenig dazu beigetragen.
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-- Editiert flawless am 15.03.2012 11:12
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