
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat einen Eilantrag auf Stopp des Schulfaches Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) in Brandenburg als unbegründet abgewiesen. Laut dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss konnten die Antragsteller nicht darlegen, wieso das alternativ zum Religionsunterricht eingeführte Fach LER sie in ihren Grundrechten benachteilige. Evangelische Eltern und Schüler wollten mit dem Antrag erreichen, dass das im Juni beschlossene Schulgesetz zum Religionsunterricht und zum Fach LER vorläufig nicht in Kraft tritt. Das Änderungsgesetz, das ab 1. August gelten soll, setzt einen Kompromissvorschlag um, den das BVG im Streit um das neue Schulfach im vergangenen Dezember unterbreitet hatte. (Az. 1 BvQ 25/02)
Die Brandenburger Landesregelung gibt jedem Schüler die Möglichkeit, statt oder zusätzlich zu LER den kirchlichen Religionsunterricht zu besuchen. Eine Bescheinigung der Kirchengemeinde über die regelmäßige Teilnahme am freiwilligen Religionsunterricht reicht für den Wechsel aus. Landesweit machten jedoch nur 2400 Schüler an rund 450 Schulen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
