Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

BVG verhandelt über Klage gegen den "Großen Lauschangriff"

AFP VOM 1.7.2003 | Nachrichten - Nachrichten | 6357 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Lauschangriff, Telefonüberwachung, Datenschutz, Wanzen

- Hirsch kritisiert "verfassungswidrige Grundgesetzänderung"

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am Dienstag über den so genannten Großen Lauschangriff verhandelt. Liberale Politiker und Juristen hatten gegen die 1998 beschlossene Grundgesetzänderung geklagt, mit der das Abhören von Wohnungen mittels "Wanzen" möglich wurde. Nach Ansicht der Kläger, darunter die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, verstößt der Große Lauschangriff gegen eine Reihe von Grundrechten wie etwa die Menschenwürde und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dagegen verteidigten Bundesjustizministerin Brigitte Zypriesund der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob in Karlsruhe die Regelung.

Hirsch sagte vor Verhandlungsbeginn in Karlsruhe, die Klage gegen die "verfassungswidrige Grundgesetzänderung" sei nötig gewesen, weil der Lauschangriff in die intimsten Bereiche des menschlichen Lebens hereinreiche. Eine Großzahl völlig unbeteiligter Bürger werde abgehört, ohne dass ihnen dagegen ausreichender Rechtsschutz gewährt werden. Es sei ein "unantastbares Grundelement der freien Gesellschaft, mit einem Menschen seines Vertrauens ungestört sprechen zu können", der Große Lauschangriff zerstöre dieses Vertauen, so Hirsch.

Zypries sagte dagegen, der Große Lauschangriff zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sei keine Allzweckwaffe, "die über das Ziel hinausschießt". Es werde vielmehr verantwortungsvoll mit der Maßnahme umgegangen Dies belege die Zahl von durchschnittlich 30 Fällen pro Jahr seit 1998. Die Erfolgsquote habe im Jahr 2000 bei 57 Prozent gelegen. Dies sei "mehr als beachtlich", betonte Zypries vor Verhandlungsbeginn.

Auch Jacob bezeichnete die Grundgesetzänderung für den Großen Lauschangriff als "tragfähigen Kompromiss". Der Lauschangriff sei zwar ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, sagte er in der Verhandlung vor dem BVG. Dies sei aber vertretbar, weil bei der Verfolgung schwerer Straftaten "höchst bedeutsame Rechtsgüter" auf dem Spiel stünden. Entscheidend für ihn sei die Frage der Verhinderung von Missbrauch. Er würde sich deshalb wünschen, dass die jährlichen Berichte der Bundesregierung zum Lauschangriff etwa auch die Fragen beantworteten, wie hoch der Anteil der Unbeteiligten ist, und wie ihr Zeugnisverweigerungsrecht gehandhabt wird. Zudem gehe aus den Berichten auch nicht hervor, wieviele Lauschangriffe erfolgreich gewesen seien.

Mit der Grundgesetzänderung von 1998 wurde die in der Verfassung garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung praktisch aufgegeben. Seitdem können auch in Wohnungen geführte Gespräche heimlich abgehört werden, wenn ein Gericht dies anordnet. Ein "konkreter" Tatverdacht ist dabei nicht nötig. Laut Gesetz muss die Bundesregierung den Bundestag aufgrund von Mitteilungen der Staatsanwaltschaften über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der Großen Lauschangriffe unterrichten, um dadurch eine laufende parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen.

1. Juli 2003 - 11.40 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003




Seite: 12
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: BVG verhandelt über den ´Großen Lauschangriff´
Seite 2: NULL"Das Gesetz ist völlig unzureichendNULL"

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97910
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Oliver Wallscheid, LL.M.
Münster
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Internetrecht, Domainrecht
 Jetzt anrufen 1,29 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?