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BVG urteilt erneut über Sicherungsverwahrung

AFP VOM 10.2.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 15401 Aufrufe
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Zypries, Sicherungsverwahrung

- Diesmal geht es um nachträglich angeordnete Maßnahme

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) verkündet heute, ob Bundesländer die Sicherungsverwahrung für gefährliche Kriminelle nachträglich anordnen können. Geklagt haben gegen diese Regelung ein 68-jähriger Sexualstraftäter aus Bayern und ein 36-Jähriger aus Sachsen-Anhalt, der unter anderem wegen Mordes verurteilt wurde.

Beide Männer verweigern jegliche Therapie und wurden aufgrund der jeweiligen Landespolizeigesetze nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen. Die Kläger argumentieren, dass allein der Bund solch ein Gesetz erlassen könne. Bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen Oktober begründeten verschiedene Länder ihre jeweiligen Regelungen damit, dass der Bund sich für nicht zuständig erklärt habe.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das BVG entschieden, dass gefährliche Kriminelle auch schon bei einer erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung länger als zehn Jahre im Gefängnis untergebracht werden dürfen.

10. Februar 2004 - 07.26 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004



Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: BVG kippt Landesgesetze zur Sicherungsverwahrung
Seite 2: BVG urteilt erneut über Sicherungsverwahrung
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Seite 4: Zypries erwägt Verschärfung der Sicherungsverwahrung
Seite 5: Grüne äußern Bedenken gegen nachträgliche Sicherungsverwahrung
Seite 6: Schily: Bundesregelung zur Sicherungsverwahrung nötig

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