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BVG kippt Landesgesetze zur Sicherungsverwahrung - 1/6
AFP vom 10.2.2004   9531 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BVG kippt Landesgesetze zur Sicherungsverwahrung

- Verfassungsrichter fordern Bund zu gesetzlicher Regelung auf

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Bestehende Regelungen auf Länderebene zur Verhinderung der Freilassung von besonders rückfallgefährdeten Kriminellen seien verfassungswidrig, entschied das BVG in Karlsruhe.




Laut dem Urteil bleiben die Gesetze von Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Thüringen jedoch bis Ende September anwendbar, damit die beiden Kläger und weitere Betroffene nicht auf freien Fuß kommen. Der Bund, der "rechtsirrtümlich" von einer Länderkompetenz ausgegangen sei, habe bis dahin Zeit, eine gesetzliche Regelung zu treffen. Politiker aus Bund und Ländern begrüßten die Entscheidung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, sie sei froh, dass nun Rechtsklarheit über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bestehe. Sie werde sich so schnell wie möglich mit den Ländern zusammensetzen, um die nötigen Regelungen zu erlassen, damit besonders rückfallgefährdete Straftäter weiter in Gewahrsam bleiben. Das Treffen mit Staatssekretären aus den Bundesländern soll noch diesen Freitag stattfinden.

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) kündige eine Bundesratsinitiative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung an. Die vom BVG eingeräumte Frist müsse jetzt von Bundestag und Bundesrat genutzt werden, sagte er der "Bild"-Zeitung. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte in Karlsruhe, das Urteil bestätige die Rechtsansicht Bayerns: Die Länder hätten seit 1997 insgesamt neun entsprechende Gesetzesinitiativen beim Bund eingebracht und seien damit jedesmal gescheitert. Der Justizminister von Sachsen-Anhalt, Curt Becker (CDU), bezeichnete das Urteil deshalb als "schallende Ohrfeige" für die Bundesregierung.

Geklagt hatten ein 68-jähriger Sexualstraftäter aus Bayern und ein 36-Jähriger aus Sachsen-Anhalt, der unter anderem wegen Mordes verurteilt worden war. Beide Männer verweigern jegliche Therapie und wurden aufgrund der jeweiligen Landespolizeigesetze nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen.

10. Februar 2004 - 12.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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