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BVG verkündet Urteil zu Kampfhunden am 16. März

AFP VOM 13.2.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 3173 Aufrufe
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Kampfhund, Hundezüchter

- Kläger wehren sich gegen Zucht- und Einfuhrverbot

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) will sein Urteil zu Kampfhunden am 16. März verkünden. 85 Hundezüchter und -halter wehren sich mit ihren Klagen gegen das im April 2001 erlassene "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", wonach vier als besonders aggressiv geltende Hunderassen nicht mehr gezüchtet oder importiert werden dürfen. Die Kläger vertreten dagegen die Ansicht, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht nach seiner Rassezugehörigkeit bestimmt werden kann.

Seit dem Erlass des Gesetzes gelten die vier Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier als besonders gefährlich. Wer trotzdem Tiere dieser Rassen einführt oder züchtet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Kippt das Gesetz, hätte dies auch Auswirkungen auf die meist deutlich schärferen Kampfhundeverordnungen der Länder, weil deren Strafandrohungen sich auf das Bundesrecht stützen.

In der mündlichen Verhandlung am 5. November hatte der Bund das Gesetz damit verteidigt, dass seit seinem Inkraftreten die Zahl lebensgefährlicher Beißverletzungen erheblich zurückgegangen sei. Dagegen meinte eine von den Klägern als Sachverständige benannte Zoologin, die "Gefährlichkeit" sei bei Hunden kein Merkmal der Rassen. Sie hänge vielmehr von der Züchtung und vor allem auch von den Haltern ab.

13. Februar 2004 - 12.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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