Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am Dienstag in Karlsruhe seine Beratungen zu drei Eilklagen gegen das Sparpaket der Bundesregierung im Gesundheitswesen aufgenommen. In den drei Verfahren hatten der Pharmahändler Gehe GmbH, sowie drei Zahntechniker und vier Apotheker geklagt, weil sie in dem Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) unter anderem einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit sehen. Über die Eilanträge wird voraussichtlich bis Monatsende entschieden.
Ebenfalls anhängig ist vor dem BVG eine Klage des Landes Baden-Württemberg gegen das so genannte Beitragssatzsicherungsgesetz, die am Montag einging. Darüber werde aber gesondert beraten, sagte eine Gerichtssprecherin. Baden-Württemberg will mit seiner Klage prüfen lassen, ob das umstrittene Gesetz die Zustimmung des Bundesrates gebraucht hätte. In ihm waren von Rot-Grün unter anderem die Anhebung des Rentenbeitrages sowie die drastischen Sparmaßnahmen in Gesundheitswesen beschlossen worden.
14. Januar 2003 - 13.51 Uhr
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