BVG erleichtert Dynamisierung von Kindesunterhalt
AFP VOM 27.4.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 8543 Aufrufe Mehr zum Thema:Unterhalt, Kindesunterhalt
- Vereinfachtes Verfahren statt Gerichtsentscheid für alle
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Festsetzung von Kindesunterhalt nach dem neuen dynamischen Verfahren für Altfälle erleichtert. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss kann die Umschreibung von Unterhaltsansprüchen, die vor der Reform des Kinderunterhaltsgesetzes vom Juni 1998 festgelegt wurden, nun in allen Fällen in einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Gerichtsverfahren sind demnach selbst in jenen Fällen nicht mehr nötig, wo der Unterhalt auf über 150 Prozent des Regelbetrages steigt, entschied das BVG. Durch diese Entscheidung werden sowohl die Gerichte als auch die Sorgeberechtigten von Scheidungskindern entlastet.
Hintergrund der Entscheidung ist die Reform des Kindesunterhaltsgesetzes. Bis Mitte 1998 wurde der von einem Elternteil zu zahlende Kindesunterhalt konkret nach den wirtschaftlichen Verhältnissen ausgerechnet und als statistischer Betrag festgesetzt; änderten sich die Verhältnisse, konnten bestehende Titel in einem vereinfachten Verfahren angepasst werden. Im Juli 1998 wurde dann der "dynamische Unterhalt" eingeführt. Demnach wird der Unterhaltsanspruch in Prozentsätzen nach der Regelbetragsverordnung ausgedrückt und alle zwei Jahre dynamisch erhöht, ohne dass ein gerichtliches Verfahren dazu nötig ist. Die Umschreibung von Altfällen in dynamische Unterhaltstitel wird im vereinfachten Verfahren vorgenommen. Nach Ansicht einiger Gerichte war dies aber unzulässig, wenn der Unterhaltstitel bei mehr als 150 Prozent des Regelbetrages lag. Geklagt hatten die Vertreter dreier Kinder, deren Unterhaltsansprüche bei 165, 180 und 300 Prozent des Regelbetrages lagen.
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